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Pälzer Feierowend Jahrgang 19Aus 
den herrlichen Beständen des Pfälzerwaldes werden alljährlich ganze
Waggonladungen und zahlreiche Lastfuhren von Brand- und Nutzhölzern herausgeführt
und in den Handel gebracht. Anders war dies noch im 19. Jahrhundert, als Bahn
und Autos noch nicht in die stillen Waldtäler drangen und auf den Bächen die
Holzflößerei noch betrieben wurde. Da kam das Klafterholz auf dem Speyerbach
dahergeschwommen  und die Flößer machten mit langen Haken die Hölzer flott.
Die Holzflößerei war in Neustadt ein uralter Berufszweig, bedingt durch die
ergiebigen Elmsteiner, Neidenfelser und Weidenthaler Waldungen. Da gab es dann
auch auf dem Holzhof der Stadt viel Arbeit für die Holzleger und Holzsetzer. Eid
der Holzleger Nach 
einer alten Pergamentschrift aus dem 
14. Jahrhundertmußten die Holzleger einen Eid vor dem Rat der Stadt
ablegen:  „Das holtz recht zu
legen zwischen wyde (Weiden) und stecken den armen als den richen ohne alle
geferde". Holz, das zu kurz, also kein Kaufmannsgut, oder gar faul war, mußten 
sie auswerfen. Die Holzflößerei versprach eine richtige Einnahmequelle   zu werden   für
sogenannte Freibeuter, die von den Floßknechten und  den verschiedenen Gemeinden, die Holz auf dem Bach flößten,
eine Abgabe an Geld oder Naturalien, an Enten, Gänsen. Frucht usw. forderten.
Diesem überstand  begegnete König 
Ruprecht im  Jahre 
1403 durch eine Urkunde, die das freie Flößerrecht auf dem Bach gewährleistete.
Diese interessante Pergamenturkunde lautet wie folgt: „Wir Ruprecht von Gottes
Gnaden   Römischer König, zu
allen Zeiten Mehrer  des Reichs,
bekennen und thun offenbahr mit diesem Briefe, daß uns unser liebe Bürgermeister,
Rat und  Bürger gemeinlich unser
Stadt Neustadt vorbracht haben, als die Flötzer, dick (soviel) in dem Jahr Holz
von  den Wäldern die Bach herab zu
der Neustadt flötzen, daß sie etliche unsere Amtsleut und 
andere Leut daran unterstehen, zu beschweren und 
Haber  (Hafer), Gänse, Geld
und anders von dem  Flötzen und
Holz fordern — und  haben mit dem 
wohlbedachten Mut,  rechtem
Wissen, Rat unsers Rats und römische königlicher Machtvollkommenheit die
obengenannte Bach,  die durch unsere
Stadt Neustadt fleußt, gefreiet und freien die auch in Kraft dies Briefs, als
daß allezeit in dem Jahr, als dick sich das gebührt, Flößer, wer sie dann
seien, Holz von den  Wäldern zu
unser Stadt Neustadt auf  derselben
Bach flötzen und führen mögen  ohngehindert
und sollen auch  unsere Amtsleuten
oder ändern nichts davon geben.       König
Ruprechts Brief König 
Ruprecht gebot in dem Brief allen Fürsten geistlichen und weltlichen 
Standes: „unser Stadt Neustadt an 
diesen unseren Gnaden  und
Freiheiten nicht zu  hindern"
und  auch keinen Eintrag zu tun, bei Verfall in des heiligen
Reiches schweren Ungnade. Auf dieses königliche Privilegium  beriefen sich zu Anfang des 18.Jahrhunderts die Gemeinden
Elmstein, Iggelbach, Frankenstein, Diemerstein, Fischbach, Neidenfels 
und  Weidenthal, weil die
Neustadter ein Badistadengeld verlangten. Das Oberamt entschied aber, der
Stadtrat möge dem Herkommen  gemäß
die Gemeinden nicht beschweren. Nur die Holzhändler mußten von 
jedem  Floß einen
Reichstaler der Stadt abstatten. Wer Holz nach Neustadt vorbeiflößen wollte,
mußte einen Teil davon beim Holzhof abladen und eine bestimmte Zeit hier zum
Verkauf  liegen lassen. Nun  geschah
es schon  zu Zeiten des Pfalzgrafen
Johann Casimir, daß diese Verordnung  nicht eingehalten wurde.  Dagegen
erließ Pfalzgraf Johann Casimir aus  seiner
Kanzlei zu Kaiserslautern am  23.
Juli 1582 einen Brief an Ernst Voegelin, Landschreiber zu Neustadt an der
Haardt: „Johannes Casimir von Gottes Gnaden  Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Bayern pp. Lieber getreuer!
als wir jüngsten zu Elmstein gewesen,  haben 
wir unserem Schultheißen daselbst Caspar Weigeln, unter anderem 
beschwerd, daß man von denen aus Stieffeln, Balken und ander 
Holtz bei der Neuwenstatt fürüber führt und dez 
enden, den alten herkommen  zu
widder, nit ablade, und warum  er 
solches mit amtsgeneralia nicht verboten, oder längst angezeigt. Daruf
er nun zu seiner Entschuldigung angezeigt, es hette die ganz Gemeind dergleichen
holtz öfftermals daselbst unabgeladen  fürübergeführt, er hets nit wehren können. Damit nun 
dieser missbrauch  abgeschafft werde, auch sich fürter einer oder der ander
dergleichen mehr zu tun, so leichtlich nit understehe, befehlen wir du wollest
dich  eigentlich erkundigen, wer die
Verbrecher seien und sie alle, keinen ausgenommen, sambt dem 
Schultheißen, so es verschwieg, nit gewehrt, und als unsertwegen
besetzen unnachlässig einziehen und  uns
vorrechnen. Daran  geschieht unser
Befehl. Datum Lautem den 23. Juli 1582. J. Casimir, pfalzgraf." Das war
schon eine derbe Amtssprache des 16. Jahrhunderts! Der
Floßbach  stand unter Aufsicht
eines Bachinspektors, der pflichtgemäß  wöchentlich
einmal den Floßbach abreiten und etwaige Mängel zur Anzeige zu 
bringen  hatte. Nach  der
Bach- und  Floßordnung 
war es  den einheimischen und
auswärtigen „Holzgewerbem" erlaubt vom Speyerbrunnen 
an, auf dem Weidenthaier-, Neustadter- und Rehbach bis an den  Rhein ihr Holz zu flößen. So ein Floß bestand bei hohem
Wasserstand aus  600 bis 700
Klafter. Vom Speyerbrunn  bis zur
Papiermühle waren 20  Mann beschäftigt,
während bis an den Rhein fünf Mann mehr angestellt wurden. Auch die „Flötzungzeit"
war einzuhalten. Mußte doch das Holz  schleunigst 
an den  Mühlen, Wasserschützen 
und Brücken  fortbefördert
werden. Da  gab 
es oftmals einen  24stündigen 
Mühlenstillstand wofür  den 
Müllern ein Gulden als Vergütung  zu
zahlen war. Auf sogenannten Kerfhölzern wurden Stunden und stillstehende Mahlgänge
eingekerbt und verrechnet. Groß  war
die Holzdieberei auf den Bächen  und
Holzhöfen, weshalb wiederholt strengeVerordnungen erschienen. Wer von 
dem Floßholz der Herrschaft, das auf der Rehbach 
geflößt wurde, ein Scheit oder Stecken entwendete, 
wurde  für jedes Stück mit
einem Reichstaler bestraft. Allmählich  schritt
man zur Verstaatlichung  des Floßwesens.
Der  Kurfürst hatte 1791 die Flößerei
einer Holzflößereigesellschaft übergeben, welche das alleinige Floßrecht auf
den Bächen und Flüssen besaß und dafür zu sorgen hatte, daß die Städte
Neustadt, Frankenthal, Oggersheim  und
Mannheim hinreichend mit Holz versehen wurden. Holzhöfe bestanden in der
Vorstadt, vor dem Hainbacher Tor und  auf
dem  Böbig. Die letzten kgl.
Holzaufseher waren  in Neustadt
Eglseer, gestorben 1874 und Corell.  | 
 
 
 
 
 
 
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