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5105 - 2. 1 Jahr 1899. Amtsinternes Schreiben zur Vorlage eines Beschlusses die Wasserverschmutzung betreffend.

5105 - 17. 6 Jahr 1891. Mitteilung an Fabrikbesitzer bez. Verunreinigung der Bäder

5105 - 3. 1 Jahr 1899. Stellungsnahme des Sanitäts-Ausschusses Neustadt zur Speyerbachverschmutzung

5105-21. 6 Jahr 1891. Interessantes Entgegnungsschreiben des Pechfabrikbesitzers Herrn Adolph Heck auf verschiedene Anschuldigungen 

5105 - 5. 2 Jahr 1899. Sehr interessantes und aussagekräftiges Dokument über das Ausmass der Wasserverschmutzung !! Lesenswert !

5105 - 22. 7 Jahr 1883. Betreff: Verunreinigung des Wassers in den zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Bächen, amtliches Schreiben 

5105-6. 2 Jahr 1891. Dokument Pechfabrikant Heck

5105 - 23. 7 Jahr 1883. Sehr interessantes und aussagekräftiges Dokument über das Ausmass der Wasserverschmutzung !! Lesenswert ! Siehe auch 5105 - 5

5105 - 7. 3 Jahr 1886. Interessante Übersicht über Gewerbe am Speyerbach um 1886 !!

5105 - 24. 8 Jahr 1883. Eine amtliche Mitteilung zum Thema Verunreinigung des Speyerbaches

    Färber 4

5105 - 27. 8 Jahr 1886. Amtsinterne Mitteilung zur Untersuchung illegaler Abwassereinleitungen

    Gerber 4

5105 - 31. 9 Jahr 1874. Beschwerde gegen Fabrikbesitzer

5105 - 9. 4 Jahr 1887. Anzeige gegen Pechfabrikant Heck, Wasser unmöglich fürs Baden mehr geeignet!!...

5105 - 32. 9 Jahr 1878. Beschwerde/Anzeige wegen Wasserverschmutzung durch den Peckfabrikanten Adolph Heck.

5105-10. 5 Jahr 1887. Polizeiliche Bewilligung zur Einführung der Ablaufwasser in den Speyerbach, Schreiben an die Fabrikbesitzer

5105 - 33. 9 Jahr 1882. Interessantes Schreiben über Entwicklung im Schöntal! Lesenswert die Beschreibung der Veränderung des Tals durch die Industrie.

5105 - 11. 5 Jahr 1887. Dubiose Abwassereinleitungsbewilligung für die Firma Oehlert

5105 - 34. 10 Jahr 1883. Der kgl. Fabrikeninspektor berichtet....

5105 - 2

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Neustadt a. Haardt, den 3. Juni 1899

Nummer 2o34 E.

Königliches Bezirksamt

Neustadt a.d.H.  

Betreff: Die Reinigung des Speyerbaches

Mit 1 Amtsakt.  

Anbei folgen die Verhandlungen ausgesetzten Betreffs zur Kenntnisnahme und Verständigung des Stadtrates und Vorlage eines Beschlusses derselben über seine Stellung zur Sache, nachdem die Gemeinde Neustadt a./H. an der entsprechenden Reinhaltung des Speyerbaches hervorragendes Interesse hat und gerade von hier des Öfteren durch die Presse und in sonstiger Weise über die in dieser Beziehung gegenwärtig bestehenden Mißstände Klagen laut geworden sind.

Junker

Königl. Bezirksamtmann


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Auszug

Sitzung des Sanitäts - Ausschusses vom 29. Juli 1899

 

"Die Reinigung des Speyerbaches betr."

Der Ausschuss spricht sich in folgender Weise aus:

1.) Nach der Beobachtung des Sanitätsausschusses zu Neustadt fließt das Wasser im Speyerbache der Stadt Neustadt in höchst schmutzigen Zustande zu. Dasselbe ist häufig tagelang von mißfarbigem Aussehen und unangenehmem ekelhaftem Geruche.

2.) Diese Verunreinigung des Bachwassers wird hervorgerufen, durch die an dem Bache zu Weidenthal, Neidenfels, Frankeneck, Lambrecht und Schönthal-Neustadt liegenden Fabriken. Die Fabrikbesitzer geben dies auch nach den Akten zu.

3.) Der Sanitätsausschuss ist der Ueberzeugung, daß dieser sanitäre Mißstand nur dadurch möglichst beseitigt werden kann, wenn den Fabrikbesitzern die Auflage gemacht wird, vor der Einleitung der Abwässer aus den Fabriken in den Speyerbach eine ausreichende Reinigung derselben vorzunehmen. Die Gutachten verschiedener Fabrikanten z.B. F.F. Marx und Engelmann & Hoffmann geben geeignete Anhaltspunkte und zeigen auch die meisten Fabrikanten den ausgesprochenen Willen zu der notwendigen Reinhaltung des Speyerbachwassers nach Kräften beizutragen.


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Nr. 5o3                                                        1899

Die Reinigung des Speyerbaches betreffend.

Von Jahr zu Jahr mehren sich die Klagen über die zunehmende Verunreinigung des Speyerbaches. Durch die vielfach festgestellte Übung der angrenzenden Triebwerksbesitzer, die Abwässer ihrer Werke ohne Benützung von Klärbassins oder anderer ähnlicher Vorrichtungen unmittelbar in den Speyerbach zu leiten, hat sich im Laufe der Zeit ein Mißstand herausgebildet, der nicht nur den Gebrauch des Wassers für jeden Dritten nahezu unmöglich macht, sondern auch im hohen Grade gesundheitsschädlich für die Allgemeinheit geworden ist. Die Rücksicht auf das allgemeine Wohl erfordert es daher, hier Verbesserungen zu treffen, die den gegenwärtigen, schädlichen Zustand thunlichst beseitigen und eine geordnete, einheitliche Benützung des Wassers ermöglichen. Bevor jedoch das unterfertigte Amt weitere Maßnahmen zur Beseitigung des besagten Mißstandes in's Auge fassen wird, ergeht hiermit an alle beteiligten Triebwerk- und Fabrikbesitzer die Aufforderung bis längstens 1. Mai lfd. Jrs. anher mitteilen zu wollen, auf welche Weise die Ableitung der Abwässer aus ihren Betrieben in den Speyerbach erfolgt, ob und welche Vorrichtungen behufs deren Reinigung sie besitzen, eventuell, wie sie sich bei dem Mangel von Klärbassins etc. der Forderung notwendiger Neuanlagen gegenüberstellen und bezw. welche Verbesserungen sie freiwillig zu übernehmen gesonnen wären.

Neustadt a/H., den 12. März 1899

Königl. Bezirksamt


5105-6

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Neustadt, den 26ten Oktober 1891

No 374971

Kgl. Bezirksamt Neustadt a./H.

Betreff:

Verunreinigung des Speyerbaches durch Adolf Heck in Neustadt a./H.

In der Anlage erhält das Bürgermeisteramt gegen Rückgabe ein Gutachten des Herrn Bezirksarztes Dr. Schröder vom 8. Oktober 1898 mit dem Auftrage, den Herrn Heck zu einer Erklärung aufzufordern, ob er sich neben den vom Kgl. Straßen- und Flußbauamt aufgestellten Bedingunungen auch den von Herrn Bezirksarzt Dr. Schröder begutachteten Auflagen unterwirft.

Die Erklärung ist unterschriftlich zu erhärten. Ferner hat sich das Bürgermeisteramt nach Anhörung des Stadtbaumeisters darüber zu äußern, ob von Ortspolizei wegen noch irgend eine Erinnerung zur Sache machen ist.

Das Gutachten des Kgl. Straßen-und Flußbauamtes liegt gleichfalls gegen Rückgabe bei.

Siebert

Kgl. Bezirksamtmann

Regierungsrat


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Neustadt, den 16. August 1886

An das Kgl. Bezirksamt Dahier

Betreff: Die Landesfischereiordnung

Hier: die Verunreinigung der Wasserläufe

Zur Verf. vom 15. Juli 1886.

Die hier in Betracht kommenden Gewerbe und Fabriken sind:

1. Färbereien,

2. Gerberbereien,

3. Papierfabriken,

4. Tuchfabriken,

5. Gemischte Fabriken,

6. Gasbereitungsanstalt.

ad. 1) Die Färbereien von Habig und Heck führen ihr Abwasser direkt den Wasserläufen zu; der erste in ein Bächel welches in den Stadtbach mündet, und in das erstere durch einen Canal in seinem Anwesen, der letztere (Heck) in den Speyerbach.

ad. 2) In den Gerbereien sind weder Cisternen noch Senkgruben vorhanden, das Abwasser fließt in die Bäche, nur in der Gerberei von Nicolaus Prehsler zunächst der Postmühle, läuft das Abwasser zuerst in einen kleinen Behälter der aber kaum als Senkgrube gelten kann.

ad. 3) Die Papierfabrik von Philipp Knöckel Söhne leitet ihr sämtliches Abwasser in eine im Hofe etwa 20 Centimeter vom Fabrikgebäude entfernte Grube (Reservoir) aus welcher es nachdem gewisse Bestandtheile sich gesetzt in einer etwa 30 m langen Röhrenleitung auf eine Wiese des Knöckel u. von dieser in den Bach abläuft.

In der Papierfabrik Goßler fließt das Abwasser vom  Kochapparat mit Chlorkalk unmittelbar in den Speyerbach; das andere Abwasser (von den Waschapparaten) durch eine 15-20 m lange Röhrenleitung in den Kühlkanal.

Die Papierfabrik Engelmann u. Hoffmann leitet ihr sämtliches Abwasser ohne Cisternen oder Grube in den Bach, das Chlorkalkwasser läuft jedoch zuerst durch eine offene ca.25 m lange Rinne.

ad. 4) Die Oehlert'sche Tuchfabrik leitet ihr Abwasser direkt in das Kaltenbrunnerbächel, das unterhalb in den Speyerbach ausmündet.

ad. 5) Die chemische Fabrik von August Adolph Heck, sammelt ihr Abwasser in ein einfach bei der Fabrik angebrachtes Reservoir aus welchem es in einer ca. 18 m langen Röhrenleitung in den Speyerbach abläuft.

ad. 6) Die Gasanstalt sammelt ihr Abwasser in wasserdichten Gruben um es zu verwerfen, dem fließendem Gewässer wird kein Abwasser zugeführt.

Gehorsam

Das Bürgermeisteramt

Gez. Mack

   

Färber

Heck, Jakob, Färberei in der Stadtgasse, das Abwasser wird in der Färberei ausgeleert und läuft dann direkt durch eine Thüre welche zum Bach führt in den Bach.

Habig, Adam, Färberei in der Landschreibereigasse, das gebrauchte Wasser wird in der Färberei ausgeleert und läuft in der Färberei in einen Kanal von dort in das am Hause vorüberfließende Bächelchen und dadurch in den Bach.

Gerber

Nikolaus Preßler, Gerberei in der Nähe der Postmühle, das gebrauchte Wasser, Farb- und Kalkwasser, wird aus den Gruben herausgeschöpft und in die Gerberei geleert, läuft dann vor der Gerberei in einen kleinen Behälter in den auch das Küchenwasser läuft, und von da durch einen unterirdischen Kanal in den Bach.

Karl Zinkgraf, Gerberei in der Hintergasse, das gebrauchte Wasser, welches aus sogenanntem Farb- und reinem Wasser besteht wird durch Kanäle in den Bach geleitet, das Farbwasser besteht aus Loh (Gerbbrühe) und Wasser, das reine Wasser dient zum wassern der Häute.

Friedrich Exter, Gerberei in der Kellereigasse, das gebrauchte Farbwasser wird aus den Gruben in die Gerberei geschöpft und läuft durch dieselbe in den Bach während das reine Wasser durch einen unterirdischen Kanal in den Bach läuft.

Philipp Exter ebenso.

Wegmüller Eduard läuft das Farbwasser direkt in den Bach während das reine Wasser durch einen Kanal in den Bach läuft.

Albert Moritz wird nicht gegärbt, das Farbwasser läuft durch einen Kanal, das reine Wasser direkt in den Bach.

Heck Adolf, von der Fabrik durch eine Röhre in ein Reservoir und von da geklärt durch unterirdischen Kanal in den Bach.

Knöckel Theodor, von der Fabrik durch eiserne Röhre durch den Hof in ein Reservoir, von dort unterirdisch durch die Scheune über Weg und Wiese läuft geklärt in den Bach, als Abwasser.

Goßler Heinrich das Abwasser vom Kochapparat direkt in den Bach - Kalkwasser - von den Waschapparaten durch Röhre direkt in den Bach, dasselbe ist beinahe geklärt.

Engelmann & Hoffmann von Bleichhaltender durch Kanal in den Bach, Waschhaltender, direkt in den Bach ebenso vom Klarwasser durch die Böschung vom alten Weg in den Lauf.

Oehlert Jakob, das Farbwasser aus der Fabrik direkt ins Bächelchen, während das Walkwasser in ein Reservoir und von dort etwas gereinigt ins Bächelchen und dann bei der Heck'schen Pechfabrik in den Lauf.


5105 - 9

Neustadt, den 11.Juni 1887

Es ist die beschwerende Anzeige gemacht worden und wir haben uns auch selbst von der Richtigkeit dieser Anzeige überzeugt, daß der Stadtbach immerwährend mit einer Flüssigkeit verunreinigt wird,die aus Ihrer Fabrik kommt, so daß das Baden in der städtischen Badeanstalt vollständig unmöglich gemacht ist.

Wir ersuchen Sie deshalb dafür gefl. Sorge zu tragen, daß wenigstens während der Badezeit, d.h. während der Zeit des Tages als gebadet wird, jene unreinen Stoffe nicht mehr in den Stadtbach abfließen.

Hochachtungsvollst

das Bürgermeisteramt

(Unterschrift unleserlich)

An Herrn Gustav Adolph Heck

Hier


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Nr. 2839 R

Neustadt a./H., den 10. Februar 1887

Kgl. Bezirksamt Neustadt a./H.

Betreff: Die Landesfischereiordnung,

Hier Verunreinigung der Wasserläufe

(Auszug aus diesem Brief)  

...

Die Kosten dieser Prüfung werden, je mehr Werkbesitzer zusammen behandelt werden können, um so leichter zu tragen sein.

Das Bürgermeisteramt wird nun beauftragt, die Besitzer nachstehend bezeichneter Etablissements aufzufordern, binnen 14 Tagen Gesuche um die polizeiliche Bewilligung zur Einführung der Ablaufwasser in den Speyerbach hierher einzureichen, oder bereits vorhandene derartige Konzessionen vorzulegen:

Habig, Heck, Färbereien; Friedrich Exter, Philipp Exter, Nikolaus Preßler,Gerbereien; Heinrich Goßler, Papierfabrik; Hoffmann § Engelmann, Papierfabrik; A.Oehlert, Tuchfabrik; Knoeckel,Papierfabrik.

Eröffnungsnachweise sind vorzulegen.

Siebert Kgl. Bezirksamtmann


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Neustadt a/H., den 27.5.1887

Kgl.Bezirksamt Neustadt a/H.

Betreff: Die Landesfischerei=Ordnung,

Hier Verunreinigung der Wasserläufe

Dem Bürgermeisteramt wird eröffnet, daß mit Beschluß vom 21.Februar 1866 das kgl. Bezirksamt Neustadt der Firma J.Oehlert folgende Erlaubnis erteilt hat:

1.) Zu der von dieser Firma unmittelbar hinter dem Fabrikgebäude vorgenommenen Verlegung des Bächelchens wird hiermit die nachträgliche Concession erteilt und darf daher der heutige Zustand fortbestehen, unter der Bedingung, daß das Wasser stets in gutem Abflusse erhalten und dafür gesorgt werde, daß keinerlei Rückstau entstehe;

2.) Das unmittelbar hinter dem Fabrikgebäude zum Ansammeln des Abwassers befindliche Reservoir muß binnen 6 Wochen wasserdicht hergestellt werden; ist die wasserdichte Herstellung nicht möglich oder das Reservoir für den Fabrikgebrauch nicht zweckentsprechend, so steht der Firma Oehlert das Recht zu, dieses Reservoir ganz zu entfernen und das Wasser frei in das Bächelchen laufen zu lassen.

 

5105 - 17

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Neustadt, am 11. April 1891

No 279

Betreff: Verunreinigung der Bäder

Zur Verf. v. 18/26. März 1891

Das ergebenst unterfertigte Bürgermeisteramt beehrt sich zu berichten, daß die geschätzte Weisung vom 18. v. Mts. am 7. ds. durch Notifikation an Philipp Knoeckel Söhne, Hoffmann u. Engelmann, Jakob Heck, Adam Habig, dann an Heinrich Goßler, Karl Zinkgraf, J.Oehlert, Friedrich Exter, Färber J.Heck, und Seifenfabrikant Fliesen vollzogen ist.

Die Gerbereien von Philipp Exter, Preßler und Albert sind inzwischen eingegangen.

Gehorsam Das Bürgermeisteramt.

Gez. Krafft


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Abschrift

Neustadt a./H., den 18. August 1891

Adolph Heck Neustadt a./H.

 An das Bürgermeisteramt Neustadt a./H.

 Betreff:

Verunreinigung des Speyerbaches

Auf Ihre Zuschrift vom 10. crt. erwidere ich Ihnen, daß ich die mir vom Kgl. Straßen- und Flußbauamtes vorgeschlagenen und aufzuerlegenden Bedingungen eingehe, umsomehr, da meine seitherige Einrichtung zur Reinigung meiner Abwässer genau diesen Bedingungen entspricht.

Bei dieser Gelegenheit kann ich jedoch nicht umhin zu bemerken, daß mein oberhalb mir wohnender Nachbar und Tuchfabrikant J. Oehlert jährlich für einige tausend Mark Wollvele (Olein, Schmierseife etc.) ohne jegliche Reinigungsvorrichtung in den Bach einlaufen läßt und es zur Allgemeinheit geworden ist, wenn oelige Substanzen auf dem Bache herumschwimmen, die von dieser Fabrik herrühren, es einfach heißt, dies kommt von der Heck'schen Oelfabrik.

Das gleiche ist bei den Lambrechter Tuchfabriken der Fall. Ich habe mir vor einigen Jahren die Mühe gemacht und mit Hilfe des Herrn Tuchfabrikanten Marx in Lambrecht zusammengestellt,daß in Lambrecht allein jährlich für ca. 80 000 Mark, sage achtzigtausend Mark, Oele u. Fette ohne jegliche Reinigungsvorrichtung in den Speyerbach einlaufen.

Ferner kommt es sehr häufig vor, daß die Gasfabrik in Lambrecht ihre Abwässer direkt in den Speyerbach einlaufen läßt und sich in Folge dessen auf der Oberfläche ein alle Farben habender Fettspiegel bildet, den man, wenn derselbe in Neustadt ankommt, einfach auch mir zuschreibt.

Es wird, wenn die übrigen hinter mir liegenden Fabriken nicht angehalten werden ihre Abwässer zu reinigen, der Speyerbach und das Kaltenbrunnenbächel nach wie vor im höchsten Grad verunreinigt bleiben.  

Hochachtungsvoll! 

Gez. Adolph Heck


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Neustadt, den 23. Februar 1883

Vom Polizeiamt an das Bürgermeisteramt

Betreff: Verunreinigung des Wassers in den zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Bächen

Mit Rücksicht auf die Stadtratsversammlung vom 17. dieses Monats nebigen Betreffs, sehe ich veranlaßt folgendes anzuführen:

Die gewerblichen Anlagen im Neustadter-Thal führen dem Speyerbach höchst nachtheilige, das öffentliche Interesse schädigende Abflüsse zu. Dieser Mißstand, der zwar nicht in den letzten Jahren, sondern mit den Fabrikanlagen erstanden ist, führte schon öfter zu Klagen, die mich vor längerer Zeit veranlaßten, der Frage behufs Beseitigung näher zu treten. Vor allem mußte ich feststellen, durch welche Anlagen der Unrath dem Speyerbach zugeführt wird. Ich gelangte zur Ueberzeugung, daß die Verunreinigung zum Theil durch die Schönthalanlagen, zum größten Theil aber durch die Tuchfabriken Lambrecht verursacht wird. Die dunkle, fettschlammige Masse, wie sie täglich im Speyerbach wahrzunehmen ist, rührt ausschließlich von den Tuchfabriken, dagegen die gelblich trübe Fettmasse von der Pechfabrik Heck im Schönthal. - In letzter Zeit hat Herr Heck auf Ersuchen meinerseits nichts mehr ausfließen lassen. Sobald ich die Verunreinigung des Wassers verfolgend, den Ort des Ausflusses aufsuchte, führten mich die Spuren gewöhnlich über das Schönthal nach Lambrecht. Der Mißstand ist demnach nur dann mit Erfolg abzustellen, wenn die Verunreinigung des Wassers auch oberhalb dem Schönthal eingestellt wird.

Indem die Beseitigung des Übelstandes wesentlich materielle Schädigungen, sowie die Beseitigung vieler in der Stadt bestehender Mißstände nach sich zieht, dürfte die Frage behufs Beseitigung näher in Erwägung zu ziehen sein.

Bitte Gegenwärtiges dem löblichen Stadtrath bekannt geben zu wollen.

Hochachtungsvollst! 

Müller


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Neustadt, den 19. März 1883

Das Bürgermeisteramt der Stadt Neustadt an das kgl.Bezirksamt Neustadt

Betreff: Verunreinigung des Speyerbachs

Schon seit einer Reihe von Jahren mehren sich die Klagen über die Verunreinigung des Wassers im Speyerbache durch Abflüsse und Abgänge aus Fabriken, die Klagen sind nur allzubegründet, indem der Speyerbach hier den größten Theil des Jahres dunkle fettschlammige Massen und gelblich trübe Fettmassen abführt, die das Wasser trüben, es wesentlich alterieren zum Genusse für Thiere verderben und das Baden im Speyerbach fast unmöglich machen, die mehr und mehr zunehmende Verunreinigung war die Ursache, daß die städtische Badeanstalt im letzten Sommer wenig benützt wurde, es scheint sich jeder nicht in die dicke trübe sumpfartig aussehende Flüssigkeit zu begeben, die Angelegenheit ist dadurch auch für die hiesige Stadt eine acute geworden, weil die Stadtverwaltung eben im Begriffe ist eine neue Badeanstalt mit bedeutenden Kosten herzustellen.

Die verunreinigenden Stoffe werden dem Speyerbache aus den Tuchfabriken zu Lambrecht, den Fabriken im Neustadter Thale, hier namentlich der Heck'schen chemischen Fabrik zugeleitet, und muß diesem Verfahren das sogar gegen Art. 92 des Polizeigesetzbuches verstößt,gesteuert werden, unter dem ferner noch die Wiesenwässerung und damit ein wesentlicher Faktor in der Landwirtschaft leiden soll.

Die Beseitigung des allgemein gefühlten Mißstandes läßt sich wohl auch durch Vorrichtungen, welche die Fabrikinhaber anzulegen hatten - Senkgruben - erreichen, ohne daß dem Industriebetriebe zu nahe getreten würde.

Das ergebenst unterfertigte Bürgermeisteramt beehrt sich im Auftrage des Stadtrates bei dem geschätzten Kgl. Bezirksamte mit der Bitte vorstellig zu werden, in der ihm geeignet erscheinenden Weise Abhilfe zu schaffen.

Gehorsames Bürgermeisteramt Gez. Mack


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Neustadt, den 27ten März 1883

Kgl. Bezirksamt Neustadt

Betreff: Verunreinigung des Speyerbaches

Aus dem Bericht vom 19/22ten d. Mts. habe ich ersehen, daß begründete Beschwerden obwalten gegen die Verunreinigung des Speyerbaches und das Bürgermeisteamt führt selbst an, daß die Handlungsweise durch welche das geschieht gegen den Art. 92 des Polizeistrafgesetzbuches verstoßen. Hierdurch ist jedoch die einzig mögliche Abhilfe geboten und darf das Bürgermeisteramt nur die Contravenienten protocollieren lassen und die wiederholte Bestrafung derselben wird zum Ziele führen, denn keiner derselben wird den Nachweis liefern können, daß er zu der in Frage stehenden Verunreinigung des Speyerbaches befugt ist, da die mir bekannten und schwerlich irgend eine Concession eine solche Befugnis verleiht, Zuwiderhandlungen  gegen die Strafgesetzte aber, mögen sie noch so lange dauern, keine Titre zu Verjährung begründen.

Gez. Siebert Kgl. Bezirksamtmann


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Neustadt a./H., den 15. Juli 1886

Kgl. Bezirksamt Neustadt a.d./H

Betreff: Die Landesfischereiordnung, Hier: Die Verunreinigung der Wasserläufe

Um zu ermessen, ob und eventuell in welchem Umfange im Amtsbezirke eine unbefugte Verunreinigung der Bäche durch die Abwasser der Fabriken u.s.w. stattfindet, sind Erhebungen darüber erforderlich, in welcher Weise überhaupt diese Abwasser innerhalb des Amtsbezirkes den Wasserläufen zugeführt werden. Das Bürgermeisteramt wird deshalb angewiesen, in dieser Richtung geeignete Recherchen zu pflegen, und innerhalb 4 Wochen zuverlässige Aufschlüsse darüber zu erstatten, welche Etablissements, insbesondere der Papier= und Tuchfabriken=branche, ihre Abwasser direkt den Wasserläufen zuführen, oder dieselben vorher in Cisternen oder Senkgruben sich absetzen und klären lassen.

Siebert Kgl. Bezirksamtmann


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Neustadt den 4. März 1874

An das Bürgermeisteramt Neustadt

Den unreinen Zustand des Speyerbaches betref.

Die Beschwerde des Bürgermeisteramtes vom 2. ds. Mts. ist wahrscheinlich gegen die Schönthaler Fabriken gerichtet.

Da dieselben im [ ? ] des Oberpolizeibezirkes Neustadt gelegen sind, so wird das Bürgermeisteramt auch auf Art.92 des Polizeigesetzbuches aufmerksam gemacht, durch welche derjenige, welcher das zum Genusse für Menschen oder Thiere bestimmte Wasser in zum öffentlichen Gebrauche bestimmten Bächen unbefugt verunreinigt oder verdirbt, mit Geld- oder Haftstrafe bedroht wird.

Es erscheint also als Aufgabe der Ortspolizeibehörde gegen die Contra ?? Protocoll zu errichten und gerichtliche Bestrafung zu veranlassen.

Sollten auch auf dem Lindenberger oder Lambrechter Wasser gelegenen Fabriken betheiligt sein, so wird es genügen, wenn die betreffenden Ortspolizeibehörden, bezw. die kgl. Gendarmerie auf die bezüglichen Mißstände aufmerksam gemacht wird.

Königl. Bezirksamt


5105 - 32

Neustadt, 25. Juli 1878

Herrn Adolf Heck in Neustadt

Es ist Hierorts die beschwerende Anzeige gemacht, daß das Wasser im Speyerbache durch das Abwasser und die Zuflüsse aus Ihrer Pechfabrik im hohen Grade verunreinigt werde.

Unter Hinweisung auf Art. 92 des Polizeistrafgesetzbuches fordere ich Sie andurch auf, jede Verunreinigung des Speyerbaches zu unterlassen.

Mit Hochachtung gez. Kölsch

Bürgermeister


5105 - 33

1882

Betreff: Beschädigung Stauvorrichtung und durch Beschmutzung des Wassers

Zur Eingabe des Adolph Heck an das Kgls. Bezirksamt vom 15.Sept.1882 herabgelangt von letzterer Behörde mit Randverfügung vom 17.Sept.1883, wurde unter Vorlage der Erklärung des Herrn Öhlert folgender Randbericht dem Bezirksamt erstattet.

Die Beschwerde des Herrn Heck über Verunreinigung des Wassers ist nur allzubegründet und schließt man sich dessen Antrag auf Beseitigung dieses Mißstandes vollkommen an. Die Situation hat sich seit 1866 auch Bedeutend geändert. Damals war das Schöntal ein entlegener Ort, ein Walddistrikt wohin Niemand kam, als wer dort etwas zu besorgen hatte, heute ist es durch künstliche Anlagen gehoben, die beliebteste, besuchteste Promenade, ein Anziehungspunkt für Einheimische und Fremte, eine Gegend reizend und einlatend durch Naturschönheiten und künstlerische Schöpfungen.

  Die Reinhaltung des das Thal durchziehenden belebenden Wassers verhüten, daß das Bächel, wie jetzt heufig vorkommt, unterhalb der Öhler'schen Fabrik widrige Ausdünstungen verbreitet, ist daher in hohem Grade im öffentlichen Interesse gelegen, und ist heute das Motiv in dem Beschlusse des Kgl. Bezirksamtes vom 21.Februar 1866.

Gehorsamst Bürgermeisteramt Gez. Heck


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Speyer, den 30. März 1883

Kgl. Bayer. Fabrikeninspektor für den Regierungsbezirk der Pfalz.

Betreff: Verunreinigung des Speyerbaches

Auszug aus dem Schreiben: "...Die endgültige Erledigung dieser Angelegenheit, zu welcher ich dem Kgl. Bezirksamte möglichst praktische Vorschläge machen zu können bestrebt war, wurde leider durch mein Kranksein, das mit mehr oder weniger Unterbrechungen den ganzen Winter hindurch anhielt, bisher verzögert. Da mein Gesundheitszustand sich jedoch gebessert hat, so glaube ich innerhalb der nächsten 14 Tage oder 3 Wochen dem Kgl. Bezirksbeamten Bericht erstatten zu können, wie und auf welche Weise dem Hauptübelstande, in Bezug auf die Verunreinigung des Speyerbaches gesteuert werden kann, ohne die Industrie in ihrer Entwicklung übermäßig zu belasten und zu hindern. Ich möchte daher das ergebene Ersuchen an das Kgl. Bezirksamt richten, sich noch ca. 14 Tage bis 3 Wochen gedulden zu wollen."

Der kgl. Fabrikeninspektor

 


 

 

 

 

 

 

 


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