Kohlplatz
               
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Errichtung einer Pferdeschwemme am Holzplatz (Kohlplatz)


 

In früheren Zeiten war es üblich, den Bach als eine Art Waschanlage zu verwenden, allerdings nur für solche Gefährte mit einem bis maximal vier PS, nämlich Pferde und ihre Gespanne. In Neustadt gab es etliche so genannter Pferdeschwemmen. Im Stadtarchiv entdeckte ich einige Akten, in denen es um Neubau - oder Umbaugesuche geht. Erstaunlich sind auch die sehr detaillierten Qualitätsangaben bei der Ausschreibung. Siehe unten.


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Situationsplan 1870 Detail Situationsplan 1875 Detail

Neustadt den 19. August 1870
An das Königliche Bezirksamt Neustadt!

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Gesuch der Stadt Neustadt um Errichtung eines Zuganges zu einer Pferdeschwemme am rechten Ufer des Speyerbaches, unterhalb Holzhof= Lindenbrücke betr.

Das Bürgermeisteramt Neustadt hat sich im rubricierten Betreffe an das ergebenst unterzeichnete Amt gewendet, und es koennte von hier aus diesem Ansinnen unter folgenden 5 Bedingungen entsprochen werden, nemlich:
1.) Concessionaerin erhaelt die Erlaubniß: einen Zugang zu einer Pferdeschwemme auf dem rechten Speyerbachufer unterhalb der Holzhof= Lindenbrücke in der Weise zu errichten, daß die Breite des damaligen Zuganges von 2,90 Meter als normale beibehalten und an den anstoßenden, resp. diesen Zugang oben und unten begrenzenden Quadermauern keine Veraenderungen vorgenommen werden.
2.) Concessionaerin hat sodann die über der Bachsohle befindliche, den Zugang verschließende Quaderschichte, wie auch die auf derselben lose im Einschnitt liegenden Quader - nach beiliegendem Plane - in das Niveau der Sohlen südlich hinter ?mauer verlegen und hierauf zwei Schichten neue Quadersteine a 2,90 Meter lang und 0,30 Meter hoch, zum Verschlusse des Einschnittes zur Zeit des Triftbetriebes, aus leicht tragbaren Quadersteinen anfertigen und an die Bau= beziehungsweise Zugangsstelle verbringen zu lassen.
3.) Zum Schutze der den Einschnitt bildenden, beiderseitigen Flügelmauern der rechten ?wand, wie zum Schutze gegen das südlich einströmende Ab= und Regenwasser und zur Verhinderung hierdurch vorkommender Versandungen des Floßbaches ist Cessionaerin gehalten: den Zugang mit Sandstein= Rollpflaster oder mit Granitpflaster muldenfoermig versichern zu lassen, und zwar nach beiliegender planmaeßiger Construction.
4.) Die Benützung des Floßbaches als Pferdeschwemme ist nur außerhalb
der Floßzeit gestattet.
5.) Die Errichtung des Zuganges nach beiliegendem Plane, wie die dauernde Unterhaltung desselben, hat auf Kosten der Concessionaerin zu geschehen, welche ausschließlich Nutzen von dieser Vorrichtung genießt.

Hiernach sieht man dienstfreundlicher Mittheilung entgegen und zeichnet

Hochachtungsvollst!
Das Königliche Triftenamt
Weib



Neustadt, den 29. Juli 1875
K. Forst & Triftamt Neustadt.

Verbreiterung des Zuganges zum Speyerbache und sogenannten Holzplatze Linden, Hier, Anlage einer Pferdeschwemme betreffend

Zur Ausführung des rückfolgenden Gesuchs der Stadtgemeinde Neustadt hat das Forst & Triftamt folgende Bedingungen zu machen:

1.) Der Stadtgemeinde Neustadt wird auf Grund der Art.:52, 67 u. 92 des Wassergesetzes und der Art. 20 des Gesetzes über den Uferschutz vom 28. Mai 1852, vorbehaltlich dem privatrechtlichen Anspruche und Recht Dritter wie des k. Triftärars an das Eigenthum des Grund & Bodens des zu benützenden Terrains, soweit dies durch die frühere vorgenommene Bachcorrektion gewonnen, vermessen, (.unleserlich) die nachgesuchte Erlaubnis ertheilt, den oberhalb der Holzhofbrücke aus dem rechten Bachufer beim sogenannten Lindener Holzplatze bereits bestehenden und als Zugang für Pferde zur Schwemme dienenden Einschnitt auf 3,50 Meter zu verbreitern und den Weg zum Zugange in den Floßbach in geeigneter Construktion anzulegen.

2.) Dabei müssen die Stirnfronten der Quadermauer, welche beiderseits der Einschnitte zugekehrt sind, in vertikularer Ebene abgeschlossen und soweit dies zur Haltbarkeit der Bachmauern nothwendig ist, mit Trockenmauerwerk verdickt und hintermauert werden. Ebenso muß die Oberfläche unter der Fundamentquaderschicht auf gleiche Höhe mit der normalen Bachsohle zu liegen kommen, sodaß diese Schicht die Schwelle zur Einfahrt in den Floßbach bildet.

3.) An dieser Schwelle anschließend ist die Einfahrt zum Bache mit Sandsteinpflaster auszurollen und dies Rollpflaster bis zum Niveau des Lindenplatzes fortzuführen. Ebenso muß der Einschnitt dieser Einfahrt auf beiden Seiten mit Quadermauerwerk versehen werden, deren Höhe
durch das Niveau des Platzes horizontal begrenzt wird.

4.) Um das Eindringen des Hochwassers in den angelegten Bachausschnitt zu verhindern, sind erforderlichen Falles Kulissen anzulegen, welche zwischen die beiden Stirnpfeiler des Einschnittes eingelassen werden und den Abschluß des Wassers zu vermitteln haben. Demgemäß ist Concessionaerin verpflichtet in die Stirnpfeiler Fugen einhauen zu lassen, in welche die Kulissen eingelassen werden, wenn dies seitens des kgl. Triftamtes nothwendig erachtet werden sollte. Die Anschaffung und Unterhaltung der Kulissen liegt Concessionaerin ob.

5.) Concessionaerin ist überdies verpflichtet die Anlage immer in gutem Zustande zu erhalten und insbesondere die beiden Stirnpfeiler, welche dem Druck des Hochwassers, Floßholzes und Eisganges ganz besonders ausgesetzt sind, unentwegt in bestem baulichem Zustand zu belassen, sowie auf jede Entschädigung von dem K. Amt zu verzichten, wenn die hier conzessionierte Anlage in Folge des Flößereibetriebes, Hochwassers, der
Eisgänge oder aus sonst irgend welchen Umständen und Ereignissen Beschädigungen oder Gefährden, welcher Art sie auch sein mögen, er??(nicht zu lesen) sollte.

8.) Etwa durch die neue Anlage entstehenden Versandungen des Floßbaches im Einschnitte sind auf Kosten der Concessionaerin hinwegzuräumen, wie dieselbe überhaupt für alle Nachtheile und Gefährde verantwortlich bleibt, welche durch die neue Anlage erfolgen sollte.

10.) Nach erfolgter Ausführung ist die neue Anlage durch den Kgl. Triftmeister zu Neustadt zu constutieren und je ein Exemplar des Constutierunsprotokolles dem kgl.Bezirksamt u. Forst= und Triftamt Neustadt zu unterbreiten.

11.) Die Kosten des Verfahrens trägt die Concessionaerin

gez. Kgl. Forstmeister


Neustadt, den 16. Juli 1875
Das Bürgermeisteramt an das Kgl. Bezirksamt, Neustadt

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Verbreitung des Zugangs zum
Speyerbache am sogen. Holzplatze Linden
betreffend:

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, den oberhalb der Holzhofbrücke auf dem rechten Bachufer beim Holzplatze, bereits bestehenden u. als Zugang für Pferde zur Schwemme dienenden Einschnitt auf 3 1/2 Meter zu verbreitern, sowohl um die Pferde besser und bequemer in den Bach einführen zu können und die jetzige ungefällige Construktion zu beseitigen als auch namentlich um mit Fuhren in den Bach einfahren zu können, zur leichteren Füllung von Fässern, was bei Brandfällen häufig sehr notwendig ist und auf rasche Bewältigung des ausgebrochenen Feuers von großer Notwendigkeit ist.

Das unterfertigte Bürgermeisteramt bittet zur Ausführung dieser Anlage die polizeiliche Erlaubniß geneigtest zu ertheilen.

Das Bürgermeisteramt
gez
Kölsch


Ausschreibung der Arbeiten für eine Pferdeschwemme

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Kostenanschlag Teil 1 Kostenanschlag Teil 2 Kostenanschlag Teil 3

Übersetzung in Auszügen

Königliches Bezirksamt Neustadt
Stadt Gemeinde Neustadt

 

Herstellen einer Pferdeschwemme oberhalb der steinernen Brücke in der Vorstadt an dem Speyerbache.
Kostenanschlag
Die Herstellung derselben erfordert folgende Arbeiten und Kosten:
Erd, Maurer § Steinarbeit.
Ausgraben der Pferdeschwemme.
Dieselbe mißt: Länge 4 m, Breite 3,5O m, Höhe 0,70 m, Inhalt 9,80
Den Cubicmeter die Erde ausgraben, an die Fundamente beiwerfen und feststampfen, so wie entfernen des übrigen Schutter,
alles inbegriffen:
Herstellen des Bruchsteinmauerwerks auslagerhaft mit dem Hammer zugerichteten Bruchsteine in gutem Verbande, satt in hydraulischen Mörtel gesetzt.
Bearbeiten und versetzen von gesunden, harten sauber geflächten Hausteinen.
Herstellen des Pflasters aus gesunden, harten mit dem Hammer sauber und (nicht lesbar) zugerichteten Sandsteinen
Die Steine dürfen nicht unter 0,30 lang, o,15 breit und 0,30 hoch sein. Dieselben in regelmäßigen Schichten und gutem Verbande 0,20 hoch satt in Sand gesetzt, die Fugen gut schließend nach Provil festgestampft und gut abgesandet. 

Die Fläche mißt 3,70 m Länge, 2,10 m Breite, Inhalt 7,77 m
Ganzer Betrag: Sechzigsechs Gulden zwanzigvier Kreuzer
Aufgestellt zu Neustadt, den 12ten Juli 1872
Der Bauschaffener Lichtenberger

 

 

 

 

 

 

 


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