Die Trift in bayerischer Zeit
               
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Die Staatstrift in bayerischer Zeit

Während der französischen Periode hatte der Staat die Aufsicht über die Bäche und Floßgräben vernachlässigt. Über diesen Mißstand kann auch das kaiserliche Dekret von 1807 nicht hinwegtäuschen. Es hatte im allgemeinen das Flößen nur für Brennholz gestattet. Für größere Stämme mußte die Erlaubnis des Präfekten und des Forstinspektors eingeholt werden. Private konnten flößen zu bestimmten Zeiten, auf dem Speyerbach ganzjährig, auf dem Hochspeyerbach zu den alten Zeiten von Ende September bis Ende April; gleiches galt auch für den Leinbach. Die Kontrolle über das Flößen lag in den Händen der Forstverwaltung mit Sitz in Neustadt, wo heute noch das Gebäude an die kaiserliche Zeit erinnert.

Der Holzhändler haftete für die Sicherheit des Floßvorganges und somit für Schäden, die sein Flößen Bachanrainern zufügte. Die Forstbehörde bzw. die Floßhüter haben zu achten, daß keine Schäden durch unerlaubt hohe Stauungen an den Bachgestaden verursacht werden. Die Festlegung der Bachbreiten auf 4,5 bzw. 5,20 m wurde bekanntlich nie realisiert.

Es durften keine neuen Vorrichtungen gebaut werden, die eigens aufgerührt werden: "Gewerker, Kistdämme, Schleussen, Verzäunungen, Steckpfähle, Baumpflan­zungen, Haufen von Erde, Steinen, Faschinen noch andere Gebäude." (53) Das kai­serliche Dekret legte ferner die Gebühren für jeden Ster geflößten Holzes fest, die in die öffentliche Kasse flössen. Es geht nirgends hervor, daß sie für Investitionen ver­wendet werden sollten.  

Daß die Stelle eines "dermalen zu Neustadt eingeführte(n) [...] Floßinspektors aufgehoben" wurde, spricht auch nicht dafür, daß die kaiserliche Verwaltung sich um das Triftwesen kümmerte. Im 11. Jahr der Republik (1803) übte der Bürger theiß das Amt des Bach-Inspektors zu Neustadt aus.

An ihn erging ein Dokument "betr. Vorzeigung von Rechtstiteln über die Weghauung der Erlen und Weiden an den Ufern, Wassergräben, Wehren, daß von unbedenklich Zeiten her all diejenigen Erlen am Bache sind gestumpfet worden, teils zum Nutzen der Wieseneigentümer, als der Floßbach und diese Erlen niemals als Nutz­oder sonstig Gehölz haben verbaucht werden können. Die Gräben, Wehren etc. haben jederzeit gedient zum Schutze der angrenzenden Wiesen als zur Brennholzflößerei auf dasiger Bach und ist von der ehemaligen Herrschaft zu dessen Besuch jederzeit das benötigte Gehölz aus Elmsteiner Waldung angewiesen worden, welches nötigenfalls die damalige Forstbehörde bezeugen werde." (54)

Kein Wunder, daß die bayrischen Nachfolger kräftig auf die vorangehende Zeit vom Leder zogen. So lesen wir im Intelligenzblatt von 1816 auf der Seite 71:

"Die Holzflößerei auf der Queich ist unter der französischen Administration sehr vernachlässigt und nichts weniger als ordnungsmäßig betrieben worden."

Da in München richtig vermutet wurde, daß nicht alle Pfälzer dem neuen Landes­herrn viel Sympathien entgegenbrachten, mußte die bayerische Regierung versuchen, die Bevölkerung im Rheinkreis (= Pfalz) für sich zu beeinflussen. Dies war umso wichtiger, als in den Jahren 1816 und 1817 ausgesprochene Mißernten zu beklagen waren und die Not beträchtlich anstieg. max joseph von Bayern besuchte seine Stammlande auf dem linken Rheinufer und versprach, die Klagen über die schlechte und teuere Brennholzversorgung ernst zu nehmen und Mißstände zu beseitigen. Staatliche Holzhöfe sollten helfen, die Versorgung mit preiswertem Holz sicherzustellen.

Als Transportmittel für das Holz aus dem Pfälzerwald kam damals nur die Trift in Betracht. 1816 wurde die Queich für floßbar erklärt. Oberforstamt und Oberbaudirektion sollten geeignete Pläne für "eine wohl eingerichtete Holzflößerei" vorlegen, und zwar "nach geschehener sorgfältiger Prüfung aller örtlichen Verhältnisse". (55)

Im Herbst 1817 wurde ein Versuch gestartet mit der Trift in Staatsregie auf dem Speyerbach. Zuständig war das Forstamt in Neustadt, das von nun an zum eigentlichen Triftamt wurde. Die Holzpreise für die Orte am Rhein sollten durch staatliche Holzhöfe und das Triften des Holzes aus den Staatswaldungen erschwinglich für die Bevölkerung werden. Die Holzhändler sollten zur Räson gebracht werden. Auch für die Speyerbachtrift war ein Gutachten vom Forstamt Neustadt angefordert worden, das Forstmeister dreßler verfertigte. dreßler und schultze als die eigentlichen Väter der pfälzische Trift im 19. Jahrhundert hatten Bedenken wegen der unsicheren Kosten, wegen der fehlenden Erfahrung der Forstbehörden mit der Trift.

Man setzte zunächst noch auf private Unternehmer, die das Holz vom Bollerplatz bis zum Holzhof flößen sollten, doch dies scheiterte an Störmanövern der Holzhändler. So mußte das Forstamt selbst aktiv werden, da mittlerweile viel geschlagenes Holz an den Bächen saß. dreßler warb bei Holzkompagnien drei Meisterßloßknechte ab und engagierte sie, mietete Holzplätze an, ordnete zwei Forstbeamte zur Trift ab und ließ die Trift starten. Obwohl das Wetter nicht mitspielte, wurde das Unter­nehmen auch in finanzieller Sicht ein Erfolg. Der Staat machte ein Plus von 40.000 Gulden, der Holzpreis für Buchenscheitholz sank. (56)

74. Triftkanal mit Nebenkanal im unteren Breitenbachtal. Wehr mit Kulissenverschluß am Ausgang des Breitenbachs aus dem Woog. Links Teil des Umgehungskanals, der es ermöglichte, Wasser am Auslaß vorbeizuleiten. Hervorragende Qualität der Ausführung.

Die nächsten Jahre sind dadurch gekennzeichnet, daß eine eigene Triftorganisation des Staates aufgebaut wurde, der der Ausbau der Trifteinrichtungen übertragen wur­de. Gleichzeitig entstanden die Holzhöfe. 1822 wurde durch ministeriellen Erlaß das "provisorische Triftamt" ins Leben gerufen. Ein Jahr später wurden die Bäche zu Floßbächen erklärt, auf denen sich die Trift lohnen könnte. Da dies bei manchen nur unvollkommen der Fall war, wurde die Trift bei etlichen schon 1846 aufgehoben. (57)  

Wie allgemein in der Pfalz konnte Brennholz oder Nutzholz nur in Scheiten geflößt werden. Der Holzhändler, Holzkäufer oder Floßherr (Besitzer) mußte "eine Declaration des zu verflößenden Holzes" vorschriftsmäßig in doppelter Formularausfertigung (eins auf Stempelpapier) dem kgl. Triftmeister in Annweiler abgeben, der auf den Abladeplätzen zusammen mit dem zuständigen Revierförster die Angaben überprüft, die Holzvorräte abzählt.

"Damit die Holzzählung oder Abmessung auf den Bollerplätzen geschehen könne, sind die Boiler regelmäßig und mit gleicher Höhe zu setzen. Bei Abmessung werden vierzig und zwei Quadratfuß Fläche des gemessenen Bollerhaufens für ein Normalraumklafter von 144 c. gezählt." (58)

Danach wird die Declaration an die vorgesetzte Dienstbehörde, dem Triftamt in Neustadt, vorgelegt, das eine Revision verlangen kann. Bei positivem Bescheid erhält der Floßherr die Floßerlaubnis, die Triftzeit, die sich nach der staatlichen Trift orientiert, da diese vorgeht. Das Triftamt kann zu große Holzmengen teilen, andere Flotze vorangehen lassen. Die Triftzeit muß eingehalten werden, sie ist so zu bemessen, daß Zeit für das Ausziehen des Sinkholzes bleibt. Der Floßherr hat dafür zu sor­gen, daß sein Floß nicht länger als unbedingt notwendig an den Scheeren (Haltpfählen) liegenbleibt. Er hat femer zu beachten, daß eine der Holzmenge angepaßte Zahl von Leuten das Floß am Ufer begleitet. Für die möglicherweise entstehenden Schäden an den Trifteinrichtungen haftet der Floßherr. Aufschlußreich ist dabei Artikel 15:

"Wenn einem Floßherrn gestattet wird, seine Hölzer auf den Nebenbächen bis zum Hauptbache einzutriften, so ist derselbe verbunden, sich wegen des Vorlassens der Floßwässer aus den Nebenbächen, mit dem die Flößerei zunächst leitenden Triftmeister zu benehmen und die Klausen, Wöge, Schleußen genau in den von demselben dafür bestimmten Zeiten zu ziehen, damit durch Zusammentreffen der Floßwasser aus verschiedenen Nebenbächen an den Floßwerken und an dem Grundeigentume kein Schaden geschehe, wodurch die Flößerei auf dem Hauptbache gefährdet und benachteiligt werden könnte."

Auch in solchen Fällen ist der Floßherr haftend. Dieser muß ferner Schleusen­wärter abstellen, gegebenfalls auch des Nachts. (Art. 16)

Die Väter der Trift, dreßler und sein Vorgesetzter schultze, wurden bald befördert, Schultze kam 1826 ins Finanzministerium, dreßler als Forstreferent nach Speyer. Dreßler galt als sparsamer Beamter, so wollte er beim Ausbau der Triftbäche nichts wissen von "Verbesserungen und neuen Erfindungen, teueren Steinbauten, nichthaltenden Erddämmen, kunstvollen Thüren, die nicht aufgehen und mehr kosten wie früher ein ganzer Woog". (59) Er wollte durch hohe Ausgaben nicht die Gegner der Regietrift in der Finanzkammer stärken.

Das Intelligenzblatt 1819 vermittelt einen Einblick in die damals vergebenen "Floßbach=Arbeiten" in den "Neustadter Thälern".  

Das königliche Bezirks-Forstamt in Neustadt versteigerte "an den Floßbächen (...) auszuführende Arbeiten an den Wenigstnehmenden". Nur "sachverständige Hand­werksleute, welche die Arbeiten selbst ausführen", werden als Steigerer berücksichtigt. Oberflößer seyler (Seiler) zu Frankeneck und Floßaktiiar strauch zu Neustadt waren angehalten, vor Ort zu auszuführenden Arbeiten zu erläutern.

75. Auslaßöffnung eines Wooges im oberen Erlenbachtal. Quadermauerwerk zu beiden Seiten und auf der Sohle. Nach dem Auslaß folgt ein Sturz (Überfäll), der das Gefälle reduziert. Die Bohlenwand konnte als Kulissenverschluß in Nuten geführt werden, die Bohlen wurden einzeln mit dem Floßhaken entfernt.

So sollte der Helmbach (damals auch in der Behördensprache "die" Bach) auf einer gewissen Strecke begradigt werden. Im Legelbach sollte ein hölzerner Wasserkanal auf 120 Fuß angelegt werden. Deutlich ist das Sparprogramm dreßlers auszumachen, der noch nichts von teueren Steinbauten hielt.

Oberhalb der alten Schmelz sollte der Legelbach zum Floßbach eingerichtet wer­den. Im Breitenbach sollte ein Woog angelegt werden, und zwar der "Rechteicherwoog". Auch hier darf mit Fug und Recht von einer einfachen Ausführung ausge­gangen werden. Im Speyerbach wurden bereits Quadermauern errichtet, und zwar "oberhalb der Kühbrückerscheer an dem Geisestieg, auf eine Länge von 150 Fuß", eine weitere von 504 Fuß "an dem Völkerschutz beym SPANGENBERGER=Hof und eine "Flügelmauer an der Papiermüllerscheer". An Auffanganlagen für Triftholz waren bekanntlich die Scheeren nötig, (60) Fräckweiderschutz und Helmbachschutz wurden gebaut, dazu eine weitere Scheer am Helmbach, wo dieser in den Speyerbach mündet.

Um den Triftbetrieb zu verbessern, mußte die steinerne Brücke in Winzingen "an der EDINGERschen Mühle" erhöht werden. Der Rehbach, der auch später nie mit Steinbauten versehen wurde, erhielt an der Haßlocher Sägmühle einen "hölzernen Leerlauf. (61) Bemerkenswert an diesen Arbeiten im ersten Stadium erscheint der Umstand, daß der Staat als Auftraggeber für das regionale bzw. örtliche Handwerk auftrat und somit für Arbeit und Brot sorgte. Fortan sollte sich dies mit dem Fortgang und Ausbau des Triftsystems noch gewaltig steigern.

Denn mit dem allmählichen Abrücken von den billigeren, aber auch unbeständigen Holzausführungen auf solide Steinbauten mußten Steinbrüche für die riesige Zahl von Steinquadern für Trockenmauem, für Brücken, Wooge, Kanalwände und Sohlen, für Wooganlagen, Stürze aufgemacht werden. Das Triftamt bildete Steinhauer aus, be­schäftigte viele Arbeiter, die angelernt werden mußten. Die abgelegenen Walddörfer, deren Männer unterbeschäftigt waren, erlebten einen wirtschaftlichen Aufschwung.

Am 10. July" 1819 sollte im Gemeindehaus Hambach eine Versteigerung an den "Wenigstnehmenden" erfolgen über 600 Klafter Brennholz, das im Fremmenthal saß, "von wo es an die nahe Floßbach transportiert und auf solcher geflößt werden muß". (62) Diese Anzeige gibt einige Rätsel auf. Sollte der Steigerer, vermutlich ein Holz­händler, den Transport zu Land und zu Wasser übernehmen oder nur zu Lande und das im Aufbau begriffene Triftamt die Trift besorgen? Die erste Annahme erscheint freilich wahrscheinlicher, denn erst ein Jahr später vermeldet das Intelligenzblatt:

"Heute, den 6. Juni 1820 wurde die Flößung des Holzes auf dem Speyerbach von Neustadt nach Speyer eröffnet. Die erste Lieferung von 600 Klaftern kam heute unter Aufsicht des Forstinspektors dreßler und des Forstmeisters bühler, unter Anfüh­rung des Revierförsters nies, der Oberflößer johann krempter von Weidenthal und seiler von Frankeneck und unter Begleitung vieler Floßleute von Elmstein und Iggelbach hier in Speyer an und wurde auf dem hierzu bereiteten Holzhof auf­geklaftert." (63)

Freilich darf der gleiche Betrag von 600 Klaftern (l Kl. = 3,13 Ster) nicht dazu fahren, die beiden Meldungen miteinander zu verquicken. Die Hambacher Holzmenge kam aus dem Gemeidewald Hambach/Lachen, die Holzmenge von 1820 sicher aus Staatsforsten. Doch darf gefolgert werden, daß ein Flotz etwa 600 Klafter umfaßte.

Über die Anfänge der bayerischen Trift gibt es einen aufschlußreichen Bericht des Neustadter Triftbediensteten johann spaeth, der 1836 leitender Triftbeamter wurde und 1868 im Amte verstarb. Als 20jähriger hatte er 1817 die erste Regietrift mitge­macht als Forsteleve, bereits 5 Jahre später wurde er Revierförster in Neidenfels. Unter seiner Leitung erreichte die Trift im Neustadter Bereich ihren Höhepunkt.

"Im Jahre 1817 fing unsere jetzige Regierung an, selbst zu flößen, während vor diesem Jahre dies nur die sog. Kompagnien, Holzkompagnien, taten. Das Triftamt wurde 1822 errichtet, bis dahin wurde die Flößerei durch das Forstamt besorgt. Zur Zeit der Flößerei durch die Holzkompagnien war der Zustand der Floßbäche noch wild und wurde mit 'Jagdwasser' die Flößerei betrieben, das in hölzernen wögen zimmerhoch gesammelt und beim Flößen hinausstürzte. Ein Woog, zu dessen Entleerung wir heute (1862) eine halbe Stunde bedürfen, war zu jener Zeit in ein paar Minuten leer und das Wasser in einem Nu zum Tale draußen. Was vom Floßholz nicht mitging, blieb liegen. So hatte man, um das Holz vom Franzosenwoog nach Frankenstein zu flößen, 14 Tage notwendig. Das Holz blieb im ganzen Tale liegen. Ich erinnere mich, daß mir Floßersleute, sog. Meisterknechte, erzählten, daß die genannten Holzkompagnien auf anderen Floßbächen, z.B. im Elmsteiner und Annweiler Tal, oft eigene Holzwöge hinter das schon teilweise geflößte bauen mußten, um es fortzubringen - so schlecht waren die Floßbäche damals." (64)

Nachdem die Versuche seit 1817 erfolgreich waren, 1820 der offizielle Beginn der Staatstrift auf dem Speyerbach auch finanziell den gewünschten Erfolg gezeigt hatte, mußte die Organisation mit den Behörden geregelt werden. Das Provisorium von 1822 wurde eine feste Institution innerhalb der Forsthierarchie.

Es wurde geklärt, welche Bäche für die Trift in Frage kämen. Es sollte sich heraus­stellen, daß diese Annahme nicht für alle Bäche zutraf, so daß einige später aufgegeben wurden oder gar nie als solche in Erscheinung traten.

Im ersten Jahrzehnt bis 1830 entstanden noch viele Holzbauten, doch im nächsten Jahrzehnt wurden die Trifteinrichtungen nur noch in Stein ausgeführt, da sie auf die Dauer günstiger waren. So wurden im Bereich der Wieslauter-Trift Storrbach und Salzbach mit Quadersteinbauten versehen. elsner berechnet, daß im Elmsteiner Triftmeisterbezirk 1821 11 Klausen gebaut wurden, 1831 - 40 jedoch 16, insgesamt gab es in diesem Bezirk 32 Klausen. Bis in die 60er Jahre, als der Leinbach kanalisiert wurde, erfolgte der Ausbau weiter. (65)

Die Forstexperten martin und stadtmüller, Verfässer der 1845 erschienenen "forstlich-charakteristische(n) Skizze der Waldungen auf dem bunten Sandsteingebirge der Pfalz ..." malten die Entwicklung des Triftwesens in rosigen Farben:  

"Diese Anstalten erlangten im Laufe der Zeit durch Benutzung aller Nebenbäche und Quellen, durch die Erbauung zahlreicher und regelmäßig mit Quader ausgeführten Wasserwäge und Währe, durch Ausgleichung des Gefälles mittels Wasserstürzen, durch die Kanalisirung ausgedehnter Bachstrecken mittels Quadermauern und Flechtwerk in Normalbreiten, durch die Beseitigung der Jagwasser, durch die Construktion von Wasserablässen, vermittels welcher gerade so viel Wasser, als für die Vertriftung erforderlich, gegeben werden kann, durch die Anlagen zweckmäßigere Holzabladeplätze, durch die Errichtung von Holzhöfen in Albersweiler, Landau, Neustadt, Speyer, Mutterstadt und Frankenthal, eine sehr vollständieg Entwicklung, und für das Land eine sehr große, höchst wohlthätige Bedeutung." (66)

Voraussetzung für die Staatsflößerei bildete die Bestimmung des Artikels 538 des Zivilgesetzbuches, daß die Floßbäche "als zu dem Staats-Eigenthum betrachtet" wer­den. Somit hatte napoleon mit seinem Code civil die entscheidende Vorarbeit geleistet. Wichtig war ferner, daß "der Fußweg für die Flößer längs an den Floßbächen hin (...) eine gesetzlich bestehende Servitut" war, die jeder Eigentümer anerkennen mußte (Art. 650).

 

76. Biedenbacher Woog im Leinbachtal. Auslaß aus Buntsandsteinquadern

 

Ähnlich dem kaiserlichen Dekret von 1807 verboten die Bestimmungen von 1823 die Errichtung von Bauten an den Floßbächen ohne Genehmigung der Behörden. Streng untersagt waren Verunreinigung durch Schutt oder Unrat im oder am Bach. Für bestehende oder zugelassene Werke, Mühlen und für deren Abläufe sowie Gräben sollte gelten, daß sie die festgelegten Wasserniveaus nicht überschritten. Zuwider­handelnden wurden empfindliche Strafen angedroht, die bis zur Beseitigung der von ihnen angelegten Bauten gehen konnten. Bestimmungen des "General-Commissars der Regierung von 9ten Thermidor 6" wurden somit wieder aufgegriffen (67)

"Mit bedeutenden Opfern der Staatskasse", heißt es im Landrathsabschied von 1823, wurden die staatlichen Holzhöfe zu Kaiserslautern, Neustadt, Mutterstadt, Frankenthal, Speyer, Landau, Albersweiler und Pirmasens errichtet.

In der Streitschrift von 1858 liest sich dies so:

"Diese neue Einrichtung führte einen bedeutenden Umschwung im Flößereibetrieb herbei, indem nun zuerst der Staat selbst anfing, Holz flößen zu lassen, um die Holz­höfe mit dem erforderlichen Brandholzmaterial zu versehen. Die Holzhöfe und der Flößereibetrieb traten mit einander in den innigsten Verband." (68)

Da der Staat aus politischen Gründen der Bevölkerung entgegenkommen mußte mit der Bereitstellung von günstigerem Brennholz, als es die Holzhändler konnten oder wollten, mußte er zuerst Holzhöfe bauen und zu deren Versorgung die Trift in eigener Regie übernehmen. Tatsächlich spielten die Privaten keine große Rolle, noch am ehesten auf der Queich, dort traten auch die Kommunen wie Annweiler in Erscheinung.

Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000


 

 

 

 

 

 

 


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