StaN 5o67, Anlage eines Badeplatzes am Speyerbach
Im Namen
Seiner Majestät des Königs
Die Anlage eines Badeplatzes am Speyerbach durch Heinrich
Gulde in Winzingen betreffend
Dem Heinrich Gulde in Winzingen wird auf sein Ansuchen die
Erlaubniß, an seinem Garten durch Überspannung des Speyerbachs mit
Tüchern eine Badeanstalt zu errichten, unter folgenden Bedingungen ertheilt:
1. Hat der Gesuchsteller die Vorrichtungen obiger
Badeanstalt der Art zu ordnen, daß weder der Flößereibetrieb, die
Mühlwerke noch Wässerungsanstalten in ihrem jetzigen Zustande irgend eine
Aenderung oder Störung erleiden.
2. Hat derselbe keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn
durch den Flößereibetrieb oder sonst irgend ein Ereigniß, die
Badevorrichtung eine Beschädigung erleidet, oder auch die Regierung aus
welchem Grunde es auch sein möge, sich veranlaßt finden sollte zu
verordnen, die Badevorrichtung zu beseitigen.
3. Hat derselbe für alle Beschädigungen zu haften, die
durch den Bestand der Badeanstalt an den Uferversicherungen entstehen
möchten.
4. Über die genaue Erfüllung dieser Bedingungen hat der
Bittsteller einen förmlichen Revers auszustellen.
Das kgl. Landkommissariat hat den Bittsteller hiervon in
Kenntnis zu setzen.
Königl. Bayer. Regierung der Pfalz
Kammer des Innern
Schrunk
|