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Pälzer Feierowend Jahrgang 19

Aus  den herrlichen Beständen des Pfälzerwaldes werden alljährlich ganze Waggonladungen und zahlreiche Lastfuhren von Brand- und Nutzhölzern herausgeführt und in den Handel gebracht. Anders war dies noch im 19. Jahrhundert, als Bahn und Autos noch nicht in die stillen Waldtäler drangen und auf den Bächen die Holzflößerei noch betrieben wurde. Da kam das Klafterholz auf dem Speyerbach dahergeschwommen  und die Flößer machten mit langen Haken die Hölzer flott. Die Holzflößerei war in Neustadt ein uralter Berufszweig, bedingt durch die ergiebigen Elmsteiner, Neidenfelser und Weidenthaler Waldungen. Da gab es dann auch auf dem Holzhof der Stadt viel Arbeit für die Holzleger und Holzsetzer.

Eid der Holzleger

Nach  einer alten Pergamentschrift aus dem  14. Jahrhundertmußten die Holzleger einen Eid vor dem Rat der Stadt ablegen:  „Das holtz recht zu legen zwischen wyde (Weiden) und stecken den armen als den richen ohne alle geferde". Holz, das zu kurz, also kein Kaufmannsgut, oder gar faul war, mußten  sie auswerfen. Die Holzflößerei versprach eine richtige Einnahmequelle   zu werden   für sogenannte Freibeuter, die von den Floßknechten und  den verschiedenen Gemeinden, die Holz auf dem Bach flößten, eine Abgabe an Geld oder Naturalien, an Enten, Gänsen. Frucht usw. forderten. Diesem überstand  begegnete König  Ruprecht im  Jahre  1403 durch eine Urkunde, die das freie Flößerrecht auf dem Bach gewährleistete. Diese interessante Pergamenturkunde lautet wie folgt: „Wir Ruprecht von Gottes Gnaden   Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer  des Reichs, bekennen und thun offenbahr mit diesem Briefe, daß uns unser liebe Bürgermeister, Rat und  Bürger gemeinlich unser Stadt Neustadt vorbracht haben, als die Flötzer, dick (soviel) in dem Jahr Holz von  den Wäldern die Bach herab zu der Neustadt flötzen, daß sie etliche unsere Amtsleut und  andere Leut daran unterstehen, zu beschweren und  Haber  (Hafer), Gänse, Geld und anders von dem  Flötzen und Holz fordern — und  haben mit dem  wohlbedachten Mut,  rechtem Wissen, Rat unsers Rats und römische königlicher Machtvollkommenheit die obengenannte Bach,  die durch unsere Stadt Neustadt fleußt, gefreiet und freien die auch in Kraft dies Briefs, als daß allezeit in dem Jahr, als dick sich das gebührt, Flößer, wer sie dann seien, Holz von den  Wäldern zu unser Stadt Neustadt auf  derselben Bach flötzen und führen mögen  ohngehindert und sollen auch  unsere Amtsleuten oder ändern nichts davon geben.      

König Ruprechts Brief

König  Ruprecht gebot in dem Brief allen Fürsten geistlichen und weltlichen  Standes: „unser Stadt Neustadt an  diesen unseren Gnaden  und Freiheiten nicht zu  hindern" und  auch keinen Eintrag zu tun, bei Verfall in des heiligen Reiches schweren Ungnade. Auf dieses königliche Privilegium  beriefen sich zu Anfang des 18.Jahrhunderts die Gemeinden Elmstein, Iggelbach, Frankenstein, Diemerstein, Fischbach, Neidenfels  und  Weidenthal, weil die Neustadter ein Badistadengeld verlangten. Das Oberamt entschied aber, der Stadtrat möge dem Herkommen  gemäß die Gemeinden nicht beschweren. Nur die Holzhändler mußten von  jedem  Floß einen Reichstaler der Stadt abstatten. Wer Holz nach Neustadt vorbeiflößen wollte, mußte einen Teil davon beim Holzhof abladen und eine bestimmte Zeit hier zum Verkauf  liegen lassen. Nun  geschah es schon  zu Zeiten des Pfalzgrafen Johann Casimir, daß diese Verordnung  nicht eingehalten wurde.

Dagegen erließ Pfalzgraf Johann Casimir aus  seiner Kanzlei zu Kaiserslautern am  23. Juli 1582 einen Brief an Ernst Voegelin, Landschreiber zu Neustadt an der Haardt: „Johannes Casimir von Gottes Gnaden  Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Bayern pp. Lieber getreuer! als wir jüngsten zu Elmstein gewesen,  haben  wir unserem Schultheißen daselbst Caspar Weigeln, unter anderem  beschwerd, daß man von denen aus Stieffeln, Balken und ander  Holtz bei der Neuwenstatt fürüber führt und dez  enden, den alten herkommen  zu widder, nit ablade, und warum  er  solches mit amtsgeneralia nicht verboten, oder längst angezeigt. Daruf er nun zu seiner Entschuldigung angezeigt, es hette die ganz Gemeind dergleichen holtz öfftermals daselbst unabgeladen  fürübergeführt, er hets nit wehren können. Damit nun  dieser missbrauch  abgeschafft werde, auch sich fürter einer oder der ander dergleichen mehr zu tun, so leichtlich nit understehe, befehlen wir du wollest dich  eigentlich erkundigen, wer die Verbrecher seien und sie alle, keinen ausgenommen, sambt dem  Schultheißen, so es verschwieg, nit gewehrt, und als unsertwegen besetzen unnachlässig einziehen und  uns vorrechnen. Daran  geschieht unser Befehl. Datum Lautem den 23. Juli 1582. J. Casimir, pfalzgraf." Das war schon eine derbe Amtssprache des 16. Jahrhunderts!

Der Floßbach  stand unter Aufsicht eines Bachinspektors, der pflichtgemäß  wöchentlich einmal den Floßbach abreiten und etwaige Mängel zur Anzeige zu  bringen  hatte. Nach  der Bach- und  Floßordnung  war es  den einheimischen und auswärtigen „Holzgewerbem" erlaubt vom Speyerbrunnen  an, auf dem Weidenthaier-, Neustadter- und Rehbach bis an den  Rhein ihr Holz zu flößen. So ein Floß bestand bei hohem Wasserstand aus  600 bis 700 Klafter. Vom Speyerbrunn  bis zur Papiermühle waren 20  Mann beschäftigt, während bis an den Rhein fünf Mann mehr angestellt wurden. Auch die „Flötzungzeit" war einzuhalten. Mußte doch das Holz  schleunigst  an den  Mühlen, Wasserschützen  und Brücken  fortbefördert werden. Da  gab  es oftmals einen  24stündigen  Mühlenstillstand wofür  den  Müllern ein Gulden als Vergütung  zu zahlen war. Auf sogenannten Kerfhölzern wurden Stunden und stillstehende Mahlgänge eingekerbt und verrechnet. Groß  war die Holzdieberei auf den Bächen  und Holzhöfen, weshalb wiederholt strengeVerordnungen erschienen. Wer von  dem Floßholz der Herrschaft, das auf der Rehbach  geflößt wurde, ein Scheit oder Stecken entwendete,  wurde  für jedes Stück mit einem Reichstaler bestraft. Allmählich  schritt man zur Verstaatlichung  des Floßwesens. Der  Kurfürst hatte 1791 die Flößerei einer Holzflößereigesellschaft übergeben, welche das alleinige Floßrecht auf den Bächen und Flüssen besaß und dafür zu sorgen hatte, daß die Städte Neustadt, Frankenthal, Oggersheim  und Mannheim hinreichend mit Holz versehen wurden. Holzhöfe bestanden in der Vorstadt, vor dem Hainbacher Tor und  auf dem  Böbig. Die letzten kgl. Holzaufseher waren  in Neustadt Eglseer, gestorben 1874 und Corell.

 

 

 

 

 

 

 


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