Flossbach contra Mühlbach
               
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Floßbach contra Mühlbach - der Kampf um die Wasserrechte

In Gegenwart seines Meisterknechtes johann adam heydelberger wurde georg franz glöckle "grosnäsige schelm, Spitzbuben und Wasserdieb" ge­schimpft. Ort des Geschehens war das Wirtshaus "Zum weißen Lamm" zu Weidenthal. Schließlich verstiegen sich die Gegner dazu, ihn einen "rechte(n) Landverderber" zu heißen. Sie drohten ihm sogar Schlimmes an, sie wollten ihm "seine parique strählen, das sie auf dem Boden herum fahren müste". (40) Mit Fug und Recht darf bezweifelt werden, daß die aufgebrachten Weidenthaler ihm dies in seiner Gegenwart angetan hätten, so mag diese Wirtshausstreiterei nur Indiz sein für die Stimmung in der Bevölkerung, die unter glöckle litt. Er mußte der Prügelknabe sein für manche Maßnahmen, die andere in Mannheim oder im OA. Neustadt ihm einbrockten.

Traditionell schon war die Feindschaft mit den Wirtschaftskonkurrenten an den Floßbächen, mit den Sägewerksbesitzern und Müllern, denn sie litten unter den Ausfallzeiten, zumal in Zeiten, in denen unter Hochdruck geflößt werden mußte. Einhundert Jahre später ging die Flößerei nicht zuletzt an dieser Feindschaft ein.

Die Müller hatten dann Betriebsausfälle, wenn Flöße vor ihren Mühlen lagen, ihnen das Wasser nahmen für ihre Mahlgänge und sie für den Ausfall nicht entschädigt wurden. Sie ersuchten daher, die Herrschaft möge ihnen in solchen Fällen Teile ihrer Pacht erlassen, worauf sich diese meist nicht einließ.

 

Eine typische Mühle am Speyerbach mit einem Floßgang, durch den das Triftholz gefahrlos am Mühlrad vorbeigeführt werden kann  

Wenn ihnen Floßschäden an den Mühlen nicht ersetzt wurden, mußten sie oftmals ihre Mühle verkaufen. wihr führt einige Beispiele von Müllern an, die unter der Flößerei auf dem Rehbach empfindliche Vermögenseinbußen erlitten, mit ihren Abgaben an den Amtskeller in Neustadt in Pachtrückstand gerieten. (41)

Die Müller der Mühle an der Rehhütte beklagten, daß die Pacht mit 145 Malter zu hoch sei, da diese Pacht erstmals 1711 festgelegt worden sei, zu einer Zeit, als noch wenig geflößt wurde. Aus diesem Grund gerieten einige Erbstandpächter in Verzug und mußten die Mühle verlassen, ihren Nachfolgern ging es oft nicht besser. Ab 1739 wurde vereinbart, daß der Müller seine Ausfallzeiten durch Flößerei dem Zoller auf der Rehhiitte anzeige.

Im folgenden Jahr beschädigten Flößer der ROTHGEBschen Flotzkompagnie durch unsachgemäßes Entfernen der Schutzbretter den oberen Mahlgang, das Geschirr und verdarben das Mehl (9.3.1740). Im gleichen Jahr flößte glöckle vom 9.6. bis 5.11. Brenn- und Stangenholz, so daß der Müller einen hohen Ausfall hinnehmen mußte. 1742 sind seine Verluste noch höher, da rothgeb vom 21.3. bis 13.4. und glöckle vom 13.2. bis 1.8. Richtung Mannheim über den Rehbach flößte, und letzterer noch vom 18.8. bis 12.11. nach der Saline Philippshall.

Auch in den folgenden Jahren mußte der Müller sich hohe Malterrückstände quittieren lassen. Zwar wurde ihm durch die Salinenkommission eine Entschädigung zu­teil, doch machte er weiter Verluste, bekam Teile der Schuld erlassen, mußte jedoch für den Rest bezahlen. Ab 1746 mußten die beim FM glöckle oder dessen Oberknecht eingereichten Ausfallzeiten beglaubigt werden, wobei er dann für jeden Gang, der 24 Stunden stehen mußte, einen Gulden vergütet erhielt. (42) Sog. "Kerftholtzer" (Kerbhölzer) dienten als Beweis. (43)

Da es anderen Müllern ähnlich erging, richteten die "unterthänigst-gehorsambste Sambtl. an den Neustatten, Speyer- und Rehbach liegenden Müllern und Erbbeständere" an carl theodor persönlich eine Petition und klagten darin, glöckle stürze sie durch übermäßiges Flößen mit ihrer Familie ins Unglück. Daraufhin verfügte die Regierung, glöckle müsse etwaige Schäden ersetzen, worauf sich dieser wehrte, indem er an zahlreichen Beispielen zeigte, daß andere Floßherren auch keine Schäden ersetzt hätten.

Wegen Schadenersatzforderungen an eine Holzkompagnie ging es in dem heftigen Streit zwischen dem hochfürstlich speyerischen Untertan philipp jacob werntz, Müller zu Schifferstadt, und der FAUTHschen Holzfloßkompagnie. Der Müller beruft sich auf die bestehenden Verträge zwischen Kurpfalz und dem Hochstift Speyer, die besagen, daß den speyerischen Untertanen kein Schaden aus der Flößerei entstehen dürfe. (44)

Gemäß seinem Erbbestandsbrief habe er jährlich 62 Malter Pacht zu entrichten, dies könne er jedoch nicht, wenn das Holzflößen ein halbes Jahr dauere. Er beklagte auch den unvorsichtigen Betrieb der Flößer, die dadurch die Bachstaden ruiniert hätten, daß sie keine Leute an den Ufern stationiert hätten. Holz sei auf seine Mahlgänge getrieben und habe Mühlräder zerrissen.

Der Fall des Müllers werntz ist nur ein sehr markantes Beispiel für die Feindschaft zwischen Flößer und Müller. Die Klagen zeigen, wie berechtigt die Forderung der Floßordnungen unter carl theodor von 1757 und 1791 war, die vorschrieb, daß größere Flöße mit genügend Personal unterwegs sein sollten. (45) Zum Zeitpunkt der Klage war bekanntlich die Bestimmung schon in Kraft.


Gerd Norbert Meyer, "FLÖßEREI UND TRIFTWESEN IN DER PFALZ", innerhalb des Buches "Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport von Helmut Seebach (Herausgeber) erschienen. © bachstelz-verlag helmut seebach Verlagsbuchhandel für Pfalzliteratur Annweiler-Queichhambach 1994, ISBN 3-924115-13-3, Veröffentlichung innerhalb dieser Diplomarbeit mit Genehmigung des Autors und des Herausgebers vom 13.11.2000


 

 

 

 

 

 

 

 


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