Facharbeit von Frank Mohr, Leibniz-Gymnasium (Neustadt),
Abiturjahrgang 1975
Die Mühlen am Speyerbach und am Woogbach zwischen Neustadt
und Speyer
Der Speyerbach hat, wie wohl wenige Bäche,
eine Geschichte. Die Fachgelehrten, Historiker und Hydrologen, kommen
bei der Erforschung seines Laufes sogar zu verschiedenen Theorien.
Wegen der Wasserverteilung gab es im
Mittelalter viele Streitigkeiten zwischen den Bischöfen von Speyer und der
freien Reichsstadt Speyer. Der Speyerbacharm, der südlich an der
Schloßmühle in Hanhofen vorbeifließt, erreicht den sog. Gieshübel in
Speyer mit einem normalen Gefälle, um dann ein sehr starkes Gefälle von 8
m auf 2 km zu haben. Darin sieht Bold den eindeutigen Beweis dafür, daß
dieser Teil des Speyerbaches, auch Gießhübelbach genannt, von Menschenhand
gebaut worden sein muß. Er ordnet gleichzeitig den Rehbach als Ableitung
des Speyerbaches ein. 1551 wurden durch Kaiser Karl V. die Bachprivilegien
neu gefaßt 7. In den Urkunden wird das Gescheid bei Winzingen
angesprochen und außerdem bestimmt, daß der Bachlauf nicht mehr verändert
werden dürfe. Damit war auch dem Rehbach Lebensrecht zugesichert. Am
Gescheid oberhalb der Schloßmühle in Hanhofen tragen die Wappenplatten am
nördlichen Woogbachufer Datenhinweise auf die Beurkundungen jener Jahre.
Der teilweise verwitterte Sandstein läßt noch die Jahreszahlen 1551 und
1569 erkennen.
Den Bächen kamen in den zurückliegenden Jahrhunderten eine weit größere
Bedeutung zu als in der Gegenwart. Sie trieben die Mühlen, sorgten für die
Bewässerung und lieferten sogar das Wasser für die Haushalte. Deshalb
wurde der Kampf um das Wasserrecht oft mit größter Erbitterung geführt.
König Wenzel bekräftigte z. B. in einer Urkunde von 1398, daß den
Speyerern das Wasserrecht durch die Ableitung des Rehbaches bei Winzingen
und durch den Betrieb von Mühlen nicht beeinträchtigt werden dürfe: „....
wollen und gebieten wir, daß soll ich Brech und Abkehrung der vorgenannten
Spirbach verbaut und vermachet werde, dafür geben wir unserer freyen
Reichsstatt Speyer volle Gewalt und Macht.... auch daß diese Malmulen auf
dem Wege zu Schieverstatt (Schifferstadt) und zum Neuen Hoffe abgetan,
abgebrochen und niedergeleit werden mit allem Gebäu." Im darauf
folgenden Text wird ein Mühlenbauverbot längs des Rehbaches ausgesprochen.
1421 ersuchte die Stadt Speyer den Grafen
Emich von Leiningen, dafür zu sorgen, daß seine Untertanen es in Zukunft
unterlassen, den Speyerbach abzugraben, um ihm eine andere Richtung zu
geben. Bischof Matthias, im Bunde mit dem Kurfürsten von der Pfalz, nahm
den Kampf mit der Reichsstadt Speyer auf und grub den durch Hanhofen
führenden Arm des Speyerbaches für die neue Ratsmühle in Speyer ab. Doch
wurde der Bach gemäß dem Germersheimer Sühnevertrag am 11. Oktober 1466
bald wieder in seinen „Runsen" = Rinne geführt.
Speyer mußte seine Privilegien immer wieder
verteidigen und führte häufig Klagen beim Hofgericht in Rottweil. Erst die
Erneuerung der Bachprivilegien durch Karl V. (1551) sicherten den Speyerern
ihre Wasserrechte bis zum Ende der Feudalzeit. 1569 wurde das Gescheid
unterhalb Winzingen neu erbaut. Kurpfalz und Domstift Speyer hatten dieses
Unternehmen veranlaßt. Ein Spruch auf einem großen dreikantigen Stein wies
darauf hin:
„Hier stehen wir beide
„Chur und Fürsten
„Thun nach Wasser dürsten,
„Nicht nach unserem Mund,
„Sondern daß beyderseits
„Unsere Mühlen mahlen kunt."
Meister Hieronymus Morlock wurde mit dieser
Arbeit betraut. Er verwendete „fünfeckige Quader; auf eine Länge von 50
Schuh" sollten „beide Flügel erhalten werden." Das Bachbett
wurde mit achtzolligen Steinplatten ausgelegt, mit Eisenklammern
zusammengeschlossen und mit Blei ausgegossen. Die Fuhrdienste mußten in
Fron ausgeführt werden, Meister Morlock erhielt als Lohn 312 Gulden, 30
Malter Korn, 2 Fuder Wein, je 1/2 Malter Erbsen, Gerste und „Beymehl"
(= Auszug Weißmehl). Die Kosten für das Gescheid teilten sich Kurpfalz und
der Bischof von Speyer, der ein Drittel übernahm.
Das Südufer des Speyerbacharms bei Hanhofen
trägt eine sog. „gemünsterte Steinplatte." Sie zeigt die
Westfassade des Speyerer Doms mit der Jahreszahl 1712 oder 1718 (stark
verwittert).
8) Stadtarchiv Speyer I/U 99.
9) J. G. Widder: Beschreibung der Kurpfalz,
Frankfurt und Leipzig 1786, II S. 252.
Das Wasserrecht
regelt die Benutzung des Wassers und setzt
Vorschriften fest, damit Wasserschäden vermieden werden können. Das
Wasserrecht ist durch ein Gesetz vom 28. Mai 1852 geschützt.
Die Müller waren schon immer, und sind es
auch heute noch bei Mühlenbetrieb mit Strom, bestrebt, ihre Wasserrechte
ohne Beeinträchtigung nutzen zu können. Ein umfangreicher Schriftwechsel
zwischen den sog. Wasserwerksbesitzern längs des Speyerbachs und des
Woogbachs mit dem Königlichen Bezirksamt Neustadt gibt Zeugnis von diesem
Bemühen. Der königliche Triftmeister Hofherr und Kreiskulturingenieur Merl
aus Speyer mußte zahlreiche und eingehende Gutachten abgeben, als der
Fronmüller 1884 nach dem Brand der Mühle beim Wiederaufbau verschiedene
Veränderungen am Wasserwerk anbringen wollte. Die Mühlenbesitzer unterhalb
der Fronmühle befürchteten Schaden durch die stärkere Nutzung des Wassers
in der Fronmühle bei verbreitertem Gerinne und Vergrößerung des
Wasserrades.
Auch die Bauern erhoben am 16. November 1884
Einspruch, da sie Wasserverlust für die Wiesenbewässerung nicht in Kauf
nehmen wollten. Die Bezirksämter Neustadt und Speyer wachten genau über
die vorgeschriebenen Arbeiten an Speyer- und Rehbach durch die Gemeinden,
die Wasserwerksbesitzer und die Wieseneigentümer. Die Ämter stützten sich
auf das Reglement über die Reinigung und den Schutz des Hochspeyer-,
Speyer- und Rehbaches, herausgegeben vom königlichen Bezirksamt Speyer am
20. November 1883.
Ende 1887 gab das Amt eine Aufstellung von
notwendig gewordenen Arbeiten am Speyerbach heraus. Darin wurde u. a. die
Gemeinde Winzingen im Bann von Neustadt ersucht, unterhalb des großen
Böbiggrabens die eingestürzte linke Ufermauer auf eine Länge von 5 m
wieder herzustellen. Weitere sechs Punkte zeigen, wie genau auf die
Einhaltung der Vorschriften geachtet wurde. Im Bann Mußbach - Lachen wurde
bemängelt, daß der Einlauf des kleinen Hübengrabens 0,92 m statt 0,90 m
betrug. Der Einlauf des Lettengrabens überschritt die zulässige Breite
sogar um 28 cm: 1,48 m statt 1,20m. Des weiteren erging die Anweisung, den
Kandelwiesgraben, auch Mühlgraben genannt, auf die „concessionsmäßige
Weite von 0,30 m einzuengen und mit Rechtwerk zu versichern." Es folgen
noch weitere 16 beanstandete Positionen.
Im Bann Haßloch - Geinsheim -
Duttweilerlagen „oberhalb des Streichwehrs in der Gemarkung Geinsheim drei
unberechtigte Wassergräben, je 0,15 m breit, auf dem rechten Ufer, welche
zu beseitigen wären." Solche Gräben wurden von den Bauern angelegt,
um die Wiesen zu bewässern. Die Müller hatten einen Bachaufseher
eingesetzt, der von ihnen bezahlt wurde und der diese Unregelmäßigkeiten
melden mußte. Franz Becker von der Mühle in Hanhofen als Beauftragter der
übrigen Müller längs des Speyerbachs führte häufig Beschwerde wegen „unbefugten
Wasserentzugs aus dem Speyerbach für die Wiesenbewässerung durch die
Uferbesitzer."
Am 2. Oktober 1886 richtete Becker eine
Beschwerde an das königliche Bezirksamt in Neustadt wegen der „stellenweise
oberflächlichen Reinigung des Bachbettes." Danach hatten „auf der
Strecke vom Floßkanal aufwärts bis zum Hübengraben die Wassergräser
dermaßen überhand genommen," daß der Durchfluß des Wassers gehemmt
war und sich Sandbänke gebildet hatten. Die Folge davon war starker
Schilfwuchs, Anstauung des Wassers und seitliches Austreiben in die
Wässerungsgräben. Außerdem hatten damals die Wiesenbesitzer „den
Hübengraben in einer geradezu empörenden Weise in Tiefe und Breite
ausgehoben." Becker gibt als Folge dieser Mißstände an, daß „dieobere
Speyerdorfer Mühle (Trautz) nur mit drei statt fünf Mahlgängen mahlen
kann".
Nach einer Aufstellung vom l. August 1881
zahlten die Müller dem Bachaufseher folgendes Jahresgehalt:
-
Speyerdorfer Mühle (Trautz) 37.93 M
-
Neumühle Speyerdorf 28.36
M
-
Fronmühle
28.36 M
-
Aumühle
18.90 M
-
Hanhofer Mühle
28.36 M
-
Dudenhofer Mühle
28.36 M
-
Neumühle Dudenhof en
9.46 M
Der gleiche Bericht gibt Aufschluß über das
Gefälle von Speyer- und Woogbach an den Mühlen:
-
Speyerdorf Mühle Trautz 196 cm
-
Speyerdorf Neumühle 125
cm
-
Fronmühle
170 cm
-
Aumühle
100 cm
-
Hanhofen Mühle Becker
217 cm
-
Dudenhofen Grundhöfer
175 cm
-
Dudenhofen Mühle Meyer
80 cm
Nach dem „Reglement" von 1883 wurde
noch bis in die Zeit vor dem 2. Weltkrieg verfahren. Das zeigt ein Auszug
aus den Mitteilungen der Gemeinde Dudenhofen an die Triebwerksbesitzer.
Danach wurde den Müllern auf die Stunde genau mitgeteilt, wann die Bäche
gereinigt wurden und der Wasserzulauf zur Mühle unterbrochen war.
Die Räumung des Reh- und Speyerbaches, sowie
des Floß- und Woogbaches vollzog sich nach folgendem Plan vom 18. 6.1934 in
folgender Weise:
1. Der Bachabschlag für den Rehbach an der
Winzinger Scheide erfolgt am 23. Juni 1934, 18 Uhr. Die Räumung für den
Rehbach erfolgt vom 25. - 30. Juni 1934,18 Uhr.
2. Der Bachabschlag für den Speyerbach
einschließlich des Floß- und Woogbaches an der Winzinger Scheide erfolgt
am 30. Juni 1934,18 Uhr. Die Räumung dieser Bäche erfolgt vom 2. Juli
einschließlich 7. Juli 1934, 18 Uhr.
Heute überwacht das Wasserwirtschaftsamt
Neustadt die Reinigung des Speyer- und Rehbaches. Gereinigt wird um den 20.
Juli eines jeden Jahres. Heute führen Räumbagger die Arbeiten durch, sie
nehmen 10 - 14 Tage in Anspruch.
Die Getreidemaße
Die Getreidemaße waren von Landschaft zu
Landschaft, oft von Mühle zu Mühle verschieden. Deshalb mußte bei
Geschäften über größere Entfernungen die „Maasung" angegeben
werden. In einer 1793 herausgegebenen „Resolutions- und Reductionstabelle"
regt der Verfasser an, „es würde gemeinnützig seyn, wenn aller Orten die
Maasung oder wenigstens deren Benennung gleich wäre."
Die gängigen Getreidemaße waren Malter,
Scheffel, Simmern und Metze. Alle Maße waren Hohlmaße (Trockenmaße).
Vierling, Sechsling, Viernsel und Mäßel
waren Teile eines Malters.
In Simmern faßte z. B. in der Pfalz 12 1/2
Liter, in Hessen-Darmstadt 32 Liter.
1 Malter =4 Viernsel = 8 Simmern = 32 Immel =
132 Seßling.
Ursprünglich wurde das Getreide gemessen,
nicht gewogen. Der Müller verwendete als Maß den Maltersack, während dem
Bäcker eine Holzmulde dazu diente.
Vom Georgenhospital in Speyer ist aus dem
Jahr 1441 eine Wiegeordnung erhalten, die 1444 und 1448 erneuert wurde.
Diese Ordnung sollte Betrug beim Mahlen ausschließen. Danach durfte ein
Sack mit Getreide 176 Pfund wiegen = 1 Malter. Der Sack wurde dabei mit 31/2
Pfund angesetzt. Bei diesem Wiegeverfahren wurde eine kleine Gebühr
erhoben. Ein Sack sollte nicht mehr als ein Malter Getreide enthalten. Alle
Säcke, die das richtige Gewicht hatten, wurden auf einer Tafel vermerkt.
Eselstreiber brachten die Frucht in die Mühle. Das Mehl wurde später mit
dem Korngewicht verglichen. Der Müller erhielt den Mahllohn in Form von
Mehl, man nannte diese Entschädigungsart Multer oder Molter. Es wurde mit
12%, 16% oder 18 % gemultert. Der Müller bewahrte sein Mehl im Multerkasten
auf.
Aus einem Bericht über das Bäckerhandwerk
in Speyer geht hervor, daß im Jahre 1430 aus einem Malter Korn, Preis 10
Schilling, 86 Brote gebacken werden mußten. Dafür mußte l Schilling „Ungeld"
erhoben werden, 2 Pfennig erhielt der Mitter = Sackträger und der
Eselstreiber für den Transport des Getreides in die Mühle und des Mehls
zum Bäcker.
1457 war das Korn doppelt so teuer wie 1430.
Die Trautz'sche Mühle in Speyerdorf, 980 -1973
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Um 1930, Bildquelle: Lachen-Speyerdorf, Beiträge zur
Ortsgeschichte 1994 (Arbeitsgemeinschaft Ortschronik)
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Das Gelände um 1900, nach einem Plan im Besitz von
Herrn Trautz digital bearbeitet von M.Grund
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Detail, Fotografie Detlef Schmittel
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Speyerdorf, am Speyerbach gelegen, wird 774
erstmals urkundlich genannt. In diesem Jahr erhält das Kloster Weißenburg
im Elsaß Güter in Winzingen, Lachen und „Spiridorf". Die Grafen
Richbald, Gerbald und Sigibald sind die Schenker. 930 besaß das Kloster in
Speyerdorf einen ertragreichen Gutshof, dessen Pächter Geld und Naturalien
an das Kloster abzugeben und zweimal jährlich je 14 Tage Frondienste zu
leisten hatten. 980 wird eine Mühle als Klosterbesitz verzeichnet. Im Jahre
1331 erhielten die Pfalzgrafen die Landvogtei im Speyergau. Speyerdorf blieb
in der Folgezeit kurpfälzisch bis zur Französischen Revolution. Die
Pfalzgrafen erklärten die Mühle zu Speyerdorf als herrschaftliche
Bannmühle für die Orte Speyerdorf, Lachen und Duttweiler.
Pfalzgraf Ruprecht III. belehnte 1400 den
Ritter Arnold Slieder von Lachen mit der Mühle auf dem „Spirerbach zu
Spiredorf." Am 31. März 1443 erhielt Ballas Slieder zu Lachen von
Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz neben einem Burglehen zu Wolfsberg, einem
Burglehen zu Germersheim und verschiedenen Ländereien „die Mühle auf der
Spierbach zu Spierdorf" als Erblehen. Speyerdorf erlitt wegen seiner
Zugehörigkeit zur Kurpfalz 1430 großen Schaden durch die Stadt Speyer. In
einer Fehde gegen den Pfalzgrafen Ruprecht den Älteren plünderten Speyerer
Bürger Lachen und Speyerdorf. Die Mühle in Speyerdorf hatte unter ihrem
Angriff besonders zu leiden. Auch der Bauernkrieg verschonte Speyerdorf
nicht. 1525 wurde die Mühle völlig niedergebrannt. 1536 war die Mühle an
den Ritter Paulus Sliderer von Lachen zu Lehen gegeben. Sie war aber zu
dieser Zeit noch in schlechtem baulichen Zustand. Der Müller wollte deshalb
von Neustadt aus Bauholz auf dem Speyerbach nach Speyerdorf flößen, aber
die Neustadter gaben seiner Bitte nicht statt. Pfalzgraf Ludwig richtete
deshalb durch seine Holkanzlei von Heidelberg aus einen Brief an den Rat der
Stadt Neustadt mit folgendem Wortlaut:
Den ersamen unsern lieben getreuen
Bürgermeistern und Rate zu Nuwenstadt an der hardt:
von gots gnaden Ludwig pfalzgrave bei Rhein
Ertzdruchses und Churfürst
Unser grüß zuvor Ersamen lieben getreuen,
uns hat unser lieber getreuer Paulus sliderer von lachen jetzund
unterthäniglich angezeigt, wie daß der Müller in seiner mülen zu
Speyerdorf, welche müle er von uns zu erblehen hat aus ganzer
unvermeidlicher notdurft bauen und dieselb als ganz verfallen wieder in
wesenlichen bau stellen muß... Nun hab gemelten müllerdieweil er es sonst
nicht bekommen mag zu solchem baue ein Theil holz auf der bach herab zu
flöfzen bestellt, aber ihr wollent ihm solches holz nicht folgen lassen,
sondern vermeinendes untersich verkaufen, weil unterthäniger bitt Um
deswegen hilflich zu erscheinen. Wann nun sollich bestellt holz zu der
bemelten müle so unser eigentum und sein des slideres leben ist, kommt und
wie er uns bericht ihn kein ändern weg gewandt werden soll.
So ist unser gnediges gesinnen und begehren.
Ihr wollent Ihme und seinen müller sollich bestellt holz zu unserem
Eigentum zu gebrauchen, unverhindert gutwillig folgen lassen darin thunt ihr
unser meinung und gut gefallens.
Datum heydelberg auf Dontag Margarethe Anno
1536
Die Mühle muß bald darauf wieder völlig
aufgebaut worden sein; denn 1539 hat Jakob Eychel die Mühle in Erbbestand.
Sein Sohn Jakob und dessen Frau Barbara erhalten 1603 von der
kurfürstlichen Holkammer zu Erbbestand in Nachfolge „unsere
eigentümliche Mühl zu Speyerdorf an der Speyerbach samt einer schönen
Stallung mit einem Garten, Wieswachs und Ackerfeld, so alles in einem Bezirk
gelegen, zu einer ewigen Erbgült von 40 Malter Korn, Neustadter Maß und
Kaufmannsgut." 1621 wird nur noch Barbara Eychel, inzwischen Witwe
geworden, als Erbbeständerin genannt. 1632 übernahm Adam Steiner die
Mühle in Erbbestand. Michel Kanz zu Speyerdorf besaß im Jahre 1671 zwei
Drittel an einer Mühle nebst Ländereien. Dafür gab er 50 Malter Korn als
Pacht. Kantz muß einen stattlichen Grundbesitz einschließlich Wiesen
gehabt haben. Es ist anzunehmen, daß er zur Entwässerung seiner
Ländereien den heute noch vorhandenen Kanzgraben bauen ließ. Das
Sterberegister berichtet 1683 vom Tod des Müllers Hans Michael Kantz. Hans
Klein und seine „eheliche Hausfrau" Anna Maria waren seine Nachfolger
im Erbbestand. Aus Unterlagen, die sich im Besitz von Frau Liselotte Trautz
befinden, ist ersichtlich, daß im Jahre 1820 die ganze Mühlenanlage neu
errichtet wurde. 1830 wird Caspar Mattil aus Lambrecht Inhaber der Mühle
durch seine Heirat mit Anna Elisabeth Pfaff, Tochter von Philipp Lorenz
Pfaff. Die junge Frau stirbt bereits acht Jahre später im Alter von
dreißig Jahren. Caspar Mattil erbaute ein geräumiges Wohnhaus neben der
Mühle. Er starb 1870. Die Grabsteine von Maria Katharina Pfaff geb.
Kölsch, von Philipp Lorenz Pfaff und von Anna Elisabetha Mattil geb. Pfaff
wurden nach Aulhebung der Gräber im Garten des heutigen
Mühlengrundstückes aufgestellt. Der Schwiegersohn Mattils, Sprenger,
führt die Mühle nur kurze Zeit allein. Im Juni 1871 „associrt" er
sich mit Rudolf Trautz, einem jungen Kaufmann aus Pforzheim. Trautz war kein
Müller, sondern Kaufmann. Seine Lehre hatte er von Juli 1858 bis März 1861
in der Firma Stuber Mannheim erhalten. Anschließend arbeitete er
dreieinhalb Jahre in einer Glaswarenfabrik in Ulrichsthal bei Steinschönau
in Böhmen. Die Mühlenbetrieb firmiert nunmehr unter dem Namen Sprenger und
Trautz. Bereits am l. Januar 1881 kauft Rudolf Trautz die Mühle von seinem
Teilhaber und „führt den Betrieb auf meine eigene Rechnung in bisheriger
Weise fort." Trautz vermerkt ausdrücklich in einem Kundenbrief, daß
er „nicht auf den Handel mahle", sondern bestrebt ist, „in der
Kundenmüllerei das Beste zu leisten, was in diesem Fache geboten werden
kann." Rudolf Trautz bringt auch seine Ölmühle und die seit kurzem
aufgestellte Dreschmaschine in Erinnerung. Er heiratet Katharina Gros aus
Lachen.
1899 übernimmt Rudolf Trautz junior die
Mühle nach dem Tode des Vaters. Der junge Müller ist für Wissenschaft und
Technik gleich aufgeschlossen. Schon 1919 läßt er die Wasserräder
abbauen, um Turbinen einzusetzen. Neue Walzenstühle werden installiert, die
runden Mahlsteine aus dem Betrieb genommen. Er erwirbt eine fahrbare
Dreschmaschine und einen Lastkraftwagen für den Getreide- und
Mehltransport. Aus einem umfangreichen Schriftverkehr mit den anderen
Mühlenbesitzern am Speyerbach geht hervor, daß Rudolf Trautz über die
Reinhaltung und Pflege des Speyerbaches wachte und die Gefahren durch die
Verschmutzung der Gewässer schon damals erkannte. Seine Ehefrau Anna geb.
Eichelberger war der Fliegerei besonders zugetan. Noch hochbetagt versäumte
sie kein flugsportliches Ereignis auf dem Flugplatz in Speyerdorf und nahm
selbst an Segelrundflügen teil. Rudolf Trautz war ein eifriger Förderer
heimatgeschichtlicher Forschung und eine geschätzte Persönlichkeit weit
über die Grenzen seines Dorfes hinaus. 1935 starb er. Hermann Trautz, sein
jüngster Sohn, führte die Mühle' weiter. Die Kriegsjahre und die
wirtschaftliche Entwicklung der Nachkriegszeit wirkten sich ungünstig auf
den Fortbestand des einst florierenden Mühlenbetriebes aus. Hermann Trautz
starb und der Mahlbetrieb kam zum Stillstand. 1973 wurde von den Erben das
Wasserrecht aufgegeben, und der Speyerbach fließt seitdem ungenutzt an der
alten Mühle vorbei.
Ein Jahrtausend alter Mühlbetrieb hat damit
seine Arbeit eingestellt. In der Umgebung der Mühle wurde nämlich vor
Jahren ein Mühlstein aus vulkanischem Gestein gefunden. Er zeigt Randprofil
und ist demnach in die erste Stufe der Hallstattzeit einzuordnen.
Die Mühlen zu Dudenhofen
Zwei Bachläufe durchziehen Dorf und
Gemarkung Dudenhofen: Woogbach und Speyerbach.
Mehrere Mühlen lagen an ihren Ufern, zwei
davon sind, obwohl stillgelegt, heute noch nach Standort und Namen bekannt,
die sog. Morschmühle und die Neumühle. Im Laufe der Jahrhunderte wurden
in Dudenhofen urkundlich Mühlen genannt, deren Lage und Identität anhand
der spärlichen Angaben nur rekonstruiert werden können.
Die Mühle zu Dudenhofen in Speyerer Besitz
(ohne Namensangabe)
Christoph Lehmann führt in seiner „Chronika
der freien Reichsstadt Speyer"' eine Mühle zu Dudenhofen an: „Herman
von Hohenfels hindert und irret die Stadt an der Mühlen und Gutem zu
Dudenhofen, die sie lange Zeit in Nutz und Gewer gehabt, darum König
Wenceslaus Herman gebotten, ohne Hindernus allen Schaden gut zu machen, am
Dienstag nach Michaelis zu Frankfurt. Freytags nach S. Galli im 1382. Jahr
seines Reichs des Böhmischen im 19. und des Römischen im 6. Jahr."
Eine Namensgabe der Mühle ist nicht verzeichnet.
Am 23. April 1407 übergibt das Kapitel des
St. Germansstiftes dem Bischof Raban zu Speyer „verkaufsweise die Mühle
zu Dudenhofen, die Wingertsmühle genannt."2 Damals muß in
Dudenhofen schon Weinbau betrieben worden sein; denn 1538 verbot der Rat
der Stadt Speyer seinen Bürgern, in Berghausen, Heiligenstein und
Dudenhofen Wein zu trinken oder dort holen zu lassen. 1560 erließ der
Fürstbischof die Anordnung, Neuanlagen von Weingärten nicht weiter zu
gestatten. Wingertsanlagen sind noch heute in Dudenhofen zu finden. Die
Gewanne Schafgarten, jetzt Neubaugebiet von Dudenhofen, war früher reines
Wingertsgelände. Nachdem bei Anlage von Rebengelände bestimmte
Klimabedingungen gegeben sein müssen, ist anzunehmen, daß die damaligen
Weinberge auch in diesem Gebiet lagen, und daß folglich die Wingertsmühle
ihre Räder vom Speyerbach treiben ließ.
Die Steinmühle zu Dudenhofen
wird in einer Urkunde erstmals im Jahre 1450
erwähnt. Sie war damals im Besitz des Klosters Maulbronn. „Claus Müller
giebt einem Closter zu Maulbronn wegen der zu Dudenhofen gelegenen
Steinmühl 15 Mlt. Korn zu Pacht und versetzt zu dem ende als ein
Unterpfand verschiedene Güter Felds... "3
In einer Urkunde aus dem Jahre 1525 wird die
Steimmühl zum zweiten Mal genannt, und zwar im Zusammenhang mit einem
Grundstück ..." Schafskirchhof ob der Steinmühl... "3
1) 3. Auflage Frankfurt 1698.
2) Regestenbuch Stadtarchiv Speyer Nr. 224.
3) Stadtarchiv Speyer l B 2 Bd. l
Der Gewannenname „Schafskirchhof" ist
heute nicht mehr bekannt. Dagegen gibt es die Gewanne „Im
Schafgarten", sie erstreckt sich östlich der Landauer Straße,
nördlich des Speyerbachs. Da eine Gewanne westlich der Landauer Straße,
nordwestlich der Harthauser Straße, Schäferseck heißt, ist anzunehmen,
daß der „Schafskirchhof auch in dieser Gegend einmal zu finden war. „Schafskirchhof
ob der Steinmühl" läßt vermuten, daß die Steinmühle am Speyerbach
im heutigen Gebiet des Schafgarten stand.
Die Hirschenmühle
wird in einem Ratsprotokoll von Speyer im
Jahre 1587 erwähnt. Sie war zu dieser Zeit Eigentum des Gutleutalmosens
und wurde dem Paul Dreudelen auf 2 Jahre um Zins verliehen. Man war zu
diesem Zeitpunkt auch bereit, die Mühle an ihn zu verkaufen, um das Geld
„dem Almosen zu mehrerem Nutzen" anzulegen. Über das weitere
Schicksal der Hirschenmühle ist urkundlich nichts mehr bekannt. Nach dem
„Lagerbuch" von 1584 besaß das sog. Gutleutalmosen große
Grundstücksflächen südlich des Speyerbachs, z. B. „8 Morgen Äcker am
Berghausen Mulweg", „6 1/2 Morgen zwischen der Harthauser Straßen
und dem heiligen Geist Almosen gelegen", „2 Morgen an der Harthauser
Straßen gelegen", außerdem in der Heiligensteiner Gemarkung, als
Angrenzer wurde hier Veiten Frank genannt: „außen zu Velten
Franck." Diese Angaben legen die Vermutung nahe, daß die
Hirschenmühle, zu dieser Zeit Eigentum des Gutleutalmosens, am Speyerbach
stand, demnach mit dem Gebäude der früheren „Steinmühle"
identisch ist.
Wie oben erwähnt, war Velten Franck 1584
Eigentümer von Grundstücken in der Nähe des Gutleutalmosens. Daraus geht
hervor, daß Velten Franck als Nachfolger des Müllers von der
Hirschenmühle angesehen werden kann. Aber die Frank'sche Mühle hatte nur
verhältnismäßig kurze Zeit Bedeutung in Dudenhofen. Der Müller Velten
Frank war Calvinist, wie aus einem Bericht an den Rat der Stadt Speyer
ersichtlich ist. Er beklagt sich in diesem Schreiben, daß ihn die
bischöflichen Räte für 800 Reichstaler gestraft hatten, weil er dem
Bischof keine Frondienste geleistet habe und weil er seinen Sohn durch den
Pfarrer von Freisbach habe bestatten lassen, da „er ihrer Religion"
nicht gewesen sei. Im Jahre 1626 starb der Müller, sein Vermögen wurde
versteigert und für den minderjährigen Enkel ein Vormund bestellt. Im
Verlauf des 30-jährigen Krieges wurde die Frank'sche Mühle zerstört, von
einem Wiederaufbau wird nicht berichtet. Wer das Gelände der Frank'schen
Mühle ersteigerte, ist nicht bekannt. Urkundlich ist aber 1685 die
Übernahme einer Mühle durch Christoph Flockert und Ehefrau Maria
Katharina nachzuweisen. Sie kauften vom Hochstift „die ganz verfallene
Pelz-Mühle oberhalb Dudenhofen um einen Kaufschilling von 50 fl. und einem
jährlichen Wasserzins von 12 Maltern Korn." 4
Offenbar ging der Mühlenbetrieb ein. Eine
Mühle besteht am Speyerbach in der Gemarkung Dudenhofen heute nicht mehr.
4) Stadtarchiv Speyer Regestenbuch Nr. 232.
Eine herrschaftliche Mahlmühle
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Morschmühle heute, Fotografie M.Grund
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wird urkundlich am l. Februar 1719 als
Bannmühle für Dudenhofen, Schifferstadt, Heiligenstein und Berghausen
genannt. Diese Mühle, heute als MorschMühle bezeichnet, steht am Woogbach,
südlich der B 39 am Ortseingang von Dudenhofen von Neustadt kommend. Nach
einer Urkunde5 verlieh Bischof Heinrich Hartard von Speyer am l.
Februar 1719 „des Stifts Mahlmühle zu Dudenhofen dem Georg Friedrich
Siegel, Müller zu Kißlau gegen einen jährlichen Pacht von 50 Malter Korn
in einem 12-jährigen Bestand." Am 18. Juni 1736 verleiht die
fürstbischöfliche Speyerische Rentkammer „die herrschaftliche
Mahlmühle zu Dudenhofen dem Hans Georg Armbrust von Geinsheim auf 6 Jahre
zu einer jährlichen Pacht von 114 Malter Korn in Bestand."6
Am 7. November 1742 wird die Mühle als „Stiftische
Mahlmühle" in einer Urkunde aufgeführt. Sie wird an diesem Tag von
Bischof Damian Hugo von Speyer dem Joh. Peter Fertig auf 6 Jahre gegen eine
jährliche Pacht von 50 Malter Korn in Bestand verliehen.7
5) ebenda Nr. 233.
6) ebenda Nr. 234.
7) ebenda Nr. 235.
Am 5. Februar 1748 ist urkundlich vermerkt:
Leonhard Worff empfängt von der fürstlich Speierischen Hofkammer die
Mahlmühle des Stiftes zu Dudenhofen auf 6 Jahre gegen einen jährlichen
Pacht von 150 Malter Korn und einem fetten Mühlschwein von 200 Pfd. oder
20 fl. in Geld in Bestand."8
Am 19. April 1754 empfängt Lukas Worff die
Mahlmühle zu Dudenhofen zu gleichen Bedingungen wie sein Vorgänger auf 6
Jahre.9
Am 30. Juli 1760 erneuert die fürstlich
speierische Holkammer den Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter zu
gleichen Bedingungen, allerdings auf 10 Jahre.10
Am 17. November 1760 stellen „J. C. Werner
Schultheiß, sowie Anwalt und Gerichtsschöffen zu Dudenhofen dem Lukas
Worff und seiner Frau Maria Magdalena ein Zeugnis aus, daß deren eigene
Güter zu Dudenhofen im Wert von 580 fl. statt der früheren Kaution von
500 fl. hinreichend für seinen erneuerten Temporal-Mühlbestand
seien.""
Aus einem Auszug aus dem Marientrauter
Amtsprotokoll vom 18. November 1760 geht hervor, daß Lukas Worffund seine
Frau Maria Magdalena „statt der von Johannes Worff, Vater des Lukas, für
den Erbbestand der Dudenhofener Mahlmühle geleistete Kaution von 500 fl,
welche nach seinem Tode unter Lukas Geschwister 'distrahirt' wurde, der
Herrschaft ihr eigenthümliches Haus und Hofraideplatz im Ort Dudenhofen
mit der Schildgerechtigkeit zum schwarzen Adler als Unterpfand"
verschrieben.12
Bereits ein Jahr vor Ablauf der Pachtzeit,
nämlich am 12. Juni 1769, leiht Lukas Worff die Mahlmühle zu den
bisherigen Bedingungen auf weitere 12 Jahre.13
Leonhard Kihnscherf heiratete die Tochter
Worffs und wird am 5. Juni 1782 sein Nachfolger als Mühlenbeständer in
Dudenhofen. Die jährliche Pacht erhöht sich aber auf 196 Malter Korn für
die folgenden 12 Jahre.14
Die Erhöhung des Pachtbetrages um 46 Malter
Korn jährlich läßt auf ein Florieren des Mühlenbetriebes schließen,
das sicher mit dem Neu- und Ausbau der Mühle im Jahre 1764 in Zusammenhang
gebracht werden kann. Den Erweiterungsbau hatte der Speyerer
Mühlenbaumeister Georg Christian Grimm für 2.200 Gulden durchgeführt.
Die folgenden Jahre brachten dem Müller zu
Dudenhofen manche Unannehmlichkeiten. Wasserwerk und Mühlendach waren 1783
schadhaft geworden und mußten hergerichtet werden.
Das Wasserrecht wurde 1785 durch Geinsheimer
Bürger gefährdet. Sie hatten an mehreren Stellen das Wasser vom
Speyerbach auf ihre Wiesen geleitet, so daß die Wasserkraft für die
Mühlen in Hanhofen und Dudenhofen beeinträchtigt war. Amtlicherseits
konnten die Geinsheimer nicht überführt werden, diesen Frevel verübt zu
haben, deshalb entschlossen sich die betroffenen Müller zur Selbsthilfe.
Sie überführten die Übeltäter an Ort und Stelle, prügelten und
verletzten sie. Die Müller, Kinscherf war wahrscheinlich auch dabei,
mußten 100 Gulden Strafe bezahlen.
8) ebenda Nr. 236.
9) ebenda Nr. 237.
10) ebenda Nr. 238.
11) ebenda Nr. 239.
12) ebenda Nr. 240.
13) ebenda Nr. 241.
14) ebenda Nr. 243.
Auch der Neumüller Mink aus Speyer machte
im Jahre 1785 dem Müller von Dudenhofen Verdruß. Durch eine Schwelle „Am
rauschenden Bach" hatte er widerrechtlich eine Erhöhung seines
Wasserbaus erreicht, wodurch Kinscherf geschädigt wurde. Mink mußte auf
Anordnung der bischöflichen Beamten, die der Dudenhofener Müller um
Überprüfung des Mißstandes angerufen hatte, den Wasserstau von 12 Zoll
auf 8 Zoll reduzieren (28,8 auf 18,8cm). 1788 waren wieder größere
Reparaturen an der Mühle nötig geworden. Der Fürstbischof war wegen der
Kosten von 520 Gulden sehr verärgert. Außerdem mußte er dem Müller 1/12
der Jahrespacht erlassen, da der Bach während der Arbeiten abgeleitet
worden war und Kinscherf in dieser Zeit nicht mahlen konnte. Im folgenden
Jahr war der Mahlbetrieb während 9 Wochen wegen großer Kälte behindert,
einsetzendes Tauwetter brachte Hochwasserschäden und legte die Mühle
weitere zwei Wochen still. Kinscherf wandte sich 1790 wegen Mißachtung des
Mühlenbanns durch die Gemeinden Dudenhofen, Berghausen, Heiligenstein und
Schifferstadt an die Holkammer in Speyer. Man versprach Abhilfe zu
schaffen.
Ab 1792, als die ersten französischen
Revolutionstruppen Dudenhofen berührten, wurden die Zeiten für Mühle und
Müller unheilvoll. Hohe Beträge als Reparationszahlungen und große
Mengen an Naturalien mußten von der Mühle erbracht werden. Der Müller
wurde sogar gezwungen, unentgeltlich für die Franzosen 4 Wochen lang zu
mahlen, anschließend gruben sie ihm dann in Neustadt durch Umleitung des
Speyerbaches in den Rehbach buchstäblich das Wasser ab, so daß die Mühle
6 Wochen still stand. 1795 erhielt Kinscherf die Mühle zum letzten Mal als
Pächter für 55 Malter Köm und 300 Gulden; denn als das linke Rheinufer
an Frankreich fiel, scheint Kinscherf die Mühle als Eigentum von den
Franzosen erworben zu haben. Die Mühle blieb bis in die Mitte des vorigen
Jahrhunderts im Besitz dieser Familie. Noch am 10. 6. 1842 wird Martin
Kischerff in einer Eingabe an das Bezirksamt wegen der Bachreinigung und in
Fragen des Wasserrechts als Mühlenbesitzer genannt. Am 24. 1. 1875 ist
Martin Grundhöfer in ähnlichen Angelegenheiten als Wasserwerksbesitzer am
Woogbach in einem Schriftstück aufgeführt.
Am 17. November 1901 brannte die
Grundhöfer'sche Mühle ab. In den folgenden Jahren wird die Mühle samt
Wohnhaus schöner und größer als vor dem Brand wieder aufgebaut.
1909 heißt der Eigentümer Martin
Grundhöfer & Söhne. Der Betneb hat mehrere Angestellte: Jakob Roll
ist als Müller beschäftigt, neben ihm arbeiten Lenhart Würthwein als
Heizer, Martin Bürkel als Hilfsheizer, Adam Kapner als Fuhrknecht, Peter
Renk als Aushilfsfuhrknecht. Eduard Grundhöfer tritt am l. l. 1909 als
Teilhaber in den Betrieb ein. Nach dem l. Weltkrieg wird die Roggenmühle
von einem Sohn der Familie, Eugen Grundhöfer, weiterbetrieben. Nach seinem
Tode geht die Betriebsführung am 16. Nov. 1928 an seine Witwe und seine
Kinder über. Die Frau konnte allerdings der Mühle auf die Dauer nicht
allein vorstehen. Am l. Nov. 1930 verpachtet sie die Firma als
Grundhöfer'sche Roggenmühle G.m.b.H. an die Herren Gollmart und Bachofner.
Von diesem Zeitpunkt an wird der Mühlenbetrieb intensiver und rationeller
geleitet und kann einen günstigen Geschäftsgang aufweisen.
Aus einem Geschäftsbericht geht hervor,
daß das Anteilsverhältnis der Handelsmüllerei zur Kundenmüllerei 2 : 3
ist. Das Getreide wird zu dieser Zeit waggonweise von der Mannheimer
Produktenbörse bezogen. Am 30. 12. 1931 wird eine räumliche
Vergrößerung des Mühlenbaues beschlossen: er wird viergeschoßig mit
einer Bodenfläche von 16,50 x 16,50 m. Ein einstöckiges Maschinen- und
Kesselhaus wird angeschlossen. Die Mühle arbeitet mit einer Dampfturbine
mit 35 PS Normalleistung (die benachbarte Neumühle arbeitet damals mit 4
PS). Die Leistung verringerte sich allerdings bei starkem Frost oder
abnormaler Trockenheit. Die Grundhöfer'sche Mühle besitzt daneben nach
Angaben des damaligen Inhabers Walter Bachofner noch einen 50 PS
Sauggasmotor. Beide Antriebsquellen ergänzen sich. Bei plötzlichem
Ausbleiben der Wasserkraft (Winter 1929 extreme Kälteperiode) mußte das
Werk allerdings stillstehen, weil der Saugmotor nicht angekurbelt werden
konnte. Am 8. Sept. 1941 wechselt die Mühle zu Dudenhofen abermals den
Besitzer. Heinrich Morsch aus Walshausen bei Pirmasens übernimmt sie
zusammen mit seiner Frau, geb. Böllinger. Am 18. Juni 1948 wird die Mühle
in die Heinrich Morsch Getreidemühle OHG umgewandelt. Aber das allgemeine
Mühlensterben erfaßt auch die sog. Morschmühle in Dudenhofen. Am 22.
Aug. 1961 wird der Mahlbetrieb eingestellt und die Mühle im Jahre 1962
endgültig stillgelegt. Dudenhofen, früher reich an Mühlen, hat heute
keine Mühle mehr. Bis in die Neuzeit besaß die Mühle in Dudenhofen, wie
andere Mühlen auch, das Asylrecht, d. h. „Alle Übeltäter, welche zur
Dudenhofener Mühle flohen, hatten dort vier Wochen Aufenthalt und die
Freiheit, und wenn die Diebe einen Stein erreichten, der in der Nähe der
Mühle stand, waren sie frei und es durfte kein Bauer aus Dudenhofen sie
ergreifen. An dieses Rechtsmal erinnerte noch im 18. Jahrhundert der sog.
Diebstein."15
Die Neumühle zu Dudenhofen
|
Fotografie M.Grund |
Von der Geschichte der Neumühle zu
Dudenhofen gibt es eine lückenlose Datenreihe und genaue Angaben zum
Besitzstand. Sie wurde 1840 von dem Iggelheimer Johann Meyer und seiner
Ehefrau Elisabeth geb. Lehmann am Woogbach erbaut. Schon 1827 hatte Meyer
den Plan gefaßt, eine Ölmühle zu errichten, konnte aber damals sein
Vorhaben nicht verwirklichen. Die Mahlmühle hatte zwei Gänge, ein
Wasserrad von 1,80 m Durchmesser und einen 1,4 m breiten Leerlauf mit
Sperrvorrichtung.
15) Die Kunstdenkmäler von Bayern und
Pfalz, Band III, S. 742.
Am 22. Dezember 1835 wurde der Sohn Franz
Meyer geboren. Er übernahm später die Nachfolge des Vaters auf der
Neumühle, nachdem er Elisabeth Tillmann aus Schifferstadt, geboren 1843,
geheiratet hatte. Meyer war Müller und Bäcker. In einem großen Backofen
gegenüber der Mahlmühle wurde Kundenbrot gebacken, das mit einem leichten
Pferdefuhrwerk zum Markt nach Speyer gebracht und dort von einer
Stammkundschaft gekauft wurde. Am 1. Februar 1869 wurde dem Ehepaar der
Sohn Michael geboren. Er erlernte ebenfalls den Müller- und Bäckerberuf.
Nach der Eheschließung mit Elisabeth geb. Holdermann übernahm er kurz
nach 1900 die Mühle. Die Lohmühle, in einem kleineren Gebäude auf dem
Ostufer des Woogbaches untergebracht, wurde von Michael Meyer nicht mehr
betrieben. Der alte Müller, Franz Meyer, starb am 22. Dezember 1907, seine
Frau war schon seit 17. September 1903 tot. Das Ehepaar Meyer hatte drei
Söhne und eine Tochter. Der älteste Sohn, Otto, erlernte den Beruf des
Vaters und legte die Meisterprüfung ab. Er wurde im zweiten Weltkrieg
eingezogen und fiel 1944 in der Normandie. Der Mühlenbetrieb war seit 1940
eingestellt, da der Müller aus Altersgründen den Arbeiten nicht mehr
gewachsen war. Die Tochter Hildegard führte lediglich den Betrieb der
Schrotmühle und die Landwirtschaft weiter.
Am 2. Juli 1944 starb der alte Müller in
Heidelberg. Er mußte nicht mehr die teilweise Zerstörung seines Besitzes
erleben. Aus strategischen Gründen, wie angegeben wurde, sprengten
deutsche Truppen mit 38 Panzerfäusten die Brücke über dem Woogbach.
Durch den Detonationsdruck wurden auch die Mühle und das Wohngebäude
stark beschädigt. 1946 starb die Frau des Müllers. Der zweite Sohn der
Familie, Hans Meyer, der Bäcker gelernt hatte, eröffnete nach Kriegsende
zusammen mit dem Müllermeister Edinger aus Blieskastel den Mühlenbetrieb.
Die Mühle arbeitete wieder als Mahl- und Schrotmühle. Der dritte Sohn,
Edwin, kehrte 1946 aus Kriegsgefangenenschaft nach Hause zurück und trat
ebenfalls in den Betrieb ein. Beide Brüder bildeten sich im Müllerberuf
aus und legten 1947 die Gesellenprüfung und 1949 die Meisterprüfung ab,
um den ererbten Besitz als Mühlenbetrieb weiterführen zu können.
Während bisher die Mühle mit Wasserrad und Dieselmotor angetrieben wurde,
ließen die Brüder Meyer die Mühle elektrifizieren. Da die Arbeiten kurz
vor der Währungsreform durchgeführt wurden, mußten die Kosten
hauptsächlich mit Naturalien gedeckt werden. Um den Betrieb den modernen
Anforderungen anzupassen, ließen sie 1953 eine Turbine einbauen. Da der
Woogbach während des Einbaues umgeleitet werden mußte, war diese Neuerung
mit erheblichen Kosten verbunden, die sich später als Fehlinvestition
herausstellte. Der Woogbach hat an der Neumühle nur ein Gefälle von 90
cm, und eine Turbine bringt nicht die entsprechende Verbesserung der Kraft.
Zu dieser Zeit arbeitete die Mühle nur mit einem doppelten Walzenstuhl und
einem Schrotgang.
Bis zum Jahre 1951 war die Neumühle eine
Kundenmühle, nun übernahm Edwin Meyer mit einem Lastwagen Fahrten zu den
Bauern, um das Getreide abzuholen und das Mehl zu bringen. Berghausen,
Heiligenstein (die früher dem Dudenhofener Mühlenbann unterlagen),
Mechtersheim und Otterstadt wurden von der Neumühle betreut. Einige Kunden
aus Speyer, ausschließlich große bäuerliche Betriebe, lieferten
weiterhin selbst an. Die angebotenen Getreidemengen überschritten bald die
Mahlkapazität der Neumühle, so daß der Großteil des Mahlgutes an die
Walzmühle nach Ludwigshafen und an die Holzmühle nach Westheim zur
Verarbeitung gegeben werden mußten.
1957 war eine weitere Verbesserung der
technischen Anlagen der Mühle erforderlich. Eine Pneumatik und zwei
weitere Walzenstühle wurden eingebaut. Die Scheune des
Landwirtschaftsbetriebes brannte 1958 ab. Im Zuge der Neuerrichtung im
darauffolgenden Jahr konnten darin drei Silo für etwa 2000 Zentner Korn
eingerichtet werden. Edwin Meyer, verheiratet mit Waltrud geb. Bettag,
erbaute in unmittelbarer Nähe der Mühlenanlage ein modernes Wohnhaus für
seine Familie. Kunden- und Handelsmüllerei waren zu jener Zeit
gleichermaßen als Betriebsform vertreten. Ab 1960 mußte jedoch ein
Rückgang der Kundenmüllerei festgestellt werden. Die Veränderung der
landwirtschaftlichen Struktur in der Mitte der sechziger Jahre machte es
notwendig, die Neumühle als Teilbetrieb weiterzuführen. Die Mühle
beschränkte sich nur noch auf die Getreideverarbeitung als Futtermittel.
1968 starb Hans Meyer, und Edwin Meyer legte die Mühle still, da er
auswärts berufstätig wurde. Außer den Siloanlagen ist noch die gesamte
Mühleneinrichtung vorhanden, Die Gebäude werden anderweitig nicht
genutzt.
Quellen:
-
Urkunden des Stadtarchivs Speyer
Regestenbuch des Staatsarchivs Speyer
-
Protokolle des
fürstbischöflich-speyerischcn Hofrales im Generallandesarchiv
Karlsruhe
-
Protokolle der speyerischen Landschreiberei
im Generallandesarchiv Karlsruhe
-
Gemeindearchiv Haßloch
-
Standesamtsregister der Verbandsgemeinde
Hanhofen-Dudenhofen Totenbuch der Gemeinde Hanhofen Aktenmaterial der
Mühlenbesitzer Hausbücher der Fronmühle für die Jahre 1795,1810,1820.
(Im Besitz der Familie Mohr in Geinsheim)
Literatur:
-
Bold: Speyer- und Rehbach, die feindlichen
Brüder, in Pfalz. Heimatblätter, September 1955
-
Julius
Fischer: Das Pfälzische Mühlengewerbe, Leipzig 1928
-
H.
C. Frank: Die Entwicklung der pfälzischen Müllerei bis zum Ausgang des
18. Jahrhunderts, in Pfälzer
Heimatkunde 1913
-
Michael
Frey: Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises, Speyer 1836
-
Max
Fromm: Das Mühlengewerbe in Baden und Rheinpfalz, Karlsruhe 1907
-
Friedrich
Johann Hildenbrand: Schloß Marientraut, 1922
-
Hermann
Issle: Das Stift St. Germann, Gesellschaft für Mittelrheinische
Kirchengeschichte, 1947
-
Fritz
Klotz: Ortsgeschichte der Gemeinde Dudenhofen, 1964
-
Otto
Reichart: Lachen-Speyerdorf Heimatgeschichte, 1965
-
G.
Wem: Geschichte der Pflege Haßloch, 1902
-
Pfälzische
Weistümer, bearbeitet unter Mitwirkung von Fritz Kiefer durch Wilhelm
Weizsäcker, Speyer
1960
-
Die
Kunstdenkmäler von Bayern/Pfalz, Oldenbourg 1926
-
Mitteilungen
des Historischen Vereins der Pfalz, 34/35. Band, Speyer 1915, Pfälzisches
Museum, Monatsschrift für Heimatkundliche Altertumskunde und
Geschichtsforschung, 28. Jahrgang, Kaiserslautern 1911
-
Pfälzische
Heimatkunde, l. Jahrgang 1905 und 9. Jahrgang 1913, Kaiserslautern 1905
und 1913
-
Hydrographisches
vom Speyerbach, in Pfälz. Heimatblätter, 1955
|
Die Untere Mühle oder Neumühle in Speyerdorf, 1842 -1905
|
|
Neumühle ca. 1950, Bildquelle: Lachen-Speyerdorf,
Beiträge zur Ortsgeschichte 1994 (Arbeitsgemeinschaft Ortschronik)
|
Rückseite der Neumühle im Jahr 2000, Fotografie:
M.Grund
|
Im Jahre 1842 erbaute Heinrich Mattil
unterhalb von Speyerdorf am Speyerbach eine Mühle, auch Neumühle genannt.
Die Mühle lag aber in einem verkehrsmäßig toten Winkel und arbeitete
deshalb unwirtschaftlich. Mattil verkaufte den Betrieb bald wieder. Peter
Mechtersheimer wurde sein Nachfolger, später übernahm dessen Sohn Peter
die Mühle. Auch er konnte sie nicht halten. Der Lachener Landwirt Johann
Sauter erwarb die Mühle von ihm und führte sie weiter, bis er sie 1904 als
Bürgermeister von Lachen-Speyerdorf verließ. Renner aus Ludwigshafen, ein
Gastwirt, und der Iggelheimer Blum wurden nacheinander Besitzer der Mühle.
Keiner der Müller war imstande, die Mühle längere Zeit zu halten.1905
wurde der Mahlbetrieb eingestellt und die Gebäude anderweitig genutzt. Der
kurpfälzische Landesverein für innere Mission kaufte die Neumühle für
35.000 Mark und richtete ein Mädchenerziehungsheim, in Speyerdorf kurz Asyl
genannt, ein. Bis vor wenigen Jahren wurden Mädchen aus zerrütteten
Familien hier aufgenommen und schulisch vorbildlich betreut. Heute sind in
der Neumühle Gastarbeiter, vor allem vom Balkan, untergebracht. 1) Alle
Angaben stammen aus Otto Reichart: Lachen-Speyerdorf, Heimatgeschichte,
1965.
Die Fronmühle, 1255 bis heute
Siehe
Mediengalerie
Das Besitzverzeichnis des Klosters
Weißenburg führt am Ende des 13. Jahrhunderts in Haßloch vier Mühlen
auf: die Kameral-Fronde-Mühle, die Obermühle, die Neumühle und die
Rhöth- oder Stegmühle. Von Bischof Heinrich II. von Speyer (1245 -1272)
waren sie dem Kloster vermacht worden, da sie indem Reichsdorflagen, das er
um 1255 von König Wilhelm von Holland gegen 500 Mark Silber als Pfand
erhalten hatte. Haßloch wurde 1330 an den Pfalzgrafen verpfändet und Teile
davon 1379 gegen „30.000 gute und schwere Gulden von Florenz" (nach
Michael Frey) an den Grafen Emich von Leiningen gegeben. Die Mühlen waren
in bischöflichem bzw. herrschaftlichem Besitz. Die Kameral-Fronde-Mühle
gehörte neben Ober- und Rhöthmühle zum gemeinschaftlichen Besitz von
Leiningen und Kurpfalz, war also herrschaftliche Mühle. Im Weistum von
Haßloch vom Jahre 1492 ist zu lesen: „Me recht hant unser herren hie: Eyn
müle hant sie, dye do heyset die fron mül". Später löste Leiningen
sie von der Kurpfalz gegen eine jährliche Gült von 45 Malter Korn ab.
Damit sicherten sich die Leininger auch das Recht, den Müller einzusetzen
und die Mühlknechte dem leiningischen Amtmann von Haßloch zu unterstellen.
Haßloch wurde 1410 Vogtei1 und
gehörte zur Gutenberger Reichspfandschaft. Haßloch, Böhl und Iggelheim
bildeten zusammen die sog. Pflege Haßloch2. Der
verwaltungsmäßige Zusammenschluß dieser drei Dörfer hatte den
Mühlenbann zur Folge, d. h. ihre Bewohner waren gezwungen, in der
Fronmühle zu mahlen. Im Weistum heißt es: „..., die fronmül, do sin wir
drü dorf gezwungen zu malen... ". In Zeiten starker Belastung der
Mühle konnte der Müller aber die Bewohner von dem Bann befreien. Er
entnahm allerdings von dem mitgeführten Getreide einen Teil, den sog.
Multer, als herrschaftliche Abgabe. Dann war es dem Bauern freigestellt, in
einer der drei anderen Mühlen mahlen zu lassen. Der "mylter" war
etwa 1/20 der Mahlfrucht, auch der Müller durfte für sich einen Teil des
Getreides einbehalten. Nach dem Wortlaut des Weistums konnte er sogar für
die „herren das mell" und für sich selbst „die seck"
einziehen, wenn er einen Bauern „usswendig sins dores" antraf, der
„anderswo on erlaubnüss" mahlen lassen wollte. Mit dem Mühlenbann
war auch ein bestimmter Frondienst verbunden, den die Bewohner der drei
Dörfer zu verrrichten hatten. Auch darüber berichtet das Weistum. Wenn ein
Mühlenbau errichtet wurde, mußte man „holtz hauwen" und „sollent
die dry gemeyen das holtz füren zu der mülen."
Bedrohte Hochwasser die Mühle und der
Müller war mit seinem Gesinde nicht imstande, Wasserschäden abzuwehren,
„so sol er heruss ryeden (= reiten) oder laufen zu den dryen gemeynden, zu
dem amptman und sol der amtman den dryen gemeynden gebytten (= befehlen)
ryden oder laufen zu der mülen." Am 24. Dezember 1606 gelang es den
Gemeinden durch den Frondeabkauf von 250 Gulden in Speyerer Währung an
Weihnachten jeden Jahres sich von den Fronverpflichtungen gegenüber
Leiningen zu lösen.
1) „Der Vogt war im alten deutschen Recht
ein zum Schutz und zur Vertretung aufgestellter Beamter, dessen Dienstgewalt
erweiterter war als die heute eines Amtmanns" (Wenz: Geschichte der
Pflege Haßloch, S. 26).
2) Pflege = pflegendes oder obsorgendes Amt
Pfleger - Beamte (Wenz S. 26)
Die bevorzugte Stellung des Fronmüllers wird
aus der Tatsache ersichtlich, daß er, entsprechend den sog. leiningschen
Gerechtigkeiten oder Gerechtsamen, zu den fünf „freien" Männern
gehörte, die der Kurpfalz keine Erbhuldigung „angeloben" durften:
es waren der Vogt ( Faut), der Fronmüller, der Hofmann, der Schäfer und
der Wiesner. Die Namen der ersten Beständer auf der Fronmühle sind nicht
bekannt. Die Pächter hatten die Mühlen jeweils in Erbbestandspacht, d. h.
der Müller konnte die Pachtvereinbarungen auf seine Nachkommen ohne
weiteres übertragen.
Der erste namentlich bekannte Pächter war
Marx Wollenschneider . Er war 1680 Müller auf der Fronmühle. Ihm folgte
Georg Letterer 1685, dann Johann Regen in der Zeit 1688/97. Während des
Pfälzischen Erbfolgekrieges wurde die Fronmühle, wie auch das Dorf
Haßloch, von den Franzosen zerstört. Die Fronmühle wurde durch die
Kurpfalz wieder aufgebaut, Leiningen hatte keine Rechte mehr. Die Fronmühle
wird 1721 an Johann Georg Tyrolf (geb. 1699) in Erbpacht gegeben. Er ist der
Sohn von Hermann Adolf Tyrolf, der 1698 Nachfolger seines Vaters Hans
Michael Tyrolf auf der fürstbischöflichen Schloßmühle in Hanhofen
geworden war. Tyrolf heiratete die 17-jährige Geinsheimer Bürgerstochter
Eva Elisabeth Sebastian. Ihre 13 Kinder wurden fast alle in Geinsheim
getauft. 1744 wird Tyrolf Bürger von Haßloch und 1745 als geachteter
Bürger zum Gerichtsschöffen ernannt. Außerdem bestätigt ein
Erbbestandsbrief Johann Georg Tyrolf als Erbbeständer der Fronmühle. 1757
folgt Heinrich Tyrolf (geb. 1724) seinem Vater als Erbbeständer auf der
Fronmühle nach. 1747 hatte er sich mit Eva Barbara, geb. Hoffmann, aus
Geinsheim vermählt. 1761/62 mußten Mühlwerk und Wasserbau renoviert
werden. Am 27. 2. 1768 stirbt der Müller Heinrich Tyrolf im Alter von 44
Jahren. Aus der Ehe waren 4 Kinder hervorgegangen.
Die Witwe Eva Barbara Tyrolf führte die
Mühle weiter, bis der Sohn Franz Jakob Tyrolf, geb. 1757, erwachsen war. Er
vermählte sich 1784 mit Elisabeth geb. Reiß. Aber er scheint am
Mühlenbetrieb nicht interessiert gewesen zu sein; denn er zieht am l. Mai
1792 als Landwirt nach Geinsheim.
Johann Michael Tyrolf, ein anderer Sohn von
Heinrich und Eva Tyrolf, der Müller in der Mörlheimer Mühle war, kehrte
auf die Fronmühle zurück. Er war seit 13. Nov. 1786 mit Maria Franziska
Dudenhöfer verheiratet. Die alte Müllerin, Eva Barbara Tyrolf, starb am
20. 3. 1794. Unruhige Zeiten brechen über die Fronmühle herein. Die
Franzosen werfen unweit der Mühle Schanzen auf. Wie aus dem Hausbuch des
Fronmüllers hervorgeht, suchen die Truppen mit Forderungen die Fronmühle
häufig heim. Am 23. Mai 1794 entbrennt ein heftiger Kampf zwischen dem
rechten Flügel der französischen Rheinarmee und dem linken Flügel der
kaiserlichen Truppen. Die Franzosen werden gezwungen, ihre Stellungen
aufzugeben und sich bis auf die Queichlinie zurückzuziehen. Im Juli des
gleichen Jahres tauchen die Franzosen wieder auf und holen aus
Vorratskammer, Keller und Scheune, woran ihnen gelegen war. Ein Auszug aus
dem Hausbuch von Franz Jakob Tirolf zeigt, welche Lasten die Fronmühle in
jenen Kriegs- und Revolutionswirren zu tragen hatte. Der Müller konnte
allerdings seine Rechnung an die Gemeinde Haßloch zur Begleichung
einreichen:
„Was ich der gemeint (Gemeinde) an barem
gelt (Geld) und sonstige zehrungen sambt fich (Vieh) vom 21ten Mertz 1793
bis den 9ten January 1797 forgestregt (vorgestreckt) und mit dem forstant
(Vorstand) ferechnet (verrechnet) wie folgt:
21ten Mertz für zehrung
|
Gulden 20
|
Kreuzer 43
|
fom 7ten bis den 24ten April
für die Breißische felt Jäger in der Frohndmühl und Heßische Druben
(Truppen) 8ten April bares gelt laut handschrift auf weinacht bis den
1ten February 1794 für generäl 8 Malter Habers, 1 milligkalb
(Milchkalb) samt zehrung fom 17ten august bis den 28ten für zehrung fom
7ten Juny bis den 19ten august für kaiserliche ogsenhiter (Ochsenhüter)
dem cabaral (Korporal) für wein
|
130
37 162 12
-
14
|
29
31
-
54
74 40
|
|
Gulden
|
Kreuzer
|
sogleich an die breißische
Hußaren abgeben müßen auf Befehl des Schultheis mohr l Malter Spelz
|
16
|
20
|
für Zehrung und haber
|
8
|
|
22ten morgensbatrol 8 butel
(Raschen) Wein,
|
|
|
brantwein, 10 broth
|
|
38
|
29ten Schultheis in sein Haus
komen laßen
|
|
|
6 1/2 (unleserlich) wein
|
|
18
|
sogleich breißische Batrol 3
butel wein, 1/2 broth
|
|
51
|
Franßesig (französische)
Batrol Zehrung
|
6
|
40
|
wider ein batrol mit 40 man
Zehrung und haber
|
|
|
mitgeben
|
15
|
20
|
3ten ein Batrol mitagmahl 9
butellen wein
|
|
|
6 Scheffel Haber
|
8
|
28
|
Der Müller wird im Winter 1794 von
französischen Offizieren gezwungen, im eiskalten Wasser des Speyerbaches
stehend, eine Reparatur am Mühlrad durchzuführen, um den Mahlbetrieb in
Gang setzen zu können. Er holt sich dabei eine schwere Lungenentzündung
und stirbt zwei Jahre später, im Jahre 1796, wahrscheinlich an einer
nachfolgenden Tb. 1798 heiratet seine Witwe den inzwischen ebenfalls
verwitweten Bruder ihres Mannes, Franz Jakob Tyrolf, Landwirt in Geinsheim.
Zu dieser Zeit wird die Fronmühle von einem Unterpächter betrieben. Durch
die Revolutionskriege war die Mühle stark geschädigt worden, denn die
Pacht betrug damals nur 30 Malter Korn, während 1771 noch 61 Malter Korn zu
entrichten waren. 1801 wurde durch den Frieden von Luneville das linke
Rheinufer an Frankreich verloren. Alle linksrheinischen Pachten mußten an
die Schuldentilgungskasse in Paris bezahlt werden. 1808 erwarb Ludwig von
Bilderbeck aus Mainz die Fronmühle. Er gab sie an Franz Georg Tyrolf in
Erbpacht. Die Pacht wurde nun in Franken umgerechnet und nach Paris an
Bilderbeck bezahlt. 1809 waren 269 Francs, 1811 382 Francs zu entrichten.
Franz Georg Tyrolf heiratete am 9. Juli
1809 Katharina Barbara Juliano aus Haßloch. Er führte die Mühle
bis 1817 in Erbpacht, löste aber am 2. Juni 1817 die Erbpacht mit 6.464
Francs = 3.000 Gulden ab und wurde damit der erste Grundeigentümer der
Fronmühle. Der Müller hatte drei Töchter und den Sohn Jakob. Franz Georg
Tyrolf, geboren im Jahre 1789, sollte 1809 zum 65. Rgt. d' Infanterie, 4.
Bat., 2. Comp. eingezogen werden. Als wohlhabender junger Mann konnte er
aber einen Ersatzmann stellen. Johannes Doerzab verpflichtete sich, für ihn
im Heere Napoleons Dienst zu tun. Ein entsprechender Vertrag wurde vor einem
Notar in Mainz abgeschlossen. Als Entschädigung erhielt Doerzab 3.109
Francs und 89 Centimes, davon mußten 355 Francs, 55 Centimes sofort
entrichtet werden, die restliche Summe bis zur Entlassung in bestimmten
Abständen - im Falle des Todes an die Erben. Die Urkunde wurde bei
Anwesenheit verschiedener Zeugen ausgefertigt. Am 16. November 1811 wird die
Auszahlung des Restbetrages an Johannes Doerzab von dessen Bevollmächtigung
quittiert.
Über die Besitz- und Vermögensverhältnisse
der Müllersfamilie Tyrolf gibt ein Ehevertrag für eine der Töchter
Aufschluß. „Maria Theresia Tyrolf, noch minderjährig, siebzehneinhalb
Jahre alt, ohne Gewerbe bei ihrer Mutter auf der Frohndemühle wohnhaft,
Tochter von Georg Franz Tirolf zu seinen Lebzeiten Müller auf besagter
Frohndmühle bei Haßloch," heiratete im Dezember 1831 Franz
Eisenbiegler aus Alsterweiler. Sie erhielt u. a. das in Geinsheim an der
Hauptstraße gelegene zweistöckige Wohnhaus nebst Scheuer, Stallung, Hof
und Zubehör, sodann ein Baumstück unweit des Hauses. „Die Witwe macht
ihrer Tochter, der Braut, ein weiteres Geschenk von einer Barsumme von zwey
Tausend Gulden." Außerdem wird eine Mobilaraussteuer von Tausend
Gulden zugesichert. Dann folgt eine Aufstellung von etwa 19 Morgen Land,
das sie von der Mutter erhält „bis zur allgemeinen Theilung des
älterlichen Vermögens und wovon sie während dieser Zeit keine Steuern
zahlen soll."
Im Hausbuch3 der Mutter ist als
Aussteuer für die Tochter Maria Theresia aufgeführt:
Aus dem Erbe des Vaters:
-
6 hänfene Tischtücher
-
12 rein wirkene ( = gewirkte) dito
-
24 Salfeden( Servietten)
-
12 hänfene Bettücher
-
3 wirkene dito
-
12 rein wirkene Handtücher
-
3 kelchene „Deckbettzigen" (
Bettbezüge)
Restliche Aussteuer:
-
1 Nußbaum - Kleiderschrank
-
1 nußbaumener Tisch
-
1 nußbaumen Bettlade
-
1 kieferne Bettlade
-
1 nußbaumenes Nachttischchen
-
12 nußbaumene Stühle
-
6 Sessel
-
1 kieferner Küchenschrank
-
1 eichener Tisch
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2 Spiegel
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1 Klingelstock
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1 Spinnrad
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2 rote Teppiche
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1 Mückenschrank
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1 kleines Fußstühlchen
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3 Wasserkübel
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12 Backkörbchen
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4 kelchene gelbe Bezüge
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3 weißgelbe Bezüge
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2 weiße Bezüge
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1 Bettvorhang
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1 Barchentdeckbett
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1 Drilligkissen
-
1
Backmulde
-
1
Backdiel (= Backbrett)
-
1 Mehlkorb
-
1 Gießkanne
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1 Dutzend Messer und Gabeln
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6 gelbe große Löffel 12 Eßlöffel
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12 Zinnene Suppenteller 12 Zinnene flache
Teller
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2 Zinnene Platten
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1 Zinnener Vorleglöffel
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1 Zinnene Suppenschüssel
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1 blechene Schüssel 12 Milchhäfen
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1 Löffelblech
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1 Reibeisen
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1 Gewürzlade
3) Hausbuch für Katharina Barbara Tirolf
Wittib 1. Januar 1830 im Besitz der Familie Mohr in Geinsheim.
-
2 Porzellankaffeekannen
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12 Porzellanteller
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12 Porzellantassen
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1 Ölkännchen
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1 Öllicht
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1 Leuchter
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1 gläserne Laterne
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1 Bügeleisen mit Rost und Stahl
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1 Dampfknöpfhafen
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1 Gießblech
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2 weiße Körbe
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4 Malter Schwarzmehl
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2 Malter Weißmehl
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2 blechene Butterkannen mit 20 Pfd. Butter
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2 Ohm Wein 1832er
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1 Faß, welches zwei Fuder hält 12 Pfund
Hanf 25 Zentner Heu und
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3 Zentner Ohmet 100 Bund Kornstroh
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3 Löcher mit Rüben (Rübenmieten)
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3 Löcher mit Dickrüben
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2 Simmern Raps
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6 Maltersäcke
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1 Roßtrog
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1 Kessel aus Gußeisen
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1 Krautstanne in Holz gebunden
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1 alte Mostbütte
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3 Kühe
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2 Pferde
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2 Schweine
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6 Hühner und ein Hahn
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2 Rückriemen
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1 alter Sattel
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3 Kummete
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4 Halfter
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1 Deichseleisen
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1 Wagen mit Zubehör
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1 Pflug mit hölzerner Egge
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1 eiserne Egge
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1 Wagentuch
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1 Holzsäge
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1 Baumsäge
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2 Mückengarn
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150 Pfd. alt Eisen
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1 weißer Vorhang an das Bett
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1 weißes Couvert
-
1 rothes Couvert
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1 weiße Blümodecke
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1 Blümo
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2 blaubarchent Unterbetten
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1 blaubarchent Deckbett
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1 rothbarchent Deckbett
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4 große Kissen
-
4 kleine Kissen
-
2 Strohsäcke
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1 rothdrillich Unterbett
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8 Kölschene Überzüge (= Bettbezüge),
unten wie oben
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1 baumwollener Überzug
-
1 kartunener Überzug
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2 wirkene Bettbezüge für die Magd
-
2 wirkene Kopfkissenbezüge für die Magd
-
2 wirkene Bettücher für die Magd
-
1 Deckbett für den Knecht
-
12 feine wirkene Handtücher
-
18 hänfene Handtücher
-
12 hänfene Bettücher
-
12 fein wirkene Tischtücher
-
12 hänfene Tischtücher
-
2 Tafeltücher
-
12 flächseme Servietten mit
-
1 Tafeltuch
-
12 hänfene Servietten
-
50 Hemden
-
3 blaue Nasetücher
-
12 Nasetücher
-
1 weißer Unterrock
-
8 Kragen
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1 weißes Halstuch
-
1 schwarz wollen Halstuch
-
1 braun wollen Halstuch
-
1 roth wollen Halstuch
-
1 roth seiden Halstuch
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8 kleine seidene Halstücher
-
4 kleine florene Halstücher
Die Schloßmühle in Hanhofen, 1224 bis heute
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Fotografie M.Grund |
Die Schloßmühle steht westlich von Hanhofen
an der Bundesstraße 39. Sie trägt ihren Namen nach Schloß
Marientraut, einem fürstbischöflichen Wasserschloß, dessen Bau im
Jahre 1414 begonnen wurde. Die Südmauer der ersten Anlage befand sich
gegenüber der herrschaftlichen Mühle, wie aus alten Plänen von der Burg
hervorgeht. Die Gewann nördlich der B 39 heißt heute noch Burgfried. Der
Woogbach speiste einst die Burggräben und trieb das Rad der Mühle. Es ist
anzunehmen, daß diese Mühle die urkundlich im 13. Jahrhundert erwähnte
„Ganzenmühle" ist. Bis 1224 war die Ganzenmühle zu Hanhofen für 18
Malter Korn jährlich verpachtet. Eigentümerin war damals das Stift St.
German in Speyer. Im Mai 1224 wurde die Ganzenmühle „bey Högenhoven"
(Hanhofen) vom Kapitel St. German gegen „eine jährliche Gilt von 12
Scheffel Dinkel" (Dinkel = Getreideart) an das Kloster Maulbronn
verliehen. 1305 ging die Mühle an den Konvent des Hl. Grab-Klosters zu
Speyer über. Bei einer Güterverleihung im Jahre 1363 wurde die „Gansmühle"
ebenfalls in den Akten erwähnt: Der Speyerer Bürger Rudolf Offenburg ließ
am 17. November 1363 beurkunden, daß er seinem Mitbürger Henel Rorbecher,
„dem ackermann, für eine jährliche Gült von 35 Pfund Heller die
Nuwewisen zwuschent Dutenhoven und dez vorgenanten Rudolfes busche als der
grabe beslußet, anderwarbe die Keverwise und die gemite wise als der
Wassergrabe get und der rein beslußet, in den lochern abwendig Gansmueien
by Dutenhoven gelegen, in Erbbestand verliehen zu haben."
Rudolf bekennt in dieser Urkunde, daß diese
Güter, wie auch sein Hof und die dazugehörigen Güter mit einem
jährlichen Ewigzins von 60 Pfund Heller und 50 Malter Korn belastet sind.
Der Zins ist von ihm „den herren von Mutenbrunnen (Maulbronn) zu
entrichten." Das Datum lautet: 1363 an dem fritage nach sant Martins
tage des heiligen bischoves."
Auch im Weistum von Dudenhofen ist die
Gansmühle genannt. Jene Darstellung bezieht sich auf einen Allmendweg, der
über den Bach zog, und „welcher (= wer) auch uß dem Walde führe die
Gansmühl herab und über die bach entführe uff der anderen seithen
.....". Der angeführte Wald müßte demnach der Alimentwald gewesen
sein, der Allmendweg über den Bach ist die heutige Straße nach Harthausen.
An einer anderen Stelle heißt es im Weistum:
„ .. . weissen und sprechen, daß ein gemeiner Alllmendweg seyn soll zu
der Muhlbronnr Mühlen bederich, uff das frembde und heymbsche daselbst ihre
viehe getränken mögen und wasser, weyd zu brauchen nach ihrer notdurfft...."
Am 10. Juni 1474 verlieh Nithart von Homberg,
Amtmann zu Lauterburg, „von wegen des Bischofs Matthias v. Speier"
die Mühle bei dem „Schloß Mergentruot" ( = Marientraut) dem Müller
Veit Bumann von Zeißgem (= Zeiskam) und seinen Söhnen auf Lebenszeit gegen
jährlich 48 Malter Korn in Bestand.1
1) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 502.
Am 16. Mai 1521 empfangen Blasius,
Müller von Zeiskam, und seine Frau Katharine vom Bischof Georg zu Speyer,
Pfalzgrafen bei Rhein, die bischöfliche Mühle bei Heynhofen gegen eine
jährliche Pacht von 56 Malter Köm in Erbbestand. Siegler der Urkunde war
Junker Konrad von Sickingen, bischöflicher „Fauth am Bruhrein" 2.
In einem Akt vom 5. Januar 1541 sagte im
Zeugenverhör über Eberhart Augenreich von Dürkheim der Müller Hanns von
Heinhofen aus. Er bescheinigte dem Dürkheimer Bürger, der sich auf die
Seite der aufrührerischen Bauern geschlagen hatte, „sich ehrlich und wohl
gehalten" zu haben, so daß „ihn die Grafen lieb und werth
gehabt."3
Hanns von Heinhoffen muß ein Unterpächter
gewesen sein; denn eine Urkunde als Beständer ist nicht vorhanden. Am 23.
April 1560 erhielt Peter Nagell von Dirmstein vom Bischof Rudolf von Speier
„die Mahl- und Rodtmühle zu Heinhoffen beim Schloß Marientraut gelegen
auf beiderseitige Kündigung gegen einen jährlichen Pacht von 60 Malter
Korn in Bestand." Siegler war Peter Nagell von Dürmstein, Faut des
untern Lauterburger Amts zu Marientraut. Datum: „Udenheim uff Sant Georgen
des heyligen Rietters und Martinstag."4
2) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 503.
3) Ernst Zink: Dürkheim und der Bauernkrieg,
Pfälzer Heimat, Jg. 118, S. 52.
4) Stadtarchiv Speyer, Regesten, Nr. 504.
Anmerkung zu Rodtmühle: nach Duden: idg.
Wurzel reu = reißen, brechen, (auf-) wühlen; lat. rumpere = brechen,
rupfen; Rotten, rotten = Flachs zum Rotten, zum Rösten, zum Mürbewerden
bringen. Also wurde in dieser Mühle nicht nur Korm gemahlen, sondern auch
Flachs bearbeitet.
Am 3.9.1665 erhält Hans Michael Tyrolff von
Philippsburg den Bestandsbrief über die auf sechs Jahre „bestandene"
- gepachtete Mahlmühle zu Hainhofen. Danach hat er „alle Jahr 100 Malter
Korn gute, dürre Frucht, Kaufmannsgut, auf seine Kosten und ohne Abgang
von Monat zu Monat oder längstens quartaliter zur Kellerei Pfalz (d. i.
Bezeichnung für den Bischofshof der Stadt Speyer) zu liefern."
Außerdem muß er „die Mühle alsdann mit Haus, Hof und Pertinenzien
leidentlich halten, auch bei seinem Abzug die Mühle, wie er sie bekommen,
liefern." Als gebannte Ortschaften werden in jenem Bestandsbrief
aufgeführt: Hanhofen, Harthausen, Heiligenstein, Berghausen, Dudenhofen,
Walsheim, Schifferstadt und Geinsheim. Seine Bürgen sind Martin Hübsch,
Anwalt zu Hanhofen, und Hans Gref von Walsheim, „welche im Falle der
Versäumnis oder Fallierens des Bestandners für ihn selbst stehen und
zahlen sollen." 5
Am 24.1.1674 wurde „Hans Michaeln Tyrolff,
Müller zu Hainhofen, die Schildwirtschaft auf seine daselbst neu gebaute
Behausung unterm Landschreibereisiegel erlaubt."6
Am 3.3.1678 wird vermerkt, daß mit dem
Müller Hans Michael Tyrolff wegen des Mühlenpachts verhandelt werden
mußte.
Statt der festgesetzten Mühlenpacht sollen
„in Ansehung dieses schweren, verderblichen Kriegswesens und mehrenteils
entwichener Untertanen vom l. 3. bis 31.8.1678 15 Malter Früchte"
geliefert werden.
Anscheinend wurde die Mühle ohne besondere
Formalitäten jeweils nach Ablauf der Pachtzeit weiterverpachtet, solange
sich der Pachtbetrag nicht veränderte.
Am 1.9.1678 wird der Bestand urkundlich auf
ein Jahr erneuert und zwar gegen eine Pacht von 42 Malter Korn.
Die Kriegswirren machten sich im folgenden
Jahr stark bemerkbar. Am 16.9.1679 werden dem Müller Hans Michael
Dirolffen „auf sein untertänigstes Ansuchen wegen erlittenen Schadens
von den durchgezogenen Völkern" 5 Malter des auf 40 Malter
reduzierten Mühlenpachts erlassen."7
Am 2.1.1680 wird dem Hans Michael Tyrolff
die herrschaftliche Mahlmühle zu Hainhofen gegen eine Pacht von 66 Malter
„reinem, wohl gewandtem, marktgebigem Korn" übertragen. Nach Ablauf
der Zeit soll er bei der Verleihung der Mühle den Vorrang haben."7
Der alte Müller war hochbetagt, er konnte
die Mühle nicht weiterführen. Aus den Speyerischen Landschreiberei- und
Kammerprotokollen Nr. 12 155 (General-Landesarchiv Karlsruhe) ist zu
entnehmen, daß Hermann Adolf Tyrolff
Nachfolger seines Vaters Hans Michael Tyrolff auf der Hanhofer
Mühle war.
Danach wird ihm ab 1698 die Mühle „dergestalt
verliehen, daß er dieselbe auf seine eigenen Kosten wieder aufbauen, in
Stand und Gang bringen" solle, „wie dieselbe bei vorigen
Friedensjahren gewesen." Dazu habe er alles Material auf eigene Kosten
herbeizuschaffen und anzufahren, „doch sind ihm dabei die Fronden im Amt
Marientraut zu leisten. Der Bestand ist vormals und viele Jahre her
100 Malter Korn gewesen, so doch nunmehr einige Zeit und zwar die letzten
Jahre, wie sein Vater gehabt, auf 80 Malter moderiert und nicht mehr
gegeben worden."
5) Protokolle der Speyerischen
Landschreiberei und Kammer, General-Landesarchiv Karlsruhe, Nr. 12 148
6) ebenda Nr. 12 151
7) ebenda Nr. 12152
Da jedoch wegen der „vorher gewesenen
Kriegsjahre wenig Leut und Mahlgäste im Amt der dazu gebannten acht
Dorfschaften, welche in dieser Mühle und nirgends anderst wo zu mahlen
verbunden," wurde die Naturalienpacht in Geldpacht umgewandelt und auf
jährlich 100 Gulden festgesetzt. Der Bestandner beschwerte sich wegen der
Baukosten über diese hohe Summe. Deshalb wurde die Pacht „mit Vorbehalt
gnädigster Herrschaft Ratifikation auf 60 Gulden ermäßigt." Der
Vertrag war doppelt ausgestellt, einer davon „sub sigillo camerae dem
Bestandner gleich zugestellt, der andere anstatt eines Reverses vom
Bestandner unterschrieben worden." Das Datum lautet:
14./24. Januar 1698.8
Tyrolff baute auch die Lohmühle wieder auf,
die während der Kriegswirren zerstört worden war. Dafür braucht er für
das Jahr 1698 „keinen Zins" zu bezahlen. Am 3. September 1698 wird
ihm in Kirrweiler zugesichert, daß er die Lohmühle während der nächsten
drei Jahre „so gut er kann und mag nützen darf ohne jedes Entgelt. In
den letzten drei Jahren der Pachtperiode muß er für die Lohmühle 30
Gulden Pacht „in guter gangbarer Münze an den Keller des Amtes
Marientraut zahlen." Die Herrschaft behielt sich das Recht aus, nach
Ablauf der Pachtzeit, die Lohmühle nach Belieben weiterzuvergeben9
Noch im gleichen Jahr führt Hermann Adolf
Tyrolff, im Protokoll Müller zu Geinsheim (?) genannt, an, daß er wegen
hoher Baukosten den Mühlzins zu 60 Gulden nicht aufbringen könne.
Außerdem habe er „wegen Wasserbauten sieben Wochen nicht mahlen
können." Am 30.12. 1698 werden ihm 10 Gulden erlassen.10
Am 20.12.1700 erhält Hermann Adolf Thyrolff die herrschaftliche Mahlmühle
zu Hanhofen mit allem Zubehör auf die nächsten Jahre bis 1707. Als Pacht
hat er 80 Malter Korn zur Kellerei Pfalz in Speyer zu liefern, und zwar an
Michaelis. Den auswärtigen Müllern wird im Jahre 1700 geraten, daß sie
den Untertanen der acht (gebannten) Dörfer nicht mahlen sollen,
andernfalls müßten sie mit der Pfändung ihrer Pferde und des Geschirres
rechnen. Bei Neuverpachtung der Mühle soll Thyrolff den Vorrang
haben."
Am 23. 6. 1705 beschweren sich Hermann Adolf
Tirolf zu Hanhofen und Andreas Fürst von Dudenhofen, beide Müller, „gegen
die beiden Gemeinden, daß sie nicht allein keine Freiheit, wie doch
jederzeit gebräuchlich, genießen, sondern über ihren Anteil beschwert
wurden." Sie bitten um Aufrechterhaltung des Befehls, der „ausgewirkt"
sei, die Mühlen, da sie herrschaftliche Häuser seien, von der
Einquartierung frei zu lassen.
Am 27. 11. 1711 bittet Hermann Adolf Tyrolff,
Müller zu Hanhofen, um Nächlaß der diesjährigen Pacht, da er wegen „vielfachen
Hochwassers in verschiedenen Malen etliche 20 Wochen" nicht mahlen
konnte. Ein Beschluß sagte ihm einen Teilerlaß zu.12
8) ebenda Nr. 12155 (fol. 12/3)
9) ebenda Nr. 12155 (fol. 66/37)
10) ebenda Nr. 12155 (fol. 98 r)
11) ebenda Nr. 12 156 (fol. 55/6)
12) ebenda Nr. 12 157 (fol. 161)
Am 14.12.1712 bittet Hermann Adolf Tyrolff,
herrschaftlicher Mühlbeständner zu Hanhofen, abermals um Ermäßigung der
Pacht; als Grund für sein Anliegen gibt er Mißwachs an und längeren
Stillstand der Mühle wegen Wasserbauten. Von 80 Malter werden ihm 25
nachgelassen.13 Am 18.1.1713 werden ihm weitere 5 Malter
nachgelassen!14 Am 10. 3. 1713 bittet Tyrolff, seinen Sohn
Benedikt, der sich unlängst verheiratet habe und „zum Mühlwerk tüchtig
sei", für ihn in die Pacht eintreten zulassen. Diese Bitte wird
bewilligt.15 In diesem Schreiben nennt sich Hermann Adolf
Tyrolff „Anwalt zu Hainhofen." Die Bezeichnung Anwalt entspricht dem
späteren Adjunkt. Hermann Adolf Tyroiff zog sich anscheinend allmählich
von der Mühle zurück; denn am 26. 5.1713 sucht er um die Genehmigung
nach, einen Stall auf dem Gelände seines Wirtshauses „Zum Hirsch"
um seiner Bequemlichkeit willen näher an die Haus- und Hofmauer des
Hanhofer Amtshauses bauen zu dürfen. Mit einigen Auflagen erhält er die
Bewilligung. Am 14. 11. 1773 meldet er sich energisch zu Wort. Er führt
als Beständer der Mahl- und Lohmühle an, daß er beim letzten
Franzoseneinfall völlig ausgeplündert worden sei, daß er während des
Aufenthaltes der französischen Armee bei Speyer auf der Mühle nicht
sicher war und daß er außerdem nichts zu mahlen hatte. Auf seine Eingabe
hin werden ihm von den 80 Maltern Mühlenpacht 15 Malter und von den 36
Gulden Zins von der Lohmühle 6 Gulden erlassen!16 Am 12.1.1714
werden ihm auf eine weitere Bittschrift weitere 10 Malter Korn gestrichen!17
Am 3. 12. 1716 ist zwischen Hans Michael Tirolf von Hanhofen und dem
Amtsdiener Koch von Manentraut wegen einer Wiese ein Prozeß anhängig. Aus
dem Bericht des Amtes ist folgendes über den alten Müller zu erfahren:
Tirolf habe sich schon seit 8 Jahren von der
Gemeinde „ganz und gar abgesondert." Er habe keine bürgerlichen
Lasten mehr getragen, die Mühle an seinen Sohn abgetreten. Auch habe er
jüngst nicht gehuldigt, was alle Bürger und Hintersassen tun
müssen." Deshalb eröffnete man ihm, daß er seines Bürgerrechts
verlustig gegangen sei.18 Am 28.1.1717 übergibt Hans Michael
Tirolf zu Hanhofen seine Gegenvorstellungen an das Amt Kirrweiler.19
Aus den Speyerer Hofratsprotokollen Nr. 11586 (Generallandesarchiv
Karlsruhe) vom 19.6.1719 geht hervor, daß sich Hans Michael Tirolf,
Altmüller zu Hanhofen, gegen den Amtsverweser Dinker zu Marientraut
beschwert, „daß ihn dieser für keinen Bürger erkennen wolle",
weil er bei der letzten Huldigung zu Kirrweiler nicht erschienen sei.
Tirolf gibt an, daß er 85 Jahre alt sei und „aus Unvermögenheit"
seine Haushaltung aufgegeben habe. Er bittet, wegen hohen Alters und
damaliger Kränklichkeit, ihn für entschuldigt und für einen Bürger zu
halten.
13) ebenda Nr. 12 158 (fol. 46)
14) ebenda Nr. 12 158 (fol. 66 r)
15) ebenda Nr. 12158 (fol. 84 r)
16) ebenda Nr. 12158 (fol. 128)
17) ebenda Nr. 12 158 (fol. 144)
18) Protokolle des fürstbischöflich
speyerischen Hofrates Generallandesarchiv Karlsruhe, Nr. 11581 (S. 849/50).
19) ebenda Nr. 11582 (S. 82)
Am 1. 2.1719 20 wurde
beschlossen, nach Ablauf des Bestandes der herrschaftlichen Mahl- und
Lohmühle zu Hanhofen (nun immer Hanhofen statt bisher Hainhofen
geschrieben) zur besseren Solidierung der Mühlwerke das Wasser anders zu
fassen und einen ganz neuen Wasserbau zu legen. Die Verhandlungen werden
mit dem Hauptbeständer Tyrolff geführt - am 22. 12. 1717 wurde ein
herrschaftlicher Müller Heinrich Siegel zu Hanhofen genannt; er war
wahrscheinlich ein Unterpächter Tyrolffs.21
Es kam zu folgender Abmachung:
-
Die Kammer beschafft das Baumaterial.
-
Tyrolff bezahlt die Handwerksleute.
-
Die Mahl- und Lohmühle wird ihm und
seiner Familie auf 16 Jahre überlassen.
-
Für die Mahlmühle entrichtet er eine
jährliche Pacht von 100 Malter Korn.
-
Für die Lohmühle muß er einen
jährlichen Zins von 36 Gulden bezahlen? 2
Die Mühle wird von Joh. Clemens Froimont,
der bis 1720 in Speyer Architekt war, wieder unter der Bezeichnung „Gansmühl"
angeführt. Auf einem Flurplan ist die „Ganßmühlenwies"
eingezeichnet. Der Text dazu lautet:
„.... die Ganßmühl genannt, allwo die
Hainhoff er mit Dudenhofen angrenzen, bei der Hainhofferstraß von
Dudenhofen aus."23
Aus dem Speyerischen Hof Ratsprotokoll Nr.
11 602 vom 22. 2. 1723 geht hervor, daß Hermann Adolf Tirolf nun in seinem
Wirtshaus in Hanhofen wohnt. Er wird als Anwalt und Hirschenwirt zu
Hanhofen angeführt. Er übergibt der Kammer eine Aufstellung, was in
seiner Wirtschaft „durch verschiedene von hoher Regierung geschickten
Kommissionen, auch zu Marientraut gewesene Inhaftierte, verzehrt
worden", nämlich etwas über 75 Gulden. Die Kammer wird zur Zahlung
aufgefordert. 1830 wird Franz Josef Becker als Müller der Hanhofer Mühle
genannt. Er war mit Maria Ursula geb. Grüner verheiratet. Am 30. 8. 1830
ist der Tod von Maria Franziska Becker beurkundet; sie war die Tochter des
Ehepaares. Im Türsturz einer Stalltür sind die Buchstaben FIB und die
Jahreszahl 1837 zu finden. Das Feldkreuz westlich von der Schloßmühle -
Einbiegung B 39 Richtung Harthausen - wurde 1839 von den Eheleuten F. J.
und M. U. Becker errichtet.
Franz Jos. Becker, der Müller, starb am 16.
Mai 1847,59 Jahre alt. Dann muß sein Sohn gleichen Namens die Mühle
übernommen haben; denn 1857 lebt ein Müller namens Franz Josef Becker in
Hanhofen. Seine Frau heißt Elisabeth Wilhelmine geb. Landes. Im
Sterberegister der Pfarrei wird nämlich unter dem 23. Juli 1857 der Tod
seiner Tochter Maria Elisabetha Becker beurkundet. Von ihm erwirbt 1899
Josef Schmied die Mühle. Er war verheiratet mit Gretel geb. Ziegler. 1909
übernimmt Georg Grüner senior die Mühle, als er die Tochter Schmieds,
Philippine, heiratet. Georg Grüner war gelernter Gerber, übte seinen
Beruf nach der Heirat aber nicht mehr aus.
Sein Nachfolger wurde 1947 Georg Grüner
junior, verheiratet mit Anna geb. Hammer. Er führt die inzwischen von ihm
modernisierte Mühle heute noch.
20) Protokolle der speyerischen
Landschreiberei und Kammer, General-Landesarchiv Karlsruhe, Nr. 12 160
21) ebenda Nr. 12 160 (fol. 95 r)
22) ebenda Nr. 12160 (fol. 165 r)
23) Stadtarchiv Speyer Plan Nr. 361.
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