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     Facharbeit von Frank Mohr, Leibniz-Gymnasium (Neustadt),
    Abiturjahrgang 1975 
    Die Mühlen am Speyerbach und am Woogbach zwischen Neustadt
    und Speyer 
    Der Speyerbach hat, wie wohl wenige Bäche,
    eine Geschichte. Die Fachgelehrten, Historiker und Hydrologen, kommen
    bei der Erforschung seines Laufes sogar zu verschiedenen Theorien. 
    Wegen der Wasserverteilung gab es im
    Mittelalter viele Streitigkeiten zwischen den Bischöfen von Speyer und der
    freien Reichsstadt Speyer. Der Speyerbacharm, der südlich an der
    Schloßmühle in Hanhofen vorbeifließt, erreicht den sog. Gieshübel in
    Speyer mit einem normalen Gefälle, um dann ein sehr starkes Gefälle von 8
    m auf 2 km zu haben. Darin sieht Bold den eindeutigen Beweis dafür, daß
    dieser Teil des Speyerbaches, auch Gießhübelbach genannt, von Menschenhand
    gebaut worden sein muß. Er ordnet gleichzeitig den Rehbach als Ableitung
    des Speyerbaches ein. 1551 wurden durch Kaiser Karl V. die Bachprivilegien
    neu gefaßt 7. In den Urkunden wird das Gescheid bei Winzingen
    angesprochen und außerdem bestimmt, daß der Bachlauf nicht mehr verändert
    werden dürfe. Damit war auch dem Rehbach Lebensrecht zugesichert. Am
    Gescheid oberhalb der Schloßmühle in Hanhofen tragen die Wappenplatten am
    nördlichen Woogbachufer Datenhinweise auf die Beurkundungen jener Jahre.
    Der teilweise verwitterte Sandstein läßt noch die Jahreszahlen 1551 und
    1569 erkennen.
    Den Bächen kamen in den zurückliegenden Jahrhunderten eine weit größere
    Bedeutung zu als in der Gegenwart. Sie trieben die Mühlen, sorgten für die
    Bewässerung und lieferten sogar das Wasser für die Haushalte. Deshalb
    wurde der Kampf um das Wasserrecht oft mit größter Erbitterung geführt.
    König Wenzel bekräftigte z. B. in einer Urkunde von 1398, daß den
    Speyerern das Wasserrecht durch die Ableitung des Rehbaches bei Winzingen
    und durch den Betrieb von Mühlen nicht beeinträchtigt werden dürfe: „....
    wollen und gebieten wir, daß soll ich Brech und Abkehrung der vorgenannten
    Spirbach verbaut und vermachet werde, dafür geben wir unserer freyen
    Reichsstatt Speyer volle Gewalt und Macht.... auch daß diese Malmulen auf
    dem Wege zu Schieverstatt (Schifferstadt) und zum Neuen Hoffe abgetan,
    abgebrochen und niedergeleit werden mit allem Gebäu." Im darauf
    folgenden Text wird ein Mühlenbauverbot längs des Rehbaches ausgesprochen. 
    1421 ersuchte die Stadt Speyer den Grafen
    Emich von Leiningen, dafür zu sorgen, daß seine Untertanen es in Zukunft
    unterlassen, den Speyerbach abzugraben, um ihm eine andere Richtung zu
    geben. Bischof Matthias, im Bunde mit dem Kurfürsten von der Pfalz, nahm
    den Kampf mit der Reichsstadt Speyer auf und grub den durch Hanhofen
    führenden Arm des Speyerbaches für die neue Ratsmühle in Speyer ab. Doch
    wurde der Bach gemäß dem Germersheimer Sühnevertrag am 11. Oktober 1466
    bald wieder in seinen „Runsen" = Rinne geführt. 
    Speyer mußte seine Privilegien immer wieder
    verteidigen und führte häufig Klagen beim Hofgericht in Rottweil. Erst die
    Erneuerung der Bachprivilegien durch Karl V. (1551) sicherten den Speyerern
    ihre Wasserrechte bis zum Ende der Feudalzeit. 1569 wurde das Gescheid
    unterhalb Winzingen neu erbaut. Kurpfalz und Domstift Speyer hatten dieses
    Unternehmen veranlaßt. Ein Spruch auf einem großen dreikantigen Stein wies
    darauf hin:  
    
    
     
    „Hier stehen wir beide 
    „Chur und Fürsten 
    „Thun nach Wasser dürsten, 
    „Nicht nach unserem Mund, 
    „Sondern daß beyderseits 
    „Unsere Mühlen mahlen kunt." 
    
    
     
    Meister Hieronymus Morlock wurde mit dieser
    Arbeit betraut. Er verwendete „fünfeckige Quader; auf eine Länge von 50
    Schuh" sollten „beide Flügel erhalten werden." Das Bachbett
    wurde mit achtzolligen Steinplatten ausgelegt, mit Eisenklammern
    zusammengeschlossen und mit Blei ausgegossen. Die Fuhrdienste mußten in
    Fron ausgeführt werden, Meister Morlock erhielt als Lohn 312 Gulden, 30
    Malter Korn, 2 Fuder Wein, je 1/2 Malter Erbsen, Gerste und „Beymehl"
    (= Auszug Weißmehl). Die Kosten für das Gescheid teilten sich Kurpfalz und
    der Bischof von Speyer, der ein Drittel übernahm.  
    
    
     
    Das Südufer des Speyerbacharms bei Hanhofen
    trägt eine sog. „gemünsterte Steinplatte." Sie zeigt die
    Westfassade des Speyerer Doms mit der Jahreszahl 1712 oder 1718 (stark
    verwittert).
    
    
     
    8) Stadtarchiv Speyer I/U 99. 
    9) J. G. Widder: Beschreibung der Kurpfalz,
    Frankfurt und Leipzig 1786, II S. 252.
    
     
     
      
     
    Das Wasserrecht
    regelt die Benutzung des Wassers und setzt
    Vorschriften fest, damit Wasserschäden vermieden werden können. Das
    Wasserrecht ist durch ein Gesetz vom 28. Mai 1852 geschützt. 
    Die Müller waren schon immer, und sind es
    auch heute noch bei Mühlenbetrieb mit Strom, bestrebt, ihre Wasserrechte
    ohne Beeinträchtigung nutzen zu können. Ein umfangreicher Schriftwechsel
    zwischen den sog. Wasserwerksbesitzern längs des Speyerbachs und des
    Woogbachs mit dem Königlichen Bezirksamt Neustadt gibt Zeugnis von diesem
    Bemühen. Der königliche Triftmeister Hofherr und Kreiskulturingenieur Merl
    aus Speyer mußte zahlreiche und eingehende Gutachten abgeben, als der
    Fronmüller 1884 nach dem Brand der Mühle beim Wiederaufbau verschiedene
    Veränderungen am Wasserwerk anbringen wollte. Die Mühlenbesitzer unterhalb
    der Fronmühle befürchteten Schaden durch die stärkere Nutzung des Wassers
    in der Fronmühle bei verbreitertem Gerinne und Vergrößerung des
    Wasserrades. 
    Auch die Bauern erhoben am 16. November 1884
    Einspruch, da sie Wasserverlust für die Wiesenbewässerung nicht in Kauf
    nehmen wollten. Die Bezirksämter Neustadt und Speyer wachten genau über
    die vorgeschriebenen Arbeiten an Speyer- und Rehbach durch die Gemeinden,
    die Wasserwerksbesitzer und die Wieseneigentümer. Die Ämter stützten sich
    auf das Reglement über die Reinigung und den Schutz des Hochspeyer-,
    Speyer- und Rehbaches, herausgegeben vom königlichen Bezirksamt Speyer am
    20. November 1883. 
    Ende 1887 gab das Amt eine Aufstellung von
    notwendig gewordenen Arbeiten am Speyerbach heraus. Darin wurde u. a. die
    Gemeinde Winzingen im Bann von Neustadt ersucht, unterhalb des großen
    Böbiggrabens die eingestürzte linke Ufermauer auf eine Länge von 5 m
    wieder herzustellen. Weitere sechs Punkte zeigen, wie genau auf die
    Einhaltung der Vorschriften geachtet wurde. Im Bann Mußbach - Lachen wurde
    bemängelt, daß der Einlauf des kleinen Hübengrabens 0,92 m statt 0,90 m
    betrug. Der Einlauf des Lettengrabens überschritt die zulässige Breite
    sogar um 28 cm: 1,48 m statt 1,20m. Des weiteren erging die Anweisung, den
    Kandelwiesgraben, auch Mühlgraben genannt, auf die „concessionsmäßige
    Weite von 0,30 m einzuengen und mit Rechtwerk zu versichern." Es folgen
    noch weitere 16 beanstandete Positionen. 
    Im Bann Haßloch - Geinsheim -
    Duttweilerlagen „oberhalb des Streichwehrs in der Gemarkung Geinsheim drei
    unberechtigte Wassergräben, je 0,15 m breit, auf dem rechten Ufer, welche
    zu beseitigen wären." Solche Gräben wurden von den Bauern angelegt,
    um die Wiesen zu bewässern. Die Müller hatten einen Bachaufseher
    eingesetzt, der von ihnen bezahlt wurde und der diese Unregelmäßigkeiten
    melden mußte. Franz Becker von der Mühle in Hanhofen als Beauftragter der
    übrigen Müller längs des Speyerbachs führte häufig Beschwerde wegen „unbefugten
    Wasserentzugs aus dem Speyerbach für die Wiesenbewässerung durch die
    Uferbesitzer." 
    Am 2. Oktober 1886 richtete Becker eine
    Beschwerde an das königliche Bezirksamt in Neustadt wegen der „stellenweise
    oberflächlichen Reinigung des Bachbettes." Danach hatten „auf der
    Strecke vom Floßkanal aufwärts bis zum Hübengraben die Wassergräser
    dermaßen überhand genommen," daß der Durchfluß des Wassers gehemmt
    war und sich Sandbänke gebildet hatten. Die Folge davon war starker
    Schilfwuchs, Anstauung des Wassers und seitliches Austreiben in die
    Wässerungsgräben. Außerdem hatten damals die Wiesenbesitzer „den
    Hübengraben in einer geradezu empörenden Weise in Tiefe und Breite
    ausgehoben." Becker gibt als Folge dieser Mißstände an, daß „dieobere
    Speyerdorfer Mühle (Trautz) nur mit drei statt fünf Mahlgängen mahlen
    kann". 
    Nach einer Aufstellung vom l. August 1881
    zahlten die Müller dem Bachaufseher folgendes Jahresgehalt: 
    
     - 
      
Speyerdorfer Mühle (Trautz)       37.93 M  
     - 
      
Neumühle Speyerdorf             28.36
      M  
     - 
      
Fronmühle                     
      28.36 M  
     - 
      
Aumühle                      
      18.90 M  
     - 
      
Hanhofer Mühle                
      28.36 M  
     - 
      
Dudenhofer Mühle              
      28.36 M  
     - 
      
Neumühle Dudenhof en           
      9.46 M  
     
    Der gleiche Bericht gibt Aufschluß über das
    Gefälle von Speyer- und Woogbach an den Mühlen: 
    
     - 
      
Speyerdorf Mühle Trautz          196 cm  
     - 
      
Speyerdorf Neumühle            125
      cm  
     - 
      
Fronmühle                    
      170 cm  
     - 
      
Aumühle                     
      100 cm  
     - 
      
Hanhofen Mühle Becker         
      217 cm  
     - 
      
Dudenhofen Grundhöfer         
      175 cm  
     - 
      
Dudenhofen Mühle Meyer        
      80 cm  
     
    Nach dem „Reglement" von 1883 wurde
    noch bis in die Zeit vor dem 2. Weltkrieg verfahren. Das zeigt ein Auszug
    aus den Mitteilungen der Gemeinde Dudenhofen an die Triebwerksbesitzer.
    Danach wurde den Müllern auf die Stunde genau mitgeteilt, wann die Bäche
    gereinigt wurden und der Wasserzulauf zur Mühle unterbrochen war. 
    Die Räumung des Reh- und Speyerbaches, sowie
    des Floß- und Woogbaches vollzog sich nach folgendem Plan vom 18. 6.1934 in
    folgender Weise: 
    1. Der Bachabschlag für den Rehbach an der
    Winzinger Scheide erfolgt am 23. Juni 1934, 18 Uhr. Die Räumung für den
    Rehbach erfolgt vom 25. - 30. Juni 1934,18 Uhr. 
    2. Der Bachabschlag für den Speyerbach
    einschließlich des Floß- und Woogbaches an der Winzinger Scheide erfolgt
    am 30. Juni 1934,18 Uhr. Die Räumung dieser Bäche erfolgt vom 2. Juli
    einschließlich 7. Juli 1934, 18 Uhr. 
    Heute überwacht das Wasserwirtschaftsamt
    Neustadt die Reinigung des Speyer- und Rehbaches. Gereinigt wird um den 20.
    Juli eines jeden Jahres. Heute führen Räumbagger die Arbeiten durch, sie
    nehmen 10 - 14 Tage in Anspruch. 
     
    Die Getreidemaße
    Die Getreidemaße waren von Landschaft zu
    Landschaft, oft von Mühle zu Mühle verschieden. Deshalb mußte bei
    Geschäften über größere Entfernungen die „Maasung" angegeben
    werden. In einer 1793 herausgegebenen „Resolutions- und Reductionstabelle"
    regt der Verfasser an, „es würde gemeinnützig seyn, wenn aller Orten die
    Maasung oder wenigstens deren Benennung gleich wäre." 
    Die gängigen Getreidemaße waren Malter,
    Scheffel, Simmern und Metze. Alle Maße waren Hohlmaße (Trockenmaße). 
    Vierling, Sechsling, Viernsel und Mäßel
    waren Teile eines Malters. 
    In Simmern faßte z. B. in der Pfalz 12 1/2
    Liter, in Hessen-Darmstadt 32 Liter. 
    1 Malter =4 Viernsel = 8 Simmern = 32 Immel =
    132 Seßling. 
    Ursprünglich wurde das Getreide gemessen,
    nicht gewogen. Der Müller verwendete als Maß den Maltersack, während dem
    Bäcker eine Holzmulde dazu diente. 
    Vom Georgenhospital in Speyer ist aus dem
    Jahr 1441 eine Wiegeordnung erhalten, die 1444 und 1448 erneuert wurde.
    Diese Ordnung sollte Betrug beim Mahlen ausschließen. Danach durfte ein
    Sack mit Getreide 176 Pfund wiegen = 1 Malter. Der Sack wurde dabei mit 31/2
    Pfund angesetzt. Bei diesem Wiegeverfahren wurde eine kleine Gebühr
    erhoben. Ein Sack sollte nicht mehr als ein Malter Getreide enthalten. Alle
    Säcke, die das richtige Gewicht hatten, wurden auf einer Tafel vermerkt.
    Eselstreiber brachten die Frucht in die Mühle. Das Mehl wurde später mit
    dem Korngewicht verglichen. Der Müller erhielt den Mahllohn in Form von
    Mehl, man nannte diese Entschädigungsart Multer oder Molter. Es wurde mit
    12%, 16% oder 18 % gemultert. Der Müller bewahrte sein Mehl im Multerkasten
    auf. 
    Aus einem Bericht über das Bäckerhandwerk
    in Speyer geht hervor, daß im Jahre 1430 aus einem Malter Korn, Preis 10
    Schilling, 86 Brote gebacken werden mußten. Dafür mußte l Schilling „Ungeld"
    erhoben werden, 2 Pfennig erhielt der Mitter = Sackträger und der
    Eselstreiber für den Transport des Getreides in die Mühle und des Mehls
    zum Bäcker. 
    1457 war das Korn doppelt so teuer wie 1430. 
     
    Die Trautz'sche Mühle in Speyerdorf, 980 -1973
    
     
      
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         Um 1930, Bildquelle: Lachen-Speyerdorf, Beiträge zur
        Ortsgeschichte 1994 (Arbeitsgemeinschaft Ortschronik) 
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         Das Gelände um 1900, nach einem Plan im Besitz von
        Herrn Trautz digital bearbeitet von M.Grund 
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         Detail, Fotografie Detlef Schmittel 
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    Speyerdorf, am Speyerbach gelegen, wird 774
    erstmals urkundlich genannt. In diesem Jahr erhält das Kloster Weißenburg
    im Elsaß Güter in Winzingen, Lachen und „Spiridorf". Die Grafen
    Richbald, Gerbald und Sigibald sind die Schenker. 930 besaß das Kloster in
    Speyerdorf einen ertragreichen Gutshof, dessen Pächter Geld und Naturalien
    an das Kloster abzugeben und zweimal jährlich je 14 Tage Frondienste zu
    leisten hatten. 980 wird eine Mühle als Klosterbesitz verzeichnet. Im Jahre
    1331 erhielten die Pfalzgrafen die Landvogtei im Speyergau. Speyerdorf blieb
    in der Folgezeit kurpfälzisch bis zur Französischen Revolution. Die
    Pfalzgrafen erklärten die Mühle zu Speyerdorf als herrschaftliche
    Bannmühle für die Orte Speyerdorf, Lachen und Duttweiler. 
    Pfalzgraf Ruprecht III. belehnte 1400 den
    Ritter Arnold Slieder von Lachen mit der Mühle auf dem „Spirerbach zu
    Spiredorf." Am 31. März 1443 erhielt Ballas Slieder zu Lachen von
    Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz neben einem Burglehen zu Wolfsberg, einem
    Burglehen zu Germersheim und verschiedenen Ländereien „die Mühle auf der
    Spierbach zu Spierdorf" als Erblehen. Speyerdorf erlitt wegen seiner
    Zugehörigkeit zur Kurpfalz 1430 großen Schaden durch die Stadt Speyer. In
    einer Fehde gegen den Pfalzgrafen Ruprecht den Älteren plünderten Speyerer
    Bürger Lachen und Speyerdorf. Die Mühle in Speyerdorf hatte unter ihrem
    Angriff besonders zu leiden. Auch der Bauernkrieg verschonte Speyerdorf
    nicht. 1525 wurde die Mühle völlig niedergebrannt. 1536 war die Mühle an
    den Ritter Paulus Sliderer von Lachen zu Lehen gegeben. Sie war aber zu
    dieser Zeit noch in schlechtem baulichen Zustand. Der Müller wollte deshalb
    von Neustadt aus Bauholz auf dem Speyerbach nach Speyerdorf flößen, aber
    die Neustadter gaben seiner Bitte nicht statt. Pfalzgraf Ludwig richtete
    deshalb durch seine Holkanzlei von Heidelberg aus einen Brief an den Rat der
    Stadt Neustadt mit folgendem Wortlaut: 
    Den ersamen unsern lieben getreuen
    Bürgermeistern und Rate zu Nuwenstadt an der hardt: 
    von gots gnaden Ludwig pfalzgrave bei Rhein
    Ertzdruchses und Churfürst 
    Unser grüß zuvor Ersamen lieben getreuen,
    uns hat unser lieber getreuer Paulus sliderer von lachen jetzund
    unterthäniglich angezeigt, wie daß der Müller in seiner mülen zu
    Speyerdorf, welche müle er von uns zu erblehen hat aus ganzer
    unvermeidlicher notdurft bauen und dieselb als ganz verfallen wieder in
    wesenlichen bau stellen muß... Nun hab gemelten müllerdieweil er es sonst
    nicht bekommen mag zu solchem baue ein Theil holz auf der bach herab zu
    flöfzen bestellt, aber ihr wollent ihm solches holz nicht folgen lassen,
    sondern vermeinendes untersich verkaufen, weil unterthäniger bitt Um
    deswegen hilflich zu erscheinen. Wann nun sollich bestellt holz zu der
    bemelten müle so unser eigentum und sein des slideres leben ist, kommt und
    wie er uns bericht ihn kein ändern weg gewandt werden soll. 
    So ist unser gnediges gesinnen und begehren.
    Ihr wollent Ihme und seinen müller sollich bestellt holz zu unserem
    Eigentum zu gebrauchen, unverhindert gutwillig folgen lassen darin thunt ihr
    unser meinung und gut gefallens. 
    
    
     
    Datum heydelberg auf Dontag Margarethe Anno
    1536 
     
    Die Mühle muß bald darauf wieder völlig
    aufgebaut worden sein; denn 1539 hat Jakob Eychel die Mühle in Erbbestand.
    Sein Sohn Jakob und dessen Frau Barbara erhalten 1603 von der
    kurfürstlichen Holkammer zu Erbbestand in Nachfolge „unsere
    eigentümliche Mühl zu Speyerdorf an der Speyerbach samt einer schönen
    Stallung mit einem Garten, Wieswachs und Ackerfeld, so alles in einem Bezirk
    gelegen, zu einer ewigen Erbgült von 40 Malter Korn, Neustadter Maß und
    Kaufmannsgut." 1621 wird nur noch Barbara Eychel, inzwischen Witwe
    geworden, als Erbbeständerin genannt. 1632 übernahm Adam Steiner die
    Mühle in Erbbestand. Michel Kanz zu Speyerdorf besaß im Jahre 1671 zwei
    Drittel an einer Mühle nebst Ländereien. Dafür gab er 50 Malter Korn als
    Pacht. Kantz muß einen stattlichen Grundbesitz einschließlich Wiesen
    gehabt haben. Es ist anzunehmen, daß er zur Entwässerung seiner
    Ländereien den heute noch vorhandenen Kanzgraben bauen ließ. Das
    Sterberegister berichtet 1683 vom Tod des Müllers Hans Michael Kantz. Hans
    Klein und seine „eheliche Hausfrau" Anna Maria waren seine Nachfolger
    im Erbbestand. Aus Unterlagen, die sich im Besitz von Frau Liselotte Trautz
    befinden, ist ersichtlich, daß im Jahre 1820 die ganze Mühlenanlage neu
    errichtet wurde. 1830 wird Caspar Mattil aus Lambrecht Inhaber der Mühle
    durch seine Heirat mit Anna Elisabeth Pfaff, Tochter von Philipp Lorenz
    Pfaff. Die junge Frau stirbt bereits acht Jahre später im Alter von
    dreißig Jahren. Caspar Mattil erbaute ein geräumiges Wohnhaus neben der
    Mühle. Er starb 1870. Die Grabsteine von Maria Katharina Pfaff geb.
    Kölsch, von Philipp Lorenz Pfaff und von Anna Elisabetha Mattil geb. Pfaff
    wurden nach Aulhebung der Gräber im Garten des heutigen
    Mühlengrundstückes aufgestellt. Der Schwiegersohn Mattils, Sprenger,
    führt die Mühle nur kurze Zeit allein. Im Juni 1871 „associrt" er
    sich mit Rudolf Trautz, einem jungen Kaufmann aus Pforzheim. Trautz war kein
    Müller, sondern Kaufmann. Seine Lehre hatte er von Juli 1858 bis März 1861
    in der Firma Stuber Mannheim erhalten. Anschließend arbeitete er
    dreieinhalb Jahre in einer Glaswarenfabrik in Ulrichsthal bei Steinschönau
    in Böhmen. Die Mühlenbetrieb firmiert nunmehr unter dem Namen Sprenger und
    Trautz. Bereits am l. Januar 1881 kauft Rudolf Trautz die Mühle von seinem
    Teilhaber und „führt den Betrieb auf meine eigene Rechnung in bisheriger
    Weise fort." Trautz vermerkt ausdrücklich in einem Kundenbrief, daß
    er „nicht auf den Handel mahle", sondern bestrebt ist, „in der
    Kundenmüllerei das Beste zu leisten, was in diesem Fache geboten werden
    kann." Rudolf Trautz bringt auch seine Ölmühle und die seit kurzem
    aufgestellte Dreschmaschine in Erinnerung. Er heiratet Katharina Gros aus
    Lachen. 
    1899 übernimmt Rudolf Trautz junior die
    Mühle nach dem Tode des Vaters. Der junge Müller ist für Wissenschaft und
    Technik gleich aufgeschlossen. Schon 1919 läßt er die Wasserräder
    abbauen, um Turbinen einzusetzen. Neue Walzenstühle werden installiert, die
    runden Mahlsteine aus dem Betrieb genommen. Er erwirbt eine fahrbare
    Dreschmaschine und einen Lastkraftwagen für den Getreide- und
    Mehltransport. Aus einem umfangreichen Schriftverkehr mit den anderen
    Mühlenbesitzern am Speyerbach geht hervor, daß Rudolf Trautz über die
    Reinhaltung und Pflege des Speyerbaches wachte und die Gefahren durch die
    Verschmutzung der Gewässer schon damals erkannte. Seine Ehefrau Anna geb.
    Eichelberger war der Fliegerei besonders zugetan. Noch hochbetagt versäumte
    sie kein flugsportliches Ereignis auf dem Flugplatz in Speyerdorf und nahm
    selbst an Segelrundflügen teil. Rudolf Trautz war ein eifriger Förderer
    heimatgeschichtlicher Forschung und eine geschätzte Persönlichkeit weit
    über die Grenzen seines Dorfes hinaus. 1935 starb er. Hermann Trautz, sein
    jüngster Sohn, führte die Mühle' weiter. Die Kriegsjahre und die
    wirtschaftliche Entwicklung der Nachkriegszeit wirkten sich ungünstig auf
    den Fortbestand des einst florierenden Mühlenbetriebes aus. Hermann Trautz
    starb und der Mahlbetrieb kam zum Stillstand. 1973 wurde von den Erben das
    Wasserrecht aufgegeben, und der Speyerbach fließt seitdem ungenutzt an der
    alten Mühle vorbei. 
    Ein Jahrtausend alter Mühlbetrieb hat damit
    seine Arbeit eingestellt. In der Umgebung der Mühle wurde nämlich vor
    Jahren ein Mühlstein aus vulkanischem Gestein gefunden. Er zeigt Randprofil
    und ist demnach in die erste Stufe der Hallstattzeit einzuordnen. 
     
    
     Die Mühlen zu Dudenhofen
     Zwei Bachläufe durchziehen Dorf und
     Gemarkung Dudenhofen: Woogbach und Speyerbach. 
     Mehrere Mühlen lagen an ihren Ufern, zwei
     davon sind, obwohl stillgelegt, heute noch nach Standort und Namen bekannt,
     die sog. Morschmühle und die Neumühle. Im Laufe der Jahrhunderte wurden
     in Dudenhofen urkundlich Mühlen genannt, deren Lage und Identität anhand
     der spärlichen Angaben nur rekonstruiert werden können. 
      
     Die Mühle zu Dudenhofen in Speyerer Besitz
     (ohne Namensangabe) 
     Christoph Lehmann führt in seiner „Chronika
     der freien Reichsstadt Speyer"' eine Mühle zu Dudenhofen an: „Herman
     von Hohenfels hindert und irret die Stadt an der Mühlen und Gutem zu
     Dudenhofen, die sie lange Zeit in Nutz und Gewer gehabt, darum König
     Wenceslaus Herman gebotten, ohne Hindernus allen Schaden gut zu machen, am
     Dienstag nach Michaelis zu Frankfurt. Freytags nach S. Galli im 1382. Jahr
     seines Reichs des Böhmischen im 19. und des Römischen im 6. Jahr."
     Eine Namensgabe der Mühle ist nicht verzeichnet. 
     Am 23. April 1407 übergibt das Kapitel des
     St. Germansstiftes dem Bischof Raban zu Speyer „verkaufsweise die Mühle
     zu Dudenhofen, die Wingertsmühle genannt."2 Damals muß in
     Dudenhofen schon Weinbau betrieben worden sein; denn 1538 verbot der Rat
     der Stadt Speyer seinen Bürgern, in Berghausen, Heiligenstein und
     Dudenhofen Wein zu trinken oder dort holen zu lassen. 1560 erließ der
     Fürstbischof die Anordnung, Neuanlagen von Weingärten nicht weiter zu
     gestatten. Wingertsanlagen sind noch heute in Dudenhofen zu finden. Die
     Gewanne Schafgarten, jetzt Neubaugebiet von Dudenhofen, war früher reines
     Wingertsgelände. Nachdem bei Anlage von Rebengelände bestimmte
     Klimabedingungen gegeben sein müssen, ist anzunehmen, daß die damaligen
     Weinberge auch in diesem Gebiet lagen, und daß folglich die Wingertsmühle
     ihre Räder vom Speyerbach treiben ließ. 
      
     Die Steinmühle zu Dudenhofen
     wird in einer Urkunde erstmals im Jahre 1450
     erwähnt. Sie war damals im Besitz des Klosters Maulbronn. „Claus Müller
     giebt einem Closter zu Maulbronn wegen der zu Dudenhofen gelegenen
     Steinmühl 15 Mlt. Korn zu Pacht und versetzt zu dem ende als ein
     Unterpfand verschiedene Güter Felds... "3 
     In einer Urkunde aus dem Jahre 1525 wird die
     Steimmühl zum zweiten Mal genannt, und zwar im Zusammenhang mit einem
     Grundstück ..." Schafskirchhof ob der Steinmühl... "3 
     1) 3. Auflage Frankfurt 1698. 
     2) Regestenbuch Stadtarchiv Speyer Nr. 224. 
     3) Stadtarchiv Speyer l B 2 Bd. l 
     
     
      
     Der Gewannenname „Schafskirchhof" ist
     heute nicht mehr bekannt. Dagegen gibt es die Gewanne „Im
     Schafgarten", sie erstreckt sich östlich der Landauer Straße,
     nördlich des Speyerbachs. Da eine Gewanne westlich der Landauer Straße,
     nordwestlich der Harthauser Straße, Schäferseck heißt, ist anzunehmen,
     daß der „Schafskirchhof auch in dieser Gegend einmal zu finden war. „Schafskirchhof
     ob der Steinmühl" läßt vermuten, daß die Steinmühle am Speyerbach
     im heutigen Gebiet des Schafgarten stand. 
      
     Die Hirschenmühle
     wird in einem Ratsprotokoll von Speyer im
     Jahre 1587 erwähnt. Sie war zu dieser Zeit Eigentum des Gutleutalmosens
     und wurde dem Paul Dreudelen auf 2 Jahre um Zins verliehen. Man war zu
     diesem Zeitpunkt auch bereit, die Mühle an ihn zu verkaufen, um das Geld
     „dem Almosen zu mehrerem Nutzen" anzulegen. Über das weitere
     Schicksal der Hirschenmühle ist urkundlich nichts mehr bekannt. Nach dem
     „Lagerbuch" von 1584 besaß das sog. Gutleutalmosen große
     Grundstücksflächen südlich des Speyerbachs, z. B. „8 Morgen Äcker am
     Berghausen Mulweg", „6 1/2 Morgen zwischen der Harthauser Straßen
     und dem heiligen Geist Almosen gelegen", „2 Morgen an der Harthauser
     Straßen gelegen", außerdem in der Heiligensteiner Gemarkung, als
     Angrenzer wurde hier Veiten Frank genannt: „außen zu Velten
     Franck." Diese Angaben legen die Vermutung nahe, daß die
     Hirschenmühle, zu dieser Zeit Eigentum des Gutleutalmosens, am Speyerbach
     stand, demnach mit dem Gebäude der früheren „Steinmühle"
     identisch ist. 
     Wie oben erwähnt, war Velten Franck 1584
     Eigentümer von Grundstücken in der Nähe des Gutleutalmosens. Daraus geht
     hervor, daß Velten Franck als Nachfolger des Müllers von der
     Hirschenmühle angesehen werden kann. Aber die Frank'sche Mühle hatte nur
     verhältnismäßig kurze Zeit Bedeutung in Dudenhofen. Der Müller Velten
     Frank war Calvinist, wie aus einem Bericht an den Rat der Stadt Speyer
     ersichtlich ist. Er beklagt sich in diesem Schreiben, daß ihn die
     bischöflichen Räte für 800 Reichstaler gestraft hatten, weil er dem
     Bischof keine Frondienste geleistet habe und weil er seinen Sohn durch den
     Pfarrer von Freisbach habe bestatten lassen, da „er ihrer Religion"
     nicht gewesen sei. Im Jahre 1626 starb der Müller, sein Vermögen wurde
     versteigert und für den minderjährigen Enkel ein Vormund bestellt. Im
     Verlauf des 30-jährigen Krieges wurde die Frank'sche Mühle zerstört, von
     einem Wiederaufbau wird nicht berichtet. Wer das Gelände der Frank'schen
     Mühle ersteigerte, ist nicht bekannt. Urkundlich ist aber 1685 die
     Übernahme einer Mühle durch Christoph Flockert und Ehefrau Maria
     Katharina nachzuweisen. Sie kauften vom Hochstift „die ganz verfallene
     Pelz-Mühle oberhalb Dudenhofen um einen Kaufschilling von 50 fl. und einem
     jährlichen Wasserzins von 12 Maltern Korn." 4 
     Offenbar ging der Mühlenbetrieb ein. Eine
     Mühle besteht am Speyerbach in der Gemarkung Dudenhofen heute nicht mehr. 
     4) Stadtarchiv Speyer Regestenbuch Nr. 232. 
      
     Eine herrschaftliche Mahlmühle
     
      
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         Morschmühle heute, Fotografie M.Grund  
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     wird urkundlich am l. Februar 1719 als
     Bannmühle für Dudenhofen, Schifferstadt, Heiligenstein und Berghausen
     genannt. Diese Mühle, heute als MorschMühle bezeichnet, steht am Woogbach,
     südlich der B 39 am Ortseingang von Dudenhofen von Neustadt kommend. Nach
     einer Urkunde5 verlieh Bischof Heinrich Hartard von Speyer am l.
     Februar 1719 „des Stifts Mahlmühle zu Dudenhofen dem Georg Friedrich
     Siegel, Müller zu Kißlau gegen einen jährlichen Pacht von 50 Malter Korn
     in einem 12-jährigen Bestand." Am 18. Juni 1736 verleiht die
     fürstbischöfliche Speyerische Rentkammer „die herrschaftliche
     Mahlmühle zu Dudenhofen dem Hans Georg Armbrust von Geinsheim auf 6 Jahre
     zu einer jährlichen Pacht von 114 Malter Korn in Bestand."6 
     Am 7. November 1742 wird die Mühle als „Stiftische
     Mahlmühle" in einer Urkunde aufgeführt. Sie wird an diesem Tag von
     Bischof Damian Hugo von Speyer dem Joh. Peter Fertig auf 6 Jahre gegen eine
     jährliche Pacht von 50 Malter Korn in Bestand verliehen.7 
     5) ebenda Nr. 233. 
     6) ebenda Nr. 234. 
     7) ebenda Nr. 235. 
     
     
      
     Am 5. Februar 1748 ist urkundlich vermerkt:
     Leonhard Worff empfängt von der fürstlich Speierischen Hofkammer die
     Mahlmühle des Stiftes zu Dudenhofen auf 6 Jahre gegen einen jährlichen
     Pacht von 150 Malter Korn und einem fetten Mühlschwein von 200 Pfd. oder
     20 fl. in Geld in Bestand."8 
     Am 19. April 1754 empfängt Lukas Worff die
     Mahlmühle zu Dudenhofen zu gleichen Bedingungen wie sein Vorgänger auf 6
     Jahre.9 
     Am 30. Juli 1760 erneuert die fürstlich
     speierische Holkammer den Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter zu
     gleichen Bedingungen, allerdings auf 10 Jahre.10 
     Am 17. November 1760 stellen „J. C. Werner
     Schultheiß, sowie Anwalt und Gerichtsschöffen zu Dudenhofen dem Lukas
     Worff und seiner Frau Maria Magdalena ein Zeugnis aus, daß deren eigene
     Güter zu Dudenhofen im Wert von 580 fl. statt der früheren Kaution von
     500 fl. hinreichend für seinen erneuerten Temporal-Mühlbestand
     seien."" 
     Aus einem Auszug aus dem Marientrauter
     Amtsprotokoll vom 18. November 1760 geht hervor, daß Lukas Worffund seine
     Frau Maria Magdalena „statt der von Johannes Worff, Vater des Lukas, für
     den Erbbestand der Dudenhofener Mahlmühle geleistete Kaution von 500 fl,
     welche nach seinem Tode unter Lukas Geschwister 'distrahirt' wurde, der
     Herrschaft ihr eigenthümliches Haus und Hofraideplatz im Ort Dudenhofen
     mit der Schildgerechtigkeit zum schwarzen Adler als Unterpfand"
     verschrieben.12 
     Bereits ein Jahr vor Ablauf der Pachtzeit,
     nämlich am 12. Juni 1769, leiht Lukas Worff die Mahlmühle zu den
     bisherigen Bedingungen auf weitere 12 Jahre.13 
     Leonhard Kihnscherf heiratete die Tochter
     Worffs und wird am 5. Juni 1782 sein Nachfolger als Mühlenbeständer in
     Dudenhofen. Die jährliche Pacht erhöht sich aber auf 196 Malter Korn für
     die folgenden 12 Jahre.14 
     Die Erhöhung des Pachtbetrages um 46 Malter
     Korn jährlich läßt auf ein Florieren des Mühlenbetriebes schließen,
     das sicher mit dem Neu- und Ausbau der Mühle im Jahre 1764 in Zusammenhang
     gebracht werden kann. Den Erweiterungsbau hatte der Speyerer
     Mühlenbaumeister Georg Christian Grimm für 2.200 Gulden durchgeführt. 
     Die folgenden Jahre brachten dem Müller zu
     Dudenhofen manche Unannehmlichkeiten. Wasserwerk und Mühlendach waren 1783
     schadhaft geworden und mußten hergerichtet werden. 
     Das Wasserrecht wurde 1785 durch Geinsheimer
     Bürger gefährdet. Sie hatten an mehreren Stellen das Wasser vom
     Speyerbach auf ihre Wiesen geleitet, so daß die Wasserkraft für die
     Mühlen in Hanhofen und Dudenhofen beeinträchtigt war. Amtlicherseits
     konnten die Geinsheimer nicht überführt werden, diesen Frevel verübt zu
     haben, deshalb entschlossen sich die betroffenen Müller zur Selbsthilfe.
     Sie überführten die Übeltäter an Ort und Stelle, prügelten und
     verletzten sie. Die Müller, Kinscherf war wahrscheinlich auch dabei,
     mußten 100 Gulden Strafe bezahlen. 
     8) ebenda Nr. 236. 
     9) ebenda Nr. 237. 
     10) ebenda Nr. 238. 
     11) ebenda Nr. 239. 
     12) ebenda Nr. 240. 
     13) ebenda Nr. 241. 
     14) ebenda Nr. 243. 
     Auch der Neumüller Mink aus Speyer machte
     im Jahre 1785 dem Müller von Dudenhofen Verdruß. Durch eine Schwelle „Am
     rauschenden Bach" hatte er widerrechtlich eine Erhöhung seines
     Wasserbaus erreicht, wodurch Kinscherf geschädigt wurde. Mink mußte auf
     Anordnung der bischöflichen Beamten, die der Dudenhofener Müller um
     Überprüfung des Mißstandes angerufen hatte, den Wasserstau von 12 Zoll
     auf 8 Zoll reduzieren (28,8 auf 18,8cm). 1788 waren wieder größere
     Reparaturen an der Mühle nötig geworden. Der Fürstbischof war wegen der
     Kosten von 520 Gulden sehr verärgert. Außerdem mußte er dem Müller 1/12
     der Jahrespacht erlassen, da der Bach während der Arbeiten abgeleitet
     worden war und Kinscherf in dieser Zeit nicht mahlen konnte. Im folgenden
     Jahr war der Mahlbetrieb während 9 Wochen wegen großer Kälte behindert,
     einsetzendes Tauwetter brachte Hochwasserschäden und legte die Mühle
     weitere zwei Wochen still. Kinscherf wandte sich 1790 wegen Mißachtung des
     Mühlenbanns durch die Gemeinden Dudenhofen, Berghausen, Heiligenstein und
     Schifferstadt an die Holkammer in Speyer. Man versprach Abhilfe zu
     schaffen. 
     Ab 1792, als die ersten französischen
     Revolutionstruppen Dudenhofen berührten, wurden die Zeiten für Mühle und
     Müller unheilvoll. Hohe Beträge als Reparationszahlungen und große
     Mengen an Naturalien mußten von der Mühle erbracht werden. Der Müller
     wurde sogar gezwungen, unentgeltlich für die Franzosen 4 Wochen lang zu
     mahlen, anschließend gruben sie ihm dann in Neustadt durch Umleitung des
     Speyerbaches in den Rehbach buchstäblich das Wasser ab, so daß die Mühle
     6 Wochen still stand. 1795 erhielt Kinscherf die Mühle zum letzten Mal als
     Pächter für 55 Malter Köm und 300 Gulden; denn als das linke Rheinufer
     an Frankreich fiel, scheint Kinscherf die Mühle als Eigentum von den
     Franzosen erworben zu haben. Die Mühle blieb bis in die Mitte des vorigen
     Jahrhunderts im Besitz dieser Familie. Noch am 10. 6. 1842 wird Martin
     Kischerff in einer Eingabe an das Bezirksamt wegen der Bachreinigung und in
     Fragen des Wasserrechts als Mühlenbesitzer genannt. Am 24. 1. 1875 ist
     Martin Grundhöfer in ähnlichen Angelegenheiten als Wasserwerksbesitzer am
     Woogbach in einem Schriftstück aufgeführt. 
     Am 17. November 1901 brannte die
     Grundhöfer'sche Mühle ab. In den folgenden Jahren wird die Mühle samt
     Wohnhaus schöner und größer als vor dem Brand wieder aufgebaut. 
     1909 heißt der Eigentümer Martin
     Grundhöfer & Söhne. Der Betneb hat mehrere Angestellte: Jakob Roll
     ist als Müller beschäftigt, neben ihm arbeiten Lenhart Würthwein als
     Heizer, Martin Bürkel als Hilfsheizer, Adam Kapner als Fuhrknecht, Peter
     Renk als Aushilfsfuhrknecht. Eduard Grundhöfer tritt am l. l. 1909 als
     Teilhaber in den Betrieb ein. Nach dem l. Weltkrieg wird die Roggenmühle
     von einem Sohn der Familie, Eugen Grundhöfer, weiterbetrieben. Nach seinem
     Tode geht die Betriebsführung am 16. Nov. 1928 an seine Witwe und seine
     Kinder über. Die Frau konnte allerdings der Mühle auf die Dauer nicht
     allein vorstehen. Am l. Nov. 1930 verpachtet sie die Firma als
     Grundhöfer'sche Roggenmühle G.m.b.H. an die Herren Gollmart und Bachofner.
     Von diesem Zeitpunkt an wird der Mühlenbetrieb intensiver und rationeller
     geleitet und kann einen günstigen Geschäftsgang aufweisen. 
     Aus einem Geschäftsbericht geht hervor,
     daß das Anteilsverhältnis der Handelsmüllerei zur Kundenmüllerei 2 : 3
     ist. Das Getreide wird zu dieser Zeit waggonweise von der Mannheimer
     Produktenbörse bezogen. Am 30. 12. 1931 wird eine räumliche
     Vergrößerung des Mühlenbaues beschlossen: er wird viergeschoßig mit
     einer Bodenfläche von 16,50 x 16,50 m. Ein einstöckiges Maschinen- und
     Kesselhaus wird angeschlossen. Die Mühle arbeitet mit einer Dampfturbine
     mit 35 PS Normalleistung (die benachbarte Neumühle arbeitet damals mit 4
     PS). Die Leistung verringerte sich allerdings bei starkem Frost oder
     abnormaler Trockenheit. Die Grundhöfer'sche Mühle besitzt daneben nach
     Angaben des damaligen Inhabers Walter Bachofner noch einen 50 PS
     Sauggasmotor. Beide Antriebsquellen ergänzen sich. Bei plötzlichem
     Ausbleiben der Wasserkraft (Winter 1929 extreme Kälteperiode) mußte das
     Werk allerdings stillstehen, weil der Saugmotor nicht angekurbelt werden
     konnte. Am 8. Sept. 1941 wechselt die Mühle zu Dudenhofen abermals den
     Besitzer. Heinrich Morsch aus Walshausen bei Pirmasens übernimmt sie
     zusammen mit seiner Frau, geb. Böllinger. Am 18. Juni 1948 wird die Mühle
     in die Heinrich Morsch Getreidemühle OHG umgewandelt. Aber das allgemeine
     Mühlensterben erfaßt auch die sog. Morschmühle in Dudenhofen. Am 22.
     Aug. 1961 wird der Mahlbetrieb eingestellt und die Mühle im Jahre 1962
     endgültig stillgelegt. Dudenhofen, früher reich an Mühlen, hat heute
     keine Mühle mehr. Bis in die Neuzeit besaß die Mühle in Dudenhofen, wie
     andere Mühlen auch, das Asylrecht, d. h. „Alle Übeltäter, welche zur
     Dudenhofener Mühle flohen, hatten dort vier Wochen Aufenthalt und die
     Freiheit, und wenn die Diebe einen Stein erreichten, der in der Nähe der
     Mühle stand, waren sie frei und es durfte kein Bauer aus Dudenhofen sie
     ergreifen. An dieses Rechtsmal erinnerte noch im 18. Jahrhundert der sog.
     Diebstein."15 
      
     Die Neumühle zu Dudenhofen
     
      
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         Fotografie M.Grund  | 
       
      
     Von der Geschichte der Neumühle zu
     Dudenhofen gibt es eine lückenlose Datenreihe und genaue Angaben zum
     Besitzstand. Sie wurde 1840 von dem Iggelheimer Johann Meyer und seiner
     Ehefrau Elisabeth geb. Lehmann am Woogbach erbaut. Schon 1827 hatte Meyer
     den Plan gefaßt, eine Ölmühle zu errichten, konnte aber damals sein
     Vorhaben nicht verwirklichen. Die Mahlmühle hatte zwei Gänge, ein
     Wasserrad von 1,80 m Durchmesser und einen 1,4 m breiten Leerlauf mit
     Sperrvorrichtung. 
     15) Die Kunstdenkmäler von Bayern und
     Pfalz, Band III, S. 742. 
     Am 22. Dezember 1835 wurde der Sohn Franz
     Meyer geboren. Er übernahm später die Nachfolge des Vaters auf der
     Neumühle, nachdem er Elisabeth Tillmann aus Schifferstadt, geboren 1843,
     geheiratet hatte. Meyer war Müller und Bäcker. In einem großen Backofen
     gegenüber der Mahlmühle wurde Kundenbrot gebacken, das mit einem leichten
     Pferdefuhrwerk zum Markt nach Speyer gebracht und dort von einer
     Stammkundschaft gekauft wurde. Am 1. Februar 1869 wurde dem Ehepaar der
     Sohn Michael geboren. Er erlernte ebenfalls den Müller- und Bäckerberuf.
     Nach der Eheschließung mit Elisabeth geb. Holdermann übernahm er kurz
     nach 1900 die Mühle. Die Lohmühle, in einem kleineren Gebäude auf dem
     Ostufer des Woogbaches untergebracht, wurde von Michael Meyer nicht mehr
     betrieben. Der alte Müller, Franz Meyer, starb am 22. Dezember 1907, seine
     Frau war schon seit 17. September 1903 tot. Das Ehepaar Meyer hatte drei
     Söhne und eine Tochter. Der älteste Sohn, Otto, erlernte den Beruf des
     Vaters und legte die Meisterprüfung ab. Er wurde im zweiten Weltkrieg
     eingezogen und fiel 1944 in der Normandie. Der Mühlenbetrieb war seit 1940
     eingestellt, da der Müller aus Altersgründen den Arbeiten nicht mehr
     gewachsen war. Die Tochter Hildegard führte lediglich den Betrieb der
     Schrotmühle und die Landwirtschaft weiter. 
     Am 2. Juli 1944 starb der alte Müller in
     Heidelberg. Er mußte nicht mehr die teilweise Zerstörung seines Besitzes
     erleben. Aus strategischen Gründen, wie angegeben wurde, sprengten
     deutsche Truppen mit 38 Panzerfäusten die Brücke über dem Woogbach.
     Durch den Detonationsdruck wurden auch die Mühle und das Wohngebäude
     stark beschädigt. 1946 starb die Frau des Müllers. Der zweite Sohn der
     Familie, Hans Meyer, der Bäcker gelernt hatte, eröffnete nach Kriegsende
     zusammen mit dem Müllermeister Edinger aus Blieskastel den Mühlenbetrieb.
     Die Mühle arbeitete wieder als Mahl- und Schrotmühle. Der dritte Sohn,
     Edwin, kehrte 1946 aus Kriegsgefangenenschaft nach Hause zurück und trat
     ebenfalls in den Betrieb ein. Beide Brüder bildeten sich im Müllerberuf
     aus und legten 1947 die Gesellenprüfung und 1949 die Meisterprüfung ab,
     um den ererbten Besitz als Mühlenbetrieb weiterführen zu können.
     Während bisher die Mühle mit Wasserrad und Dieselmotor angetrieben wurde,
     ließen die Brüder Meyer die Mühle elektrifizieren. Da die Arbeiten kurz
     vor der Währungsreform durchgeführt wurden, mußten die Kosten
     hauptsächlich mit Naturalien gedeckt werden. Um den Betrieb den modernen
     Anforderungen anzupassen, ließen sie 1953 eine Turbine einbauen. Da der
     Woogbach während des Einbaues umgeleitet werden mußte, war diese Neuerung
     mit erheblichen Kosten verbunden, die sich später als Fehlinvestition
     herausstellte. Der Woogbach hat an der Neumühle nur ein Gefälle von 90
     cm, und eine Turbine bringt nicht die entsprechende Verbesserung der Kraft.
     Zu dieser Zeit arbeitete die Mühle nur mit einem doppelten Walzenstuhl und
     einem Schrotgang. 
     Bis zum Jahre 1951 war die Neumühle eine
     Kundenmühle, nun übernahm Edwin Meyer mit einem Lastwagen Fahrten zu den
     Bauern, um das Getreide abzuholen und das Mehl zu bringen. Berghausen,
     Heiligenstein (die früher dem Dudenhofener Mühlenbann unterlagen),
     Mechtersheim und Otterstadt wurden von der Neumühle betreut. Einige Kunden
     aus Speyer, ausschließlich große bäuerliche Betriebe, lieferten
     weiterhin selbst an. Die angebotenen Getreidemengen überschritten bald die
     Mahlkapazität der Neumühle, so daß der Großteil des Mahlgutes an die
     Walzmühle nach Ludwigshafen und an die Holzmühle nach Westheim zur
     Verarbeitung gegeben werden mußten. 
     1957 war eine weitere Verbesserung der
     technischen Anlagen der Mühle erforderlich. Eine Pneumatik und zwei
     weitere Walzenstühle wurden eingebaut. Die Scheune des
     Landwirtschaftsbetriebes brannte 1958 ab. Im Zuge der Neuerrichtung im
     darauffolgenden Jahr konnten darin drei Silo für etwa 2000 Zentner Korn
     eingerichtet werden. Edwin Meyer, verheiratet mit Waltrud geb. Bettag,
     erbaute in unmittelbarer Nähe der Mühlenanlage ein modernes Wohnhaus für
     seine Familie. Kunden- und Handelsmüllerei waren zu jener Zeit
     gleichermaßen als Betriebsform vertreten. Ab 1960 mußte jedoch ein
     Rückgang der Kundenmüllerei festgestellt werden. Die Veränderung der
     landwirtschaftlichen Struktur in der Mitte der sechziger Jahre machte es
     notwendig, die Neumühle als Teilbetrieb weiterzuführen. Die Mühle
     beschränkte sich nur noch auf die Getreideverarbeitung als Futtermittel.
     1968 starb Hans Meyer, und Edwin Meyer legte die Mühle still, da er
     auswärts berufstätig wurde. Außer den Siloanlagen ist noch die gesamte
     Mühleneinrichtung vorhanden, Die Gebäude werden anderweitig nicht
     genutzt. 
      
     
    Quellen: 
    
     - 
      
Urkunden des Stadtarchivs Speyer
      Regestenbuch des Staatsarchivs Speyer  
     - 
      
Protokolle des
      fürstbischöflich-speyerischcn Hofrales im Generallandesarchiv
      Karlsruhe  
     - 
      
Protokolle der speyerischen Landschreiberei
      im Generallandesarchiv Karlsruhe  
     - 
      
Gemeindearchiv Haßloch  
     - 
      
Standesamtsregister der Verbandsgemeinde
      Hanhofen-Dudenhofen Totenbuch der Gemeinde Hanhofen Aktenmaterial der
      Mühlenbesitzer Hausbücher der Fronmühle für die Jahre 1795,1810,1820.
      (Im Besitz der Familie Mohr in Geinsheim)
        
      
     
    Literatur:  
    
     - 
      
Bold: Speyer- und Rehbach, die feindlichen
      Brüder, in Pfalz. Heimatblätter, September 1955  
     - 
      
Julius
      Fischer: Das Pfälzische Mühlengewerbe, Leipzig 1928  
     - 
      
H.
      C. Frank: Die Entwicklung der pfälzischen Müllerei bis zum Ausgang des
      18. Jahrhunderts, in Pfälzer
      Heimatkunde 1913  
     - 
      
Michael
      Frey: Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises, Speyer 1836  
     - 
      
Max
      Fromm: Das Mühlengewerbe in Baden und Rheinpfalz, Karlsruhe 1907  
     - 
      
Friedrich
      Johann Hildenbrand: Schloß Marientraut, 1922  
     - 
      
Hermann
      Issle: Das Stift St. Germann, Gesellschaft für Mittelrheinische
      Kirchengeschichte, 1947  
     - 
      
Fritz
      Klotz: Ortsgeschichte der Gemeinde Dudenhofen, 1964  
     - 
      
Otto
      Reichart: Lachen-Speyerdorf Heimatgeschichte, 1965  
     - 
      
G.
      Wem: Geschichte der Pflege Haßloch, 1902  
     - 
      
Pfälzische
      Weistümer, bearbeitet unter Mitwirkung von Fritz Kiefer durch Wilhelm
      Weizsäcker, Speyer
      1960  
     - 
      
Die
      Kunstdenkmäler von Bayern/Pfalz, Oldenbourg 1926  
     - 
      
Mitteilungen
      des Historischen Vereins der Pfalz, 34/35. Band, Speyer 1915, Pfälzisches
      Museum, Monatsschrift für Heimatkundliche Altertumskunde und
      Geschichtsforschung, 28. Jahrgang, Kaiserslautern 1911  
     - 
      
Pfälzische
      Heimatkunde, l. Jahrgang 1905 und 9. Jahrgang 1913, Kaiserslautern 1905
      und 1913  
     - 
      
Hydrographisches
      vom Speyerbach, in Pfälz. Heimatblätter, 1955  
     
    | 
   
    Die Untere Mühle oder Neumühle in Speyerdorf, 1842 -1905
    
     
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      | 
         Neumühle ca. 1950, Bildquelle: Lachen-Speyerdorf,
       Beiträge zur Ortsgeschichte 1994 (Arbeitsgemeinschaft Ortschronik) 
       | 
      
        Rückseite der Neumühle im Jahr 2000, Fotografie:
       M.Grund 
       | 
      
     
    Im Jahre 1842 erbaute Heinrich Mattil
    unterhalb von Speyerdorf am Speyerbach eine Mühle, auch Neumühle genannt.
    Die Mühle lag aber in einem verkehrsmäßig toten Winkel und arbeitete
    deshalb unwirtschaftlich. Mattil verkaufte den Betrieb bald wieder. Peter
    Mechtersheimer wurde sein Nachfolger, später übernahm dessen Sohn Peter
    die Mühle. Auch er konnte sie nicht halten. Der Lachener Landwirt Johann
    Sauter erwarb die Mühle von ihm und führte sie weiter, bis er sie 1904 als
    Bürgermeister von Lachen-Speyerdorf verließ. Renner aus Ludwigshafen, ein
    Gastwirt, und der Iggelheimer Blum wurden nacheinander Besitzer der Mühle.
    Keiner der Müller war imstande, die Mühle längere Zeit zu halten.1905
    wurde der Mahlbetrieb eingestellt und die Gebäude anderweitig genutzt. Der
    kurpfälzische Landesverein für innere Mission kaufte die Neumühle für
    35.000 Mark und richtete ein Mädchenerziehungsheim, in Speyerdorf kurz Asyl
    genannt, ein. Bis vor wenigen Jahren wurden Mädchen aus zerrütteten
    Familien hier aufgenommen und schulisch vorbildlich betreut. Heute sind in
    der Neumühle Gastarbeiter, vor allem vom Balkan, untergebracht. 1) Alle
    Angaben stammen aus Otto Reichart: Lachen-Speyerdorf, Heimatgeschichte,
    1965. 
     
    Die Fronmühle, 1255 bis heute
    Siehe
    Mediengalerie 
    Das Besitzverzeichnis des Klosters
    Weißenburg führt am Ende des 13. Jahrhunderts in Haßloch vier Mühlen
    auf: die Kameral-Fronde-Mühle, die Obermühle, die Neumühle und die
    Rhöth- oder Stegmühle. Von Bischof Heinrich II. von Speyer (1245 -1272)
    waren sie dem Kloster vermacht worden, da sie indem Reichsdorflagen, das er
    um 1255 von König Wilhelm von Holland gegen 500 Mark Silber als Pfand
    erhalten hatte. Haßloch wurde 1330 an den Pfalzgrafen verpfändet und Teile
    davon 1379 gegen „30.000 gute und schwere Gulden von Florenz" (nach
    Michael Frey) an den Grafen Emich von Leiningen gegeben. Die Mühlen waren
    in bischöflichem bzw. herrschaftlichem Besitz. Die Kameral-Fronde-Mühle
    gehörte neben Ober- und Rhöthmühle zum gemeinschaftlichen Besitz von
    Leiningen und Kurpfalz, war also herrschaftliche Mühle. Im Weistum von
    Haßloch vom Jahre 1492 ist zu lesen: „Me recht hant unser herren hie: Eyn
    müle hant sie, dye do heyset die fron mül". Später löste Leiningen
    sie von der Kurpfalz gegen eine jährliche Gült von 45 Malter Korn ab.
    Damit sicherten sich die Leininger auch das Recht, den Müller einzusetzen
    und die Mühlknechte dem leiningischen Amtmann von Haßloch zu unterstellen. 
    Haßloch wurde 1410 Vogtei1 und
    gehörte zur Gutenberger Reichspfandschaft. Haßloch, Böhl und Iggelheim
    bildeten zusammen die sog. Pflege Haßloch2. Der
    verwaltungsmäßige Zusammenschluß dieser drei Dörfer hatte den
    Mühlenbann zur Folge, d. h. ihre Bewohner waren gezwungen, in der
    Fronmühle zu mahlen. Im Weistum heißt es: „..., die fronmül, do sin wir
    drü dorf gezwungen zu malen... ". In Zeiten starker Belastung der
    Mühle konnte der Müller aber die Bewohner von dem Bann befreien. Er
    entnahm allerdings von dem mitgeführten Getreide einen Teil, den sog.
    Multer, als herrschaftliche Abgabe. Dann war es dem Bauern freigestellt, in
    einer der drei anderen Mühlen mahlen zu lassen. Der "mylter" war
    etwa 1/20 der Mahlfrucht, auch der Müller durfte für sich einen Teil des
    Getreides einbehalten. Nach dem Wortlaut des Weistums konnte er sogar für
    die „herren das mell" und für sich selbst „die seck"
    einziehen, wenn er einen Bauern „usswendig sins dores" antraf, der
    „anderswo on erlaubnüss" mahlen lassen wollte. Mit dem Mühlenbann
    war auch ein bestimmter Frondienst verbunden, den die Bewohner der drei
    Dörfer zu verrrichten hatten. Auch darüber berichtet das Weistum. Wenn ein
    Mühlenbau errichtet wurde, mußte man „holtz hauwen" und „sollent
    die dry gemeyen das holtz füren zu der mülen." 
    Bedrohte Hochwasser die Mühle und der
    Müller war mit seinem Gesinde nicht imstande, Wasserschäden abzuwehren,
    „so sol er heruss ryeden (= reiten) oder laufen zu den dryen gemeynden, zu
    dem amptman und sol der amtman den dryen gemeynden gebytten (= befehlen)
    ryden oder laufen zu der mülen." Am 24. Dezember 1606 gelang es den
    Gemeinden durch den Frondeabkauf von 250 Gulden in Speyerer Währung an
    Weihnachten jeden Jahres sich von den Fronverpflichtungen gegenüber
    Leiningen zu lösen. 
    1) „Der Vogt war im alten deutschen Recht
    ein zum Schutz und zur Vertretung aufgestellter Beamter, dessen Dienstgewalt
    erweiterter war als die heute eines Amtmanns" (Wenz: Geschichte der
    Pflege Haßloch, S. 26). 
    2) Pflege = pflegendes oder obsorgendes Amt
    Pfleger - Beamte (Wenz S. 26) 
    
    
     
    Die bevorzugte Stellung des Fronmüllers wird
    aus der Tatsache ersichtlich, daß er, entsprechend den sog. leiningschen
    Gerechtigkeiten oder Gerechtsamen, zu den fünf „freien" Männern
    gehörte, die der Kurpfalz keine Erbhuldigung „angeloben" durften:
    es waren der Vogt ( Faut), der Fronmüller, der Hofmann, der Schäfer und
    der Wiesner. Die Namen der ersten Beständer auf der Fronmühle sind nicht
    bekannt. Die Pächter hatten die Mühlen jeweils in Erbbestandspacht, d. h.
    der Müller konnte die Pachtvereinbarungen auf seine Nachkommen ohne
    weiteres übertragen. 
    Der erste namentlich bekannte Pächter war
    Marx Wollenschneider . Er war 1680 Müller auf der Fronmühle. Ihm folgte
    Georg Letterer 1685, dann Johann Regen in der Zeit 1688/97. Während des
    Pfälzischen Erbfolgekrieges wurde die Fronmühle, wie auch das Dorf
    Haßloch, von den Franzosen zerstört. Die Fronmühle wurde durch die
    Kurpfalz wieder aufgebaut, Leiningen hatte keine Rechte mehr. Die Fronmühle
    wird 1721 an Johann Georg Tyrolf (geb. 1699) in Erbpacht gegeben. Er ist der
    Sohn von Hermann Adolf Tyrolf, der 1698 Nachfolger seines Vaters Hans
    Michael Tyrolf auf der fürstbischöflichen Schloßmühle in Hanhofen
    geworden war. Tyrolf heiratete die 17-jährige Geinsheimer Bürgerstochter
    Eva Elisabeth Sebastian. Ihre 13 Kinder wurden fast alle in Geinsheim
    getauft. 1744 wird Tyrolf Bürger von Haßloch und 1745 als geachteter
    Bürger zum Gerichtsschöffen ernannt. Außerdem bestätigt ein
    Erbbestandsbrief Johann Georg Tyrolf als Erbbeständer der Fronmühle. 1757
    folgt Heinrich Tyrolf (geb. 1724) seinem Vater als Erbbeständer auf der
    Fronmühle nach. 1747 hatte er sich mit Eva Barbara, geb. Hoffmann, aus
    Geinsheim vermählt. 1761/62 mußten Mühlwerk und Wasserbau renoviert
    werden. Am 27. 2. 1768 stirbt der Müller Heinrich Tyrolf im Alter von 44
    Jahren. Aus der Ehe waren 4 Kinder hervorgegangen. 
    Die Witwe Eva Barbara Tyrolf führte die
    Mühle weiter, bis der Sohn Franz Jakob Tyrolf, geb. 1757, erwachsen war. Er
    vermählte sich 1784 mit Elisabeth geb. Reiß. Aber er scheint am
    Mühlenbetrieb nicht interessiert gewesen zu sein; denn er zieht am l. Mai
    1792 als Landwirt nach Geinsheim. 
    Johann Michael Tyrolf, ein anderer Sohn von
    Heinrich und Eva Tyrolf, der Müller in der Mörlheimer Mühle war, kehrte
    auf die Fronmühle zurück. Er war seit 13. Nov. 1786 mit Maria Franziska
    Dudenhöfer verheiratet. Die alte Müllerin, Eva Barbara Tyrolf, starb am
    20. 3. 1794. Unruhige Zeiten brechen über die Fronmühle herein. Die
    Franzosen werfen unweit der Mühle Schanzen auf. Wie aus dem Hausbuch des
    Fronmüllers hervorgeht, suchen die Truppen mit Forderungen die Fronmühle
    häufig heim. Am 23. Mai 1794 entbrennt ein heftiger Kampf zwischen dem
    rechten Flügel der französischen Rheinarmee und dem linken Flügel der
    kaiserlichen Truppen. Die Franzosen werden gezwungen, ihre Stellungen
    aufzugeben und sich bis auf die Queichlinie zurückzuziehen. Im Juli des
    gleichen Jahres tauchen die Franzosen wieder auf und holen aus
    Vorratskammer, Keller und Scheune, woran ihnen gelegen war. Ein Auszug aus
    dem Hausbuch von Franz Jakob Tirolf zeigt, welche Lasten die Fronmühle in
    jenen Kriegs- und Revolutionswirren zu tragen hatte. Der Müller konnte
    allerdings seine Rechnung an die Gemeinde Haßloch zur Begleichung
    einreichen: 
    „Was ich der gemeint (Gemeinde) an barem
    gelt (Geld) und sonstige zehrungen sambt fich (Vieh) vom 21ten Mertz 1793
    bis den 9ten January 1797 forgestregt (vorgestreckt) und mit dem forstant
    (Vorstand) ferechnet (verrechnet) wie folgt: 
    
     
      | 
        21ten Mertz für zehrung 
       | 
      
        Gulden 20 
       | 
      
        Kreuzer 43 
       | 
      
     
      | 
        fom 7ten bis den 24ten April
       für die Breißische felt Jäger in der Frohndmühl und Heßische Druben
       (Truppen) 8ten April bares gelt laut handschrift auf weinacht bis den
       1ten February 1794 für generäl 8 Malter Habers, 1 milligkalb
       (Milchkalb) samt zehrung fom 17ten august bis den 28ten für zehrung fom
       7ten Juny bis den 19ten august für kaiserliche ogsenhiter (Ochsenhüter)
       dem cabaral (Korporal) für wein 
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       130 
        
       
       
        
       37 162 12 
        
       
       
        
       - 
       14 
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       29 
        
       
       
        
       31 
       - 
       54 
        
       
       
        
       74 40 
       | 
      
     
    
     
      | 
       | 
      
       Gulden
       | 
      
       Kreuzer
       | 
      
     
      | 
        sogleich an die breißische
       Hußaren abgeben müßen auf Befehl des Schultheis mohr l Malter Spelz 
       | 
      
        16 
       | 
      
        20 
       | 
      
     
      | 
        für Zehrung und haber 
       | 
      
        8 
       | 
      
       
       | 
      
     
      | 
        22ten morgensbatrol 8 butel
       (Raschen) Wein, 
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
     
      | 
        brantwein, 10 broth 
       | 
      
       
       | 
      
        38 
       | 
      
     
      | 
        29ten Schultheis in sein Haus
       komen laßen 
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
     
      | 
        6 1/2 (unleserlich) wein 
       | 
      
       
       | 
      
        18 
       | 
      
     
      | 
        sogleich breißische Batrol 3
       butel wein, 1/2 broth 
       | 
      
       
       | 
      
        51 
       | 
      
     
      | 
        Franßesig (französische)
       Batrol Zehrung 
       | 
      
        6 
       | 
      
        40 
       | 
      
     
      | 
        wider ein batrol mit 40 man
       Zehrung und haber 
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
     
      | 
        mitgeben 
       | 
      
        15 
       | 
      
        20 
       | 
      
     
      | 
        3ten ein Batrol mitagmahl 9
       butellen wein 
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
         
       
       
        
        
       
       
        
       | 
      
     
      | 
        6 Scheffel Haber 
       | 
      
        8 
       | 
      
        28 
       | 
      
     
    Der Müller wird im Winter 1794 von
    französischen Offizieren gezwungen, im eiskalten Wasser des Speyerbaches
    stehend, eine Reparatur am Mühlrad durchzuführen, um den Mahlbetrieb in
    Gang setzen zu können. Er holt sich dabei eine schwere Lungenentzündung
    und stirbt zwei Jahre später, im Jahre 1796, wahrscheinlich an einer
    nachfolgenden Tb. 1798 heiratet seine Witwe den inzwischen ebenfalls
    verwitweten Bruder ihres Mannes, Franz Jakob Tyrolf, Landwirt in Geinsheim.
    Zu dieser Zeit wird die Fronmühle von einem Unterpächter betrieben. Durch
    die Revolutionskriege war die Mühle stark geschädigt worden, denn die
    Pacht betrug damals nur 30 Malter Korn, während 1771 noch 61 Malter Korn zu
    entrichten waren. 1801 wurde durch den Frieden von Luneville das linke
    Rheinufer an Frankreich verloren. Alle linksrheinischen Pachten mußten an
    die Schuldentilgungskasse in Paris bezahlt werden. 1808 erwarb Ludwig von
    Bilderbeck aus Mainz die Fronmühle. Er gab sie an Franz Georg Tyrolf in
    Erbpacht. Die Pacht wurde nun in Franken umgerechnet und nach Paris an
    Bilderbeck bezahlt. 1809 waren 269 Francs, 1811 382 Francs zu entrichten.
    Franz Georg Tyrolf heiratete am 9. Juli
    1809 Katharina Barbara Juliano aus Haßloch. Er führte die Mühle
    bis 1817 in Erbpacht, löste aber am 2. Juni 1817 die Erbpacht mit 6.464
    Francs = 3.000 Gulden ab und wurde damit der erste Grundeigentümer der
    Fronmühle. Der Müller hatte drei Töchter und den Sohn Jakob. Franz Georg
    Tyrolf, geboren im Jahre 1789, sollte 1809 zum 65. Rgt. d' Infanterie, 4.
    Bat., 2. Comp. eingezogen werden. Als wohlhabender junger Mann konnte er
    aber einen Ersatzmann stellen. Johannes Doerzab verpflichtete sich, für ihn
    im Heere Napoleons Dienst zu tun. Ein entsprechender Vertrag wurde vor einem
    Notar in Mainz abgeschlossen. Als Entschädigung erhielt Doerzab 3.109
    Francs und 89 Centimes, davon mußten 355 Francs, 55 Centimes sofort
    entrichtet werden, die restliche Summe bis zur Entlassung in bestimmten
    Abständen - im Falle des Todes an die Erben. Die Urkunde wurde bei
    Anwesenheit verschiedener Zeugen ausgefertigt. Am 16. November 1811 wird die
    Auszahlung des Restbetrages an Johannes Doerzab von dessen Bevollmächtigung
    quittiert. 
    Über die Besitz- und Vermögensverhältnisse
    der Müllersfamilie Tyrolf gibt ein Ehevertrag für eine der Töchter
    Aufschluß. „Maria Theresia Tyrolf, noch minderjährig, siebzehneinhalb
    Jahre alt, ohne Gewerbe bei ihrer Mutter auf der Frohndemühle wohnhaft,
    Tochter von Georg Franz Tirolf zu seinen Lebzeiten Müller auf besagter
    Frohndmühle bei Haßloch," heiratete im Dezember 1831 Franz
    Eisenbiegler aus Alsterweiler. Sie erhielt u. a. das in Geinsheim an der
    Hauptstraße gelegene zweistöckige Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Hof
    und Zubehör, sodann ein Baumstück unweit des Hauses. „Die Witwe macht
    ihrer Tochter, der Braut, ein weiteres Geschenk von einer Barsumme von zwey
    Tausend Gulden." Außerdem wird eine Mobilaraussteuer von Tausend
    Gulden zugesichert. Dann folgt eine Aufstellung von etwa 19 Morgen Land,
    das sie von der Mutter erhält „bis zur allgemeinen Theilung des
    älterlichen Vermögens und wovon sie während dieser Zeit keine Steuern
    zahlen soll." 
    Im Hausbuch3 der Mutter ist als
    Aussteuer für die Tochter Maria Theresia aufgeführt: 
    Aus dem Erbe des Vaters: 
    
      - 
        
6 hänfene Tischtücher  
      - 
        
12 rein wirkene ( = gewirkte) dito  
      - 
        
24 Salfeden( Servietten)  
      - 
        
12 hänfene Bettücher  
      - 
        
3 wirkene dito  
      - 
        
12 rein wirkene Handtücher  
      - 
        
3 kelchene „Deckbettzigen" (
      Bettbezüge)  
     
    Restliche Aussteuer: 
    
     - 
      
1 Nußbaum - Kleiderschrank  
     - 
      
1 nußbaumener Tisch  
     - 
      
1 nußbaumen Bettlade  
     - 
      
1 kieferne Bettlade  
     - 
      
1 nußbaumenes Nachttischchen  
     - 
      
12 nußbaumene Stühle  
     - 
      
6 Sessel  
     - 
      
1 kieferner Küchenschrank  
     - 
      
1 eichener Tisch  
     - 
      
2 Spiegel  
     - 
      
1 Klingelstock  
     - 
      
1 Spinnrad  
     - 
      
2 rote Teppiche  
     - 
      
1 Mückenschrank  
     - 
      
1 kleines Fußstühlchen  
     - 
      
3 Wasserkübel  
     - 
      
12 Backkörbchen  
     - 
      
4 kelchene gelbe Bezüge  
     - 
      
3 weißgelbe Bezüge  
     - 
      
2 weiße Bezüge  
     - 
      
1 Bettvorhang  
     - 
      
1 Barchentdeckbett  
     - 
      
1 Drilligkissen  
     - 
      
1
      Backmulde
      
      
        
     - 
      
1
      Backdiel (= Backbrett)
      
      
        
     - 
      
1 Mehlkorb  
     - 
      
1 Gießkanne  
     - 
      
1 Dutzend Messer und Gabeln  
     - 
      
6 gelbe große Löffel 12 Eßlöffel  
     - 
      
12 Zinnene Suppenteller 12 Zinnene flache
      Teller  
     - 
      
2 Zinnene Platten  
     - 
      
1 Zinnener Vorleglöffel  
     - 
      
1 Zinnene Suppenschüssel  
     - 
      
1 blechene Schüssel 12 Milchhäfen  
     - 
      
1 Löffelblech  
     - 
      
1 Reibeisen  
     - 
      
1 Gewürzlade  
     
    3) Hausbuch für Katharina Barbara Tirolf
    Wittib 1. Januar 1830 im Besitz der Familie Mohr in Geinsheim.
    
    
     
    
      - 
      
2 Porzellankaffeekannen  
      - 
      
12 Porzellanteller  
      - 
      
12 Porzellantassen  
      - 
      
1 Ölkännchen  
      - 
      
1 Öllicht  
      - 
      
1 Leuchter  
      - 
      
1 gläserne Laterne  
      - 
      
1 Bügeleisen mit Rost und Stahl  
      - 
      
1 Dampfknöpfhafen  
      - 
      
1 Gießblech  
      - 
      
2 weiße Körbe  
      - 
      
4 Malter Schwarzmehl  
      - 
      
2 Malter Weißmehl  
      - 
      
2 blechene Butterkannen mit 20 Pfd. Butter  
      - 
      
2 Ohm Wein 1832er  
      - 
      
1 Faß, welches zwei Fuder hält 12 Pfund
      Hanf 25 Zentner Heu und  
      - 
      
3 Zentner Ohmet 100 Bund Kornstroh  
      - 
      
3 Löcher mit Rüben (Rübenmieten)  
      - 
      
3 Löcher mit Dickrüben  
      - 
      
2 Simmern Raps  
      - 
      
6 Maltersäcke  
      - 
      
1 Roßtrog  
      - 
      
1 Kessel aus Gußeisen  
      - 
      
1 Krautstanne in Holz gebunden  
      - 
      
1 alte Mostbütte  
      - 
      
3 Kühe  
      - 
      
2 Pferde  
      - 
      
2 Schweine  
      - 
      
6 Hühner und ein Hahn  
      - 
      
2 Rückriemen  
      - 
      
1 alter Sattel  
      - 
      
3 Kummete  
      - 
      
4 Halfter  
      - 
      
1 Deichseleisen  
      - 
      
1 Wagen mit Zubehör  
      - 
      
1 Pflug mit hölzerner Egge  
      - 
      
1 eiserne Egge  
      - 
      
1 Wagentuch  
      - 
      
1 Holzsäge  
      - 
      
1 Baumsäge  
      - 
      
2 Mückengarn  
      - 
      
150 Pfd. alt Eisen  
      - 
      
1 weißer Vorhang an das Bett  
      - 
      
1 weißes Couvert  
      - 
      
1 rothes Couvert  
      - 
      
1 weiße Blümodecke  
      - 
      
1 Blümo  
      - 
      
2 blaubarchent Unterbetten  
      - 
      
1 blaubarchent Deckbett  
      - 
      
1 rothbarchent Deckbett  
      - 
      
4 große Kissen  
      - 
      
4 kleine Kissen  
      - 
      
2 Strohsäcke  
      - 
      
1 rothdrillich Unterbett  
      - 
      
8 Kölschene Überzüge (= Bettbezüge),
      unten wie oben  
      - 
      
1 baumwollener Überzug  
      - 
      
1 kartunener Überzug  
      - 
      
2 wirkene Bettbezüge für die Magd  
      - 
      
2 wirkene Kopfkissenbezüge für die Magd  
      - 
      
2 wirkene Bettücher für die Magd  
      - 
      
1 Deckbett für den Knecht  
      - 
      
12 feine wirkene Handtücher  
      - 
      
18 hänfene Handtücher  
      - 
      
12 hänfene Bettücher  
      - 
      
12 fein wirkene Tischtücher  
      - 
      
12 hänfene Tischtücher  
      - 
      
2 Tafeltücher  
      - 
      
12 flächseme Servietten mit  
      - 
      
1 Tafeltuch  
      - 
      
12 hänfene Servietten  
      - 
      
50 Hemden  
      - 
      
3 blaue Nasetücher  
      - 
      
12 Nasetücher  
      - 
      
1 weißer Unterrock  
      - 
      
8 Kragen  
      - 
      
1 weißes Halstuch  
      - 
      
1 schwarz wollen Halstuch  
      - 
      
1 braun wollen Halstuch  
      - 
      
1 roth wollen Halstuch  
      - 
      
1 roth seiden Halstuch  
      - 
      
8 kleine seidene Halstücher  
      - 
      
4 kleine florene Halstücher  
     
     
    Die Schloßmühle in Hanhofen, 1224 bis heute
    
     
        | 
      
     
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        Fotografie M.Grund  | 
      
     
    Die Schloßmühle steht westlich von Hanhofen
    an der Bundesstraße 39. Sie trägt ihren Namen nach Schloß
    Marientraut, einem fürstbischöflichen Wasserschloß, dessen Bau im
    Jahre 1414 begonnen wurde. Die Südmauer der ersten Anlage befand sich
    gegenüber der herrschaftlichen Mühle, wie aus alten Plänen von der Burg
    hervorgeht. Die Gewann nördlich der B 39 heißt heute noch Burgfried. Der
    Woogbach speiste einst die Burggräben und trieb das Rad der Mühle. Es ist
    anzunehmen, daß diese Mühle die urkundlich im 13. Jahrhundert erwähnte
    „Ganzenmühle" ist. Bis 1224 war die Ganzenmühle zu Hanhofen für 18
    Malter Korn jährlich verpachtet. Eigentümerin war damals das Stift St.
    German in Speyer. Im Mai 1224 wurde die Ganzenmühle „bey Högenhoven"
    (Hanhofen) vom Kapitel St. German gegen „eine jährliche Gilt von 12
    Scheffel Dinkel" (Dinkel = Getreideart) an das Kloster Maulbronn
    verliehen. 1305 ging die Mühle an den Konvent des Hl. Grab-Klosters zu
    Speyer über. Bei einer Güterverleihung im Jahre 1363 wurde die „Gansmühle"
    ebenfalls in den Akten erwähnt: Der Speyerer Bürger Rudolf Offenburg ließ
    am 17. November 1363 beurkunden, daß er seinem Mitbürger Henel Rorbecher,
    „dem ackermann, für eine jährliche Gült von 35 Pfund Heller die
    Nuwewisen zwuschent Dutenhoven und dez vorgenanten Rudolfes busche als der
    grabe beslußet, anderwarbe die Keverwise und die gemite wise als der
    Wassergrabe get und der rein beslußet, in den lochern abwendig Gansmueien
    by Dutenhoven gelegen, in Erbbestand verliehen zu haben." 
    Rudolf bekennt in dieser Urkunde, daß diese
    Güter, wie auch sein Hof und die dazugehörigen Güter mit einem
    jährlichen Ewigzins von 60 Pfund Heller und 50 Malter Korn belastet sind.
    Der Zins ist von ihm „den herren von Mutenbrunnen (Maulbronn) zu
    entrichten." Das Datum lautet: 1363 an dem fritage nach sant Martins
    tage des heiligen bischoves." 
    Auch im Weistum von Dudenhofen ist die
    Gansmühle genannt. Jene Darstellung bezieht sich auf einen Allmendweg, der
    über den Bach zog, und „welcher (= wer) auch uß dem Walde führe die
    Gansmühl herab und über die bach entführe uff der anderen seithen
    .....". Der angeführte Wald müßte demnach der Alimentwald gewesen
    sein, der Allmendweg über den Bach ist die heutige Straße nach Harthausen. 
    An einer anderen Stelle heißt es im Weistum:
    „ .. . weissen und sprechen, daß ein gemeiner Alllmendweg seyn soll zu
    der Muhlbronnr Mühlen bederich, uff das frembde und heymbsche daselbst ihre
    viehe getränken mögen und wasser, weyd zu brauchen nach ihrer notdurfft...." 
    Am 10. Juni 1474 verlieh Nithart von Homberg,
    Amtmann zu Lauterburg, „von wegen des Bischofs Matthias v. Speier"
    die Mühle bei dem „Schloß Mergentruot" ( = Marientraut) dem Müller
    Veit Bumann von Zeißgem (= Zeiskam) und seinen Söhnen auf Lebenszeit gegen
    jährlich 48 Malter Korn in Bestand.1 
    1) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 502. 
     Am 16. Mai 1521 empfangen Blasius,
    Müller von Zeiskam, und seine Frau Katharine vom Bischof Georg zu Speyer,
    Pfalzgrafen bei Rhein, die bischöfliche Mühle bei Heynhofen gegen eine
    jährliche Pacht von 56 Malter Köm in Erbbestand. Siegler der Urkunde war
    Junker Konrad von Sickingen, bischöflicher „Fauth am Bruhrein" 2. 
    In einem Akt vom 5. Januar 1541 sagte im
    Zeugenverhör über Eberhart Augenreich von Dürkheim der Müller Hanns von
    Heinhofen aus. Er bescheinigte dem Dürkheimer Bürger, der sich auf die
    Seite der aufrührerischen Bauern geschlagen hatte, „sich ehrlich und wohl
    gehalten" zu haben, so daß „ihn die Grafen lieb und werth
    gehabt."3 
    Hanns von Heinhoffen muß ein Unterpächter
    gewesen sein; denn eine Urkunde als Beständer ist nicht vorhanden. Am 23.
    April 1560 erhielt Peter Nagell von Dirmstein vom Bischof Rudolf von Speier
    „die Mahl- und Rodtmühle zu Heinhoffen beim Schloß Marientraut gelegen
    auf beiderseitige Kündigung gegen einen jährlichen Pacht von 60 Malter
    Korn in Bestand." Siegler war Peter Nagell von Dürmstein, Faut des
    untern Lauterburger Amts zu Marientraut. Datum: „Udenheim uff Sant Georgen
    des heyligen Rietters und Martinstag."4 
    
    
     
    2) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 503. 
    3) Ernst Zink: Dürkheim und der Bauernkrieg,
    Pfälzer Heimat, Jg. 118, S. 52. 
    4) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 504. 
    Anmerkung zu Rodtmühle: nach Duden: idg.
    Wurzel reu = reißen, brechen, (auf-) wühlen; lat. rumpere = brechen,
    rupfen; Rotten, rotten = Flachs zum Rotten, zum Rösten, zum Mürbewerden
    bringen. Also wurde in dieser Mühle nicht nur Korm gemahlen, sondern auch
    Flachs bearbeitet. 
    
     Am 3.9.1665 erhält Hans Michael Tyrolff von
     Philippsburg den Bestandsbrief über die auf sechs Jahre „bestandene"
     - gepachtete Mahlmühle zu Hainhofen. Danach hat er „alle Jahr 100 Malter
     Korn gute, dürre Frucht, Kaufmannsgut, auf seine Kosten und ohne Abgang
     von Monat zu Monat oder längstens quartaliter zur Kellerei Pfalz (d. i.
     Bezeichnung für den Bischofshof der Stadt Speyer) zu liefern."
     Außerdem muß er „die Mühle alsdann mit Haus, Hof und Pertinenzien
     leidentlich halten, auch bei seinem Abzug die Mühle, wie er sie bekommen,
     liefern." Als gebannte Ortschaften werden in jenem Bestandsbrief
     aufgeführt: Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Berghausen, Dudenhofen,
     Walsheim, Schifferstadt und Geinsheim. Seine Bürgen sind Martin Hübsch,
     Anwalt zu Hanhofen, und Hans Gref von Walsheim, „welche im Falle der
     Versäumnis oder Fallierens des Bestandners für ihn selbst stehen und
     zahlen sollen." 5
     
      Am 24.1.1674 wurde „Hans Michaeln Tyrolff,
     Müller zu Hainhofen, die Schildwirtschaft auf seine daselbst neu gebaute
     Behausung unterm Landschreibereisiegel erlaubt."6 
     Am 3.3.1678 wird vermerkt, daß mit dem
     Müller Hans Michael Tyrolff wegen des Mühlenpachts verhandelt werden
     mußte. 
     Statt der festgesetzten Mühlenpacht sollen
     „in Ansehung dieses schweren, verderblichen Kriegswesens und mehrenteils
     entwichener Untertanen vom l. 3. bis 31.8.1678 15 Malter Früchte"
     geliefert werden. 
     Anscheinend wurde die Mühle ohne besondere
     Formalitäten jeweils nach Ablauf der Pachtzeit weiterverpachtet, solange
     sich der Pachtbetrag nicht veränderte. 
     Am 1.9.1678 wird der Bestand urkundlich auf
     ein Jahr erneuert und zwar gegen eine Pacht von 42 Malter Korn. 
     Die Kriegswirren machten sich im folgenden
     Jahr stark bemerkbar. Am 16.9.1679 werden dem Müller Hans Michael
     Dirolffen „auf sein untertänigstes Ansuchen wegen erlittenen Schadens
     von den durchgezogenen Völkern" 5 Malter des auf 40 Malter
     reduzierten Mühlenpachts erlassen."7 
     Am 2.1.1680 wird dem Hans Michael Tyrolff
     die herrschaftliche Mahlmühle zu Hainhofen gegen eine Pacht von 66 Malter
     „reinem, wohl gewandtem, marktgebigem Korn" übertragen. Nach Ablauf
     der Zeit soll er bei der Verleihung der Mühle den Vorrang haben."7 
     Der alte Müller war hochbetagt, er konnte
     die Mühle nicht weiterführen. Aus den Speyerischen Landschreiberei- und
     Kammerprotokollen Nr. 12 155 (General-Landesarchiv Karlsruhe) ist zu
     entnehmen, daß Hermann Adolf Tyrolff 
     Nachfolger seines Vaters Hans Michael Tyrolff auf der Hanhofer
     Mühle war. 
     Danach wird ihm ab 1698 die Mühle „dergestalt
     verliehen, daß er dieselbe auf seine eigenen Kosten wieder aufbauen, in
     Stand und Gang bringen" solle, „wie dieselbe bei vorigen
     Friedensjahren gewesen." Dazu habe er alles Material auf eigene Kosten
     herbeizuschaffen und anzufahren, „doch sind ihm dabei die Fronden im Amt
     Marientraut zu leisten. Der Bestand ist vormals und viele Jahre her
     100 Malter Korn gewesen, so doch nunmehr einige Zeit und zwar die letzten
     Jahre, wie sein Vater gehabt, auf 80 Malter moderiert und nicht mehr
     gegeben worden." 
     5) Protokolle der Speyerischen
     Landschreiberei und Kammer, General-Landesarchiv Karlsruhe, Nr. 12 148 
     6) ebenda Nr. 12 151 
     7) ebenda Nr. 12152 
     Da jedoch wegen der „vorher gewesenen
     Kriegsjahre wenig Leut und Mahlgäste im Amt der dazu gebannten acht
     Dorfschaften, welche in dieser Mühle und nirgends anderst wo zu mahlen
     verbunden," wurde die Naturalienpacht in Geldpacht umgewandelt und auf
     jährlich 100 Gulden festgesetzt. Der Bestandner beschwerte sich wegen der
     Baukosten über diese hohe Summe. Deshalb wurde die Pacht „mit Vorbehalt
     gnädigster Herrschaft Ratifikation auf 60 Gulden ermäßigt." Der
     Vertrag war doppelt ausgestellt, einer davon „sub sigillo camerae dem
     Bestandner gleich zugestellt, der andere anstatt eines Reverses vom
     Bestandner unterschrieben worden." Das Datum lautet: 
     14./24. Januar 1698.8 
     Tyrolff baute auch die Lohmühle wieder auf,
     die während der Kriegswirren zerstört worden war. Dafür braucht er für
     das Jahr 1698 „keinen Zins" zu bezahlen. Am 3. September 1698 wird
     ihm in Kirrweiler zugesichert, daß er die Lohmühle während der nächsten
     drei Jahre „so gut er kann und mag nützen darf ohne jedes Entgelt. In
     den letzten drei Jahren der Pachtperiode muß er für die Lohmühle 30
     Gulden Pacht „in guter gangbarer Münze an den Keller des Amtes
     Marientraut zahlen." Die Herrschaft behielt sich das Recht aus, nach
     Ablauf der Pachtzeit, die Lohmühle nach Belieben weiterzuvergeben9 
     Noch im gleichen Jahr führt Hermann Adolf
     Tyrolff, im Protokoll Müller zu Geinsheim (?) genannt, an, daß er wegen
     hoher Baukosten den Mühlzins zu 60 Gulden nicht aufbringen könne.
     Außerdem habe er „wegen Wasserbauten sieben Wochen nicht mahlen
     können." Am 30.12. 1698 werden ihm 10 Gulden erlassen.10
     Am 20.12.1700 erhält Hermann Adolf Thyrolff die herrschaftliche Mahlmühle
     zu Hanhofen mit allem Zubehör auf die nächsten Jahre bis 1707. Als Pacht
     hat er 80 Malter Korn zur Kellerei Pfalz in Speyer zu liefern, und zwar an
     Michaelis. Den auswärtigen Müllern wird im Jahre 1700 geraten, daß sie
     den Untertanen der acht (gebannten) Dörfer nicht mahlen sollen,
     andernfalls müßten sie mit der Pfändung ihrer Pferde und des Geschirres
     rechnen. Bei Neuverpachtung der Mühle soll Thyrolff den Vorrang
     haben." 
     Am 23. 6. 1705 beschweren sich Hermann Adolf
     Tirolf zu Hanhofen und Andreas Fürst von Dudenhofen, beide Müller, „gegen
     die beiden Gemeinden, daß sie nicht allein keine Freiheit, wie doch
     jederzeit gebräuchlich, genießen, sondern über ihren Anteil beschwert
     wurden." Sie bitten um Aufrechterhaltung des Befehls, der „ausgewirkt"
     sei, die Mühlen, da sie herrschaftliche Häuser seien, von der
     Einquartierung frei zu lassen. 
     Am 27. 11. 1711 bittet Hermann Adolf Tyrolff,
     Müller zu Hanhofen, um Nächlaß der diesjährigen Pacht, da er wegen „vielfachen
     Hochwassers in verschiedenen Malen etliche 20 Wochen" nicht mahlen
     konnte. Ein Beschluß sagte ihm einen Teilerlaß zu.12 
     8) ebenda Nr. 12155 (fol. 12/3) 
     9) ebenda Nr. 12155 (fol. 66/37) 
     10) ebenda Nr. 12155 (fol. 98 r) 
     11) ebenda Nr. 12 156 (fol. 55/6) 
     12) ebenda Nr. 12 157 (fol. 161) 
     Am 14.12.1712 bittet Hermann Adolf Tyrolff,
     herrschaftlicher Mühlbeständner zu Hanhofen, abermals um Ermäßigung der
     Pacht; als Grund für sein Anliegen gibt er Mißwachs an und längeren
     Stillstand der Mühle wegen Wasserbauten. Von 80 Malter werden ihm 25
     nachgelassen.13 Am 18.1.1713 werden ihm weitere 5 Malter
     nachgelassen!14 Am 10. 3. 1713 bittet Tyrolff, seinen Sohn
     Benedikt, der sich unlängst verheiratet habe und „zum Mühlwerk tüchtig
     sei", für ihn in die Pacht eintreten zulassen. Diese Bitte wird
     bewilligt.15 In diesem Schreiben nennt sich Hermann Adolf
     Tyrolff „Anwalt zu Hainhofen." Die Bezeichnung Anwalt entspricht dem
     späteren Adjunkt. Hermann Adolf Tyroiff zog sich anscheinend allmählich
     von der Mühle zurück; denn am 26. 5.1713 sucht er um die Genehmigung
     nach, einen Stall auf dem Gelände seines Wirtshauses „Zum Hirsch"
     um seiner Bequemlichkeit willen näher an die Haus- und Hofmauer des
     Hanhofer Amtshauses bauen zu dürfen. Mit einigen Auflagen erhält er die
     Bewilligung. Am 14. 11. 1773 meldet er sich energisch zu Wort. Er führt
     als Beständer der Mahl- und Lohmühle an, daß er beim letzten
     Franzoseneinfall völlig ausgeplündert worden sei, daß er während des
     Aufenthaltes der französischen Armee bei Speyer auf der Mühle nicht
     sicher war und daß er außerdem nichts zu mahlen hatte. Auf seine Eingabe
     hin werden ihm von den 80 Maltern Mühlenpacht 15 Malter und von den 36
     Gulden Zins von der Lohmühle 6 Gulden erlassen!16 Am 12.1.1714
     werden ihm auf eine weitere Bittschrift weitere 10 Malter Korn gestrichen!17
     Am 3. 12. 1716 ist zwischen Hans Michael Tirolf von Hanhofen und dem
     Amtsdiener Koch von Manentraut wegen einer Wiese ein Prozeß anhängig. Aus
     dem Bericht des Amtes ist folgendes über den alten Müller zu erfahren: 
     Tirolf habe sich schon seit 8 Jahren von der
     Gemeinde „ganz und gar abgesondert." Er habe keine bürgerlichen
     Lasten mehr getragen, die Mühle an seinen Sohn abgetreten. Auch habe er
     jüngst nicht gehuldigt, was alle Bürger und Hintersassen tun
     müssen." Deshalb eröffnete man ihm, daß er seines Bürgerrechts
     verlustig gegangen sei.18 Am 28.1.1717 übergibt Hans Michael
     Tirolf zu Hanhofen seine Gegenvorstellungen an das Amt Kirrweiler.19
     Aus den Speyerer Hofratsprotokollen Nr. 11586 (Generallandesarchiv
     Karlsruhe) vom 19.6.1719 geht hervor, daß sich Hans Michael Tirolf,
     Altmüller zu Hanhofen, gegen den Amtsverweser Dinker zu Marientraut
     beschwert, „daß ihn dieser für keinen Bürger erkennen wolle",
     weil er bei der letzten Huldigung zu Kirrweiler nicht erschienen sei.
     Tirolf gibt an, daß er 85 Jahre alt sei und „aus Unvermögenheit"
     seine Haushaltung aufgegeben habe. Er bittet, wegen hohen Alters und
     damaliger Kränklichkeit, ihn für entschuldigt und für einen Bürger zu
     halten. 
     13) ebenda Nr. 12 158 (fol. 46) 
     14) ebenda Nr. 12 158 (fol. 66 r) 
     15) ebenda Nr. 12158 (fol. 84 r) 
     16) ebenda Nr. 12158 (fol. 128) 
     17) ebenda Nr. 12 158 (fol. 144) 
     18) Protokolle des fürstbischöflich
     speyerischen Hofrates Generallandesarchiv Karlsruhe, Nr. 11581 (S. 849/50). 
     19) ebenda Nr. 11582 (S. 82) 
     
     
      
     Am 1. 2.1719 20 wurde
     beschlossen, nach Ablauf des Bestandes der herrschaftlichen Mahl- und
     Lohmühle zu Hanhofen (nun immer Hanhofen statt bisher Hainhofen
     geschrieben) zur besseren Solidierung der Mühlwerke das Wasser anders zu
     fassen und einen ganz neuen Wasserbau zu legen. Die Verhandlungen werden
     mit dem Hauptbeständer Tyrolff geführt - am 22. 12. 1717 wurde ein
     herrschaftlicher Müller Heinrich Siegel zu Hanhofen genannt; er war
     wahrscheinlich ein Unterpächter Tyrolffs.21 
     Es kam zu folgender Abmachung: 
     
      - 
       
Die Kammer beschafft das Baumaterial.  
      - 
       
Tyrolff bezahlt die Handwerksleute.  
      - 
       
Die Mahl- und Lohmühle wird ihm und
       seiner Familie auf 16 Jahre überlassen.  
      - 
       
Für die Mahlmühle entrichtet er eine
       jährliche Pacht von 100 Malter Korn.  
      - 
       
Für die Lohmühle muß er einen
       jährlichen Zins von 36 Gulden bezahlen? 2  
      
     Die Mühle wird von Joh. Clemens Froimont,
     der bis 1720 in Speyer Architekt war, wieder unter der Bezeichnung „Gansmühl"
     angeführt. Auf einem Flurplan ist die „Ganßmühlenwies"
     eingezeichnet. Der Text dazu lautet: 
     „.... die Ganßmühl genannt, allwo die
     Hainhoff er mit Dudenhofen angrenzen, bei der Hainhofferstraß von
     Dudenhofen aus."23 
     Aus dem Speyerischen Hof Ratsprotokoll Nr.
     11 602 vom 22. 2. 1723 geht hervor, daß Hermann Adolf Tirolf nun in seinem
     Wirtshaus in Hanhofen wohnt. Er wird als Anwalt und Hirschenwirt zu
     Hanhofen angeführt. Er übergibt der Kammer eine Aufstellung, was in
     seiner Wirtschaft „durch verschiedene von hoher Regierung geschickten
     Kommissionen, auch zu Marientraut gewesene Inhaftierte, verzehrt
     worden", nämlich etwas über 75 Gulden. Die Kammer wird zur Zahlung
     aufgefordert. 1830 wird  Franz Josef Becker als Müller der Hanhofer Mühle
     genannt. Er war mit Maria Ursula geb. Grüner verheiratet. Am 30. 8. 1830
     ist der Tod von Maria Franziska Becker beurkundet; sie war die Tochter des
     Ehepaares. Im Türsturz einer Stalltür sind die Buchstaben FIB und die
     Jahreszahl 1837 zu finden. Das Feldkreuz westlich von der Schloßmühle -
     Einbiegung B 39 Richtung Harthausen - wurde 1839 von den Eheleuten F. J.
     und M. U. Becker errichtet. 
     Franz Jos. Becker, der Müller, starb am 16.
     Mai 1847,59 Jahre alt. Dann muß sein Sohn gleichen Namens die Mühle
     übernommen haben; denn 1857 lebt ein Müller namens Franz Josef Becker in
     Hanhofen. Seine Frau heißt Elisabeth Wilhelmine geb. Landes. Im
     Sterberegister der Pfarrei wird nämlich unter dem 23. Juli 1857 der Tod
     seiner Tochter Maria Elisabetha Becker beurkundet. Von ihm erwirbt 1899
     Josef Schmied die Mühle. Er war verheiratet mit Gretel geb. Ziegler. 1909
     übernimmt Georg Grüner senior die Mühle, als er die Tochter Schmieds,
     Philippine, heiratet. Georg Grüner war gelernter Gerber, übte seinen
     Beruf nach der Heirat aber nicht mehr aus. 
     Sein Nachfolger wurde 1947 Georg Grüner
     junior, verheiratet mit Anna geb. Hammer. Er führt die inzwischen von ihm
     modernisierte Mühle heute noch. 
     20) Protokolle der speyerischen
     Landschreiberei und Kammer, General-Landesarchiv Karlsruhe, Nr. 12 160 
     21) ebenda Nr. 12 160 (fol. 95 r) 
     22) ebenda Nr. 12160 (fol. 165 r) 
     23) Stadtarchiv Speyer Plan Nr. 361.
      
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